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	<title>Finanzratgeber Kirch &#187; Zusatzbeitrag</title>
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	<description>Branchen- und produktneutrale Finanzinformationen, Tipps zum Geld sparen und verdienen</description>
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		<title>Zusatzbeitr&#228;ge zur Krankenkasse: Auswirkungen f&#252;r Leistungsempf&#228;nger</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 17:14:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Gestzliche Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Härtefälle]]></category>
		<category><![CDATA[Zusatzbeitrag]]></category>

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Im Zusammenhang mit der Erhebung von Zusatzbeitr&#228;gen einiger Krankenkassen, hat die Bundesagentur f&#252;r Arbeit heute folgende Pressemitteilung herausgegeben. Sie beinhaltet die M&#246;glichkeit auf die &#220;bernahme der Zusatzbeitr&#228;ge f&#252;r Bezieher von Arbeitslosengeld II. Hier der Wortlaut:
- &#220;bernahme der Zusatzbeitr&#228;ge f&#252;r Arbeitslosengeld II-Bezieher: H&#228;rtefallkatalog beschreibt diese Ausnahmen
- Bei Arbeitslosengeld II-Beziehern mit zus&#228;tzlichem Einkommen ist grunds&#228;tzlich keine Erstattung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="85" alt="recht-194" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/03/recht-194-17.jpg" width="90" align="left" /></p>
<p>Im Zusammenhang mit der Erhebung von Zusatzbeitr&#228;gen einiger Krankenkassen, hat die Bundesagentur f&#252;r Arbeit heute folgende Pressemitteilung herausgegeben. Sie beinhaltet die M&#246;glichkeit auf die &#220;bernahme der Zusatzbeitr&#228;ge f&#252;r Bezieher von Arbeitslosengeld II. Hier der Wortlaut:</p>
<p>- &#220;bernahme der Zusatzbeitr&#228;ge f&#252;r Arbeitslosengeld II-Bezieher: H&#228;rtefallkatalog beschreibt diese Ausnahmen</p>
<p>- Bei Arbeitslosengeld II-Beziehern mit zus&#228;tzlichem Einkommen ist grunds&#228;tzlich keine Erstattung m&#246;glich</p>
<p>- Arbeitslosengeld I-Bezieher haben den Zusatzbeitrag generell selbst zu tragen</p>
<p>Verschiedene Krankenkassen haben bereits ab Februar dieses Jahres die Erhebung von Zusatzbeitr&#228;gen angek&#252;ndigt. Der Zusatzbeitrag kann f&#252;r Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld durch die Grundsicherungsstellen &#252;bernommen werden, wenn der Wechsel zu einer Krankenkasse, welche keine zus&#228;tzlichen Beitr&#228;ge erhebt, eine&#8230;</p>
<p><span id="more-3356"></span>
<p>besondere H&#228;rte darstellt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die bisherige Krankenkasse spezielle erforderliche Behandlungsformen anbietet, Anwartschaftszeiten f&#252;r Pr&#228;mienzahlungen verloren gehen oder der Leistungsbezug in absehbarer Zeit beendet wird.</p>
<p>In Abstimmung mit dem Bundesministerium f&#252;r Arbeit und Soziales wurden nun weitere H&#228;rtef&#228;lle beschrieben, die einen Krankenkassenwechsel nicht zwingend erfordern. Dies gilt demnach unter anderem auch, wenn:</p>
<p>- die bisherige Krankenkasse bereits bestimmte Leistungen bewilligt hat, wie zum Beispiel eine Reha-Ma&#223;nahme oder Kur,</p>
<p>- bestimmte Sachleistungen oder Hilfsmittel f&#252;r Schwerbehinderte zur&#252;ckgegeben werden m&#252;ssten oder</p>
<p>- dies den Abbruch einer begonnenen Dauerbehandlung bedeuten w&#252;rde.</p>
<p>Die besondere H&#228;rte ist durch den Leistungsempf&#228;nger nachzuweisen. Antragsformulare werden durch die Grundsicherungsstellen zur Verf&#252;gung gestellt oder sind im Internet der BA unter &#8220;Formulare f&#252;r B&#252;rgerinnen und B&#252;rger&#8221; abrufbar.</p>
<p>Erzielt ein Bezieher von Arbeitslosengeld II Einkommen, welches auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, kann der Zusatzbeitrag, wie die allgemeinen Beitr&#228;ge zur gesetzlichen Krankenversicherung, vom Einkommen abgesetzt werden. Daher erfolgt in diesen F&#228;llen keine Erstattung durch die Grundsicherungsstellen.</p>
<p>Eine &#220;bernahme der Kosten bei Arbeitslosengeld I-Empf&#228;ngern durch die Agentur f&#252;r Arbeit ist generell nicht m&#246;glich. Der Zusatzbeitrag ist deshalb direkt von dem Versicherten an die Krankenkasse zu zahlen.<br />
(wk/Bundesagentur f&#252;r Arbeit)</p>

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</ul>

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		<title>IKK S&#252;dwest erhebt garantiert keinen Zusatzbeitrag</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Feb 2010 05:32:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzliche Krankenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[IKK Südwest]]></category>
		<category><![CDATA[Zusatzbeitrag]]></category>

