Bei Erbengemeinschaften steht oft Streit ins Haus
Mittwoch 1. September 2010 von Wolfgang
Durch überlegte und exakte Testamentsformulierungen kann Streit vorgebeugt werden.
So mancher Todesfall bringt richtig Leben in die Familie – in Form von Erbstreitigkeiten. Sind mehrere Personen entweder von Gesetzes wegen oder durch testamentarische Anordnung als (Mit-)Erben bestimmt, liegt eine sog. Erbengemeinschaft vor. In diesem Fall geht es oft richtig rund – vor allen Dingen, wenn das ererbte Vermögen aus einer Immobilie besteht. Hier können gegensätzliche Interessen der Erben nicht nur zu Familienkonflikten sondern auch zu unnötigen finanziellen Einbußen führen. ARAG Experten sagen, wie:
In Deutschland werden jedes Jahr rund 200 Milliarden Euro vererbt, und dies oftmals in Form von Immobilien. Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker eingesetzt, regelt dieser die Auseinandersetzung des Nachlasses. Sonst müssen sich die…
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