Sturmschäden – Was zahlt die Versicherung?
Montag 12. Juli 2010 von Wolfgang
Deutschland ächtzt unter der Hitze. Da kommt ein kühlendes und klärendes Gewitter so manchem sehr gelegen. Was ein heftiges Sommergewitter mit Orkanböen und Hagel neben der ersehnten Abkühlung jedoch auch mit sich bringen kann sind abgedeckte Dächer, verbeulte Autos, abgeknickte Bäume. Da kommt unmittelbar die Frage auf, wer diese Kosten übernimmt. Nach Auskunft der ARAG werden Sturmschäden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Allerdings spricht man bei einem Unwetter erst dann von einem Sturm, wenn mehr als acht Windstärken herrschen, bzw. der Wind eine Geschwindigkeit von über 61 km/h erreicht.
Wohngebäudeversicherung
Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser-, Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert – wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die der Eigentümer braucht, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder Hauseigentümer eine solche Versicherung benötigt. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach…
Kategorie: Versicherungstipps | Keine Kommentare »













