Neue Rechte im Ratenkredit
Donnerstag 9. September 2010 von Wolfgang
Im Juni dieses Jahres ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft getreten. Damit sind Richtlinien der EU, die dem Verbraucher mehr Transparenz und Sicherheit beim Abschluss von Ratenkrediten bieten, in deutsches Recht umgesetzt worden.
Ein Ratenkredit ist ein Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer (Darlehensgeber) und einem Verbraucher (Darlehensnehmer), bei dem eine zuvor bestimmte Summe zur Finanzierung eines bestimmten Kaufobjekts in monatlichen Raten mit einem festgelegten Zinssatz zurückgezahlt wird.
Hier die wichtigsten Bestimmungen zu den neuen Ratenkreditrechten, die für alle Verträge ab einem Betrag von 200 Euro, die ab dem 11.Juni 2010 geschlossen wurden, gelten:
• Ein unbefristeter Vertrag ist für den Verbraucher mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat jederzeit kündbar. Befristete Verträge können ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, wenn es sich nicht um Verträge handelt, die durch Hypothek oder Grundschuld gesichert sind. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist dann auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages beschränkt, bei einer…
Kategorie: Recht | Keine Kommentare »













