Mittwoch 10. März 2010 von Wolfgang

Im Zusammenhang mit der Erhebung von Zusatzbeiträgen einiger Krankenkassen, hat die Bundesagentur für Arbeit heute folgende Pressemitteilung herausgegeben. Sie beinhaltet die Möglichkeit auf die Übernahme der Zusatzbeiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Hier der Wortlaut:
- Übernahme der Zusatzbeiträge für Arbeitslosengeld II-Bezieher: Härtefallkatalog beschreibt diese Ausnahmen
- Bei Arbeitslosengeld II-Beziehern mit zusätzlichem Einkommen ist grundsätzlich keine Erstattung möglich
- Arbeitslosengeld I-Bezieher haben den Zusatzbeitrag generell selbst zu tragen
Verschiedene Krankenkassen haben bereits ab Februar dieses Jahres die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt. Der Zusatzbeitrag kann für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld durch die Grundsicherungsstellen übernommen werden, wenn der Wechsel zu einer Krankenkasse, welche keine zusätzlichen Beiträge erhebt, eine…
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Härtefälle,
Gestzliche Krankenkassen,
Zusatzbeitrag
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Montag 1. Februar 2010 von Wolfgang

Die IKK schreibt im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern weiterhin schwarze Zahlen
Die IKK Südwest hat in einer aktuellen Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie auch im Jahr 2010 garantiert keinen Zusatzbeitrag erheben wird.
Während andere Mitbewerber rote Zahlen schreiben und die ersten Krankenkassen bereits ab 1. Februar 2010 Zusatzbeiträge erheben müssen, hat die IKK Südwest nach eigenen Angaben allein im Jahr 2009 einen deutlichen Überschuss in Höhe von 23 Millionen Euro erzielt.
So konnte die IKK Südwest als einzige Krankenkasse in Deutschland ihren Mitgliedern eine Prämie in Höhe von 100,- Euro zurückzahlen.
Trotz eines Steuerzuschusses in Höhe von 15,7 Milliarden Euro für den Gesundheitsfonds können viele Krankenkassen im Jahr 2010 ihre Ausgaben nicht decken. Daher ist damit zu rechnen, dass weitere Kassen im Laufe des Jahres Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben müssen. Das bedeutet, dass…
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IKK Südwest,
Zusatzbeitrag,
Gesetzliche Krankenkasse
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Mittwoch 27. Januar 2010 von Wolfgang
Versicherte haben Recht auf Sonderkündigung
Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, haben alle Mitglieder der Kasse ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem günstigeren Konkurrenten wechseln. Das Recht auf Sonderkündigung setzt die übliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft. Wer allerdings einen Wahltarif bei seiner Krankenkasse abgeschlossen hat, dem steht kein Sonderkündigungsrecht zu.
Reicht das über den Gesundheitsfonds zugewiesene Geld nicht aus, können Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens von ihren Mitgliedern erheben. Den Zusatzbeitrag tragen allein die Versicherten. Eine Beteiligung der Arbeitgeber ist nicht vorgesehen. In diesem Fall haben Versicherte ein Recht auf Sonderkündigung. Jede Kasse muss ihre Versicherten spätestens…
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gesetzliche krankenversicherung,
Zusatzbeitrag,
Sonderkündigungsrecht
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