Wertlose Mietangebots-Listen – Geld zurück
Freitag 28. August 2009 von Wolfgang
Viel Geld für wertlose Listen mit vermeintlichen Mietangeboten: Das müssen sich Mietinteressenten nicht gefallen lassen. Ein Gericht verurteile jetzt einen Listenanbieter dazu, das Geld zurückzuzahlen.
Unseriöse Wohnungsvermittler haben vor Gericht keine Chance: Die Abzockmasche, Wohnungssuchenden gegen viel Geld Listen mit angeblichen Wohnungsangeboten zuzuschicken, verstößt gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Landgericht Hamburg (Az: 309 S 107/08). Geklagt hatten mehrere Opfer, die zwischen 179 und 189 Euro für solche Listen zahlen mussten und ihr Geld jetzt zurückerhalten.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Listen konkrete Informationen und die Kontaktdaten zu den Vermietern enthielten. Damit sei die Firma als…
Tags:Wohnungsvermittlung, MietangebotslistenKategorie: Recht | Keine Kommentare »