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		<description><![CDATA[
Die IKK schreibt im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern weiterhin schwarze Zahlen
Die IKK S&#252;dwest hat in einer aktuellen Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie auch im Jahr 2010 garantiert keinen Zusatzbeitrag erheben wird.
W&#228;hrend andere Mitbewerber rote Zahlen schreiben und die ersten Krankenkassen bereits ab 1. Februar 2010 Zusatzbeitr&#228;ge erheben m&#252;ssen, hat die IKK S&#252;dwest nach eigenen Angaben allein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="104" alt="muenzen" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/02/muenzen.jpg" width="90" align="left" /></p>
<p><strong>Die IKK schreibt im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern weiterhin schwarze Zahlen</strong></p>
<p>Die IKK S&#252;dwest hat in einer aktuellen Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie auch im Jahr 2010 garantiert keinen Zusatzbeitrag erheben wird.</p>
<p>W&#228;hrend andere Mitbewerber rote Zahlen schreiben und die ersten Krankenkassen bereits ab 1. Februar 2010 Zusatzbeitr&#228;ge erheben m&#252;ssen, hat die IKK S&#252;dwest nach eigenen Angaben allein im Jahr 2009 einen deutlichen &#220;berschuss in H&#246;he von 23 Millionen Euro erzielt.</p>
<p>So konnte die IKK S&#252;dwest als einzige Krankenkasse in Deutschland ihren Mitgliedern eine Pr&#228;mie in H&#246;he von 100,- Euro zur&#252;ckzahlen.</p>
<p>Trotz eines Steuerzuschusses in H&#246;he von 15,7 Milliarden Euro f&#252;r den Gesundheitsfonds k&#246;nnen viele Krankenkassen im Jahr 2010 ihre Ausgaben nicht decken. Daher ist damit zu rechnen, dass weitere Kassen im Laufe des Jahres Zusatzbeitr&#228;ge von ihren Mitgliedern erheben m&#252;ssen. Das bedeutet, dass&#8230;</p>
<p><span id="more-3176"></span>
<p>der Preiswettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung neu entfacht wird und wieder deutliche Beitragsunterschiede bestehen werden.</p>
<p>„Wenn jetzt vors&#228;tzlich der Eindruck erweckt wird, dass alle Krankenkassen fr&#252;her oder sp&#228;ter gezwungen sind, einen Zusatzbeitrag zu erheben, so ist das falsch“, erkl&#228;rt Frank Spaniol, Vorstand der IKK S&#252;dwest.</p>
<p>„Das Gegenteil ist der Fall. Die IKK bietet ihren Mitgliedern aufgrund niedriger Verwaltungskosten, eines zielgerichteten Kostenmanagements sowie einer seri&#246;sen und soliden Finanzpolitik auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einen deutlichen Preisvorteil“, so Silvia Berger, Verwaltungsratsvorsitzende der IKK S&#252;dwest.</p>
<p>Aktuell betreut die IKK S&#252;dwest &#252;ber 650.000 Versicherte und mehr als 90.000 Betriebe in der Region. (wk/IKK S&#252;dwest)</p>

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		<title>Gesetzliche Krankenversicherung: Krankenkassen erheben Zusatzbeitrag</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Jan 2010 08:38:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Versicherte haben Recht auf Sonderk&#252;ndigung
Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, haben alle Mitglieder der Kasse ein Sonderk&#252;ndigungsrecht und k&#246;nnen zu einem g&#252;nstigeren Konkurrenten wechseln. Das Recht auf Sonderk&#252;ndigung setzt die &#252;bliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse au&#223;er Kraft. Wer allerdings einen Wahltarif bei seiner Krankenkasse abgeschlossen hat, dem steht kein Sonderk&#252;ndigungsrecht zu.
Reicht das &#252;ber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="45" alt="tipps-10" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/01/tipps-10-4.jpg" width="88" align="left" /><strong>Versicherte haben Recht auf Sonderk&#252;ndigung</strong></p>
<p>Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, haben alle Mitglieder der Kasse ein Sonderk&#252;ndigungsrecht und k&#246;nnen zu einem g&#252;nstigeren Konkurrenten wechseln. Das Recht auf Sonderk&#252;ndigung setzt die &#252;bliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse au&#223;er Kraft. Wer allerdings einen Wahltarif bei seiner Krankenkasse abgeschlossen hat, dem steht kein Sonderk&#252;ndigungsrecht zu.</p>
<p>Reicht das &#252;ber den Gesundheitsfonds zugewiesene Geld nicht aus, k&#246;nnen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens von ihren Mitgliedern erheben. Den Zusatzbeitrag tragen allein die Versicherten. Eine Beteiligung der Arbeitgeber ist nicht vorgesehen. In diesem Fall haben Versicherte ein Recht auf Sonderk&#252;ndigung. Jede Kasse muss ihre Versicherten sp&#228;testens&#8230;</p>
<p><span id="more-3158"></span>
<p>Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt, auf das Sonderk&#252;ndigungsrecht aufmerksam machen.</p>
<p>Das Sonderk&#252;ndigungsrecht setzt die &#252;bliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse au&#223;er Kraft. Somit k&#246;nnen auch Versicherte k&#252;ndigen, die erst k&#252;rzlich Mitglied in einer anderen Kasse geworden sind. Die K&#252;ndigungsfrist betr&#228;gt zwei Monate zum Monatsende. Wer im Januar k&#252;ndigt, kann zum 1. April in die neue Kasse wechseln. W&#228;hrend der K&#252;ndigungsfrist muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden. Wer allerdings einen Wahltarif bei seiner Krankenkasse abgeschlossen hat, dem steht kein Sonderk&#252;ndigungsrecht zu. (Unabh&#228;ngige Patientenberatung Deutschland)</p>

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