Dienstag 8. Juni 2010 von Wolfgang

In einem Fall der Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen hatte das Landgericht München II den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Dem Urteil lag zugrunde, dass der Angeklagte, Geschäftsführer einer US-amerikanischen Gesellschaft im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Medizingeräten, mit unwahren Angaben über den Entwicklungsstand von Produkten Anleger, die Anteile der Gesellschaft zu einem überhöhten Preis erworben hatten, um nahezu 3 Mio. Euro geschädigt hatte. Daneben hatte er es pflichtwidrig unterlassen, für das Jahr 2000 eine inländische Einkommensteuererklärung abzugeben, obwohl er Vermittlungsprovisionen aus dem Verkauf von Aktien erhalten hatte und aufgrund seines dauerhaften Aufenthalts im Inland in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Hierdurch hatte er Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag von…
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Steuerhinterziehung,
Selbstanzeige,
BGH-Urteil
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Donnerstag 27. Mai 2010 von Wolfgang

Strafbefreiende Wirkung kann auch wieder entfallen
„Wer in Fällen der Steuerhinterziehung unvollständige oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei“ – so lautet die Kernaussage der gesetzlichen Regelung zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, wie sie in § 371 der Abgabenordnung niedergelegt ist. Ganz so einfach ist diese Voraussetzung aber nicht zu erfüllen.
Für eine Strafbefreiung reicht es nicht, dem Finanzamt einfach einen Haufen Belege und Ordner zur Auswertung hinzustellen, so die Oberfinanzdirektion Koblenz. Der Straftäter der Steuerhinterziehung ist hier in einer Bringschuld. Die Unterlagen müssen daher so aufbereitet sein, dass dem Finanzamt ohne größere eigene Ermittlungen die Veranlagung möglich ist.
Mit Sorge betrachten…
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Selbstanzeige,
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Steuerhinterziehung,
Straffreiheit
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Donnerstag 4. Dezember 2008 von Wolfgang

Der Bundesgerichtshof hat am 2.12.2008 eine Grundsatzentscheidung über das Strafmaß bei Steuerhinterziehung getroffen. Hier die dazugehörige Pressemeldung:
Das Landgericht Landshut hatte den Angeklagten, der ein Bauunternehmen als Sub-unternehmer betrieb, mit Urteil vom 21. April 2008 unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Beitragshinterziehung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt und insbesondere die Strafzumessung gerügt.
Der Verurteilung liegt zugrunde, dass der Angeklagte seine Arbeitnehmer “schwarz” beschäftigte und demzufolge weder Lohnsteuern noch Sozialabgaben abführte. Er gab auch keine Umsatzsteuererklärungen ab. Zudem unterstützte er die Umsatzsteuerhinterziehung seiner Auftraggeber durch die Beschaffung von Scheinrechnungen, damit diese die an den Angeklagten geleisteten Zahlungen als Betriebsausgaben ansetzen und einen Vorsteuerabzug geltend machen konnten. Der dadurch bewirkte Steuerschaden und die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge betrugen jeweils insgesamt fast 1 Mio €.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen und dabei zu…
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Steuerhinterziehung
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