Abgeltungssteuer und Sparer-Pauschbetrag
Donnerstag 19. November 2009 von Wolfgang
Freistellungsaufträge rechtzeitig stellen und aktualisieren
Wer Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, egal ob mit Geldanlagen oder beim Bausparen, muss darauf Abgeltungssteuer entrichten. Seit dem 01.Januar 2009 beträgt diese 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird jedoch erst fällig, wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen oder beim Finanzinstitut kein bzw. kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.
Mit Hilfe des Freistellungsauftrages können und sollten private Anleger den gesetzlich eingeräumten Sparer-Pauschbetrag voll nutzen, so der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V..
Seit Beginn des Jahres ist der bisherige…
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