Höchstrichterliches Urteil gegen Willkür bei Sparkassenentgelten
Dienstag 28. April 2009 von Wolfgang
Beliebige Anpassung von Entgelten und Zinsen gestoppt
“Der Bundesgerichtshof hat am 21. April 2009 zwei Urteile gefällt, welche die Anti-Willkür-Rechtsprechung bei Bankenentgelten fortsetzen, freut sich Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Das Gericht hat eine wichtige Allgemeine Geschäftsbedingung der Sparkassen wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher für unwirksam erklärt. Die Position der Verbraucher in Bezug auf die Transparenz von Preisanpassungen wird damit gestärkt.
“Die Entscheidungen (AZ.: XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08) werden wesentliche Auswirkungen hinsichtlich der Anpassung von Kontoführungskosten und der Angleichung von Zinsen bei Verbraucherdarlehen haben”, ist sich Hoffmann sicher. Dabei steht auch zukünftig nicht in Frage, dass Banken und Sparkassen im Einzelnen Entgelte für bestimmte Leistungen, wie z.B. für die Kontoführung, erheben dürfen. Bei laufenden Verträgen werden Kreditinstitute jedoch nicht mehr wie im bisherigen Stil Preisänderungen, die im Regelfall nur nach oben erfolgen, vornehmen können. Gerade dies war…
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