Mittwoch 27. Januar 2010 von Wolfgang
Versicherte haben Recht auf Sonderkündigung
Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, haben alle Mitglieder der Kasse ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem günstigeren Konkurrenten wechseln. Das Recht auf Sonderkündigung setzt die übliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft. Wer allerdings einen Wahltarif bei seiner Krankenkasse abgeschlossen hat, dem steht kein Sonderkündigungsrecht zu.
Reicht das über den Gesundheitsfonds zugewiesene Geld nicht aus, können Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens von ihren Mitgliedern erheben. Den Zusatzbeitrag tragen allein die Versicherten. Eine Beteiligung der Arbeitgeber ist nicht vorgesehen. In diesem Fall haben Versicherte ein Recht auf Sonderkündigung. Jede Kasse muss ihre Versicherten spätestens…
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Zusatzbeitrag,
gesetzliche krankenversicherung,
Sonderkündigungsrecht
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Mittwoch 9. September 2009 von Wolfgang
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung steht dem Versicherer nur noch anteiliger Versicherungsbeitrag zu
Es gibt Gründe, nach denen Versicherungsnehmer ihre Versicherung nicht erst zum Ablauf der nächsten Versicherungsperiode kündigen möchten, sondern bereits früher. So nutzte auch ein Zwickauer das ihm nach einem Schadenfall zustehende außerordentliche Kündigungsrecht zur vorfristigen Vertragsbeendigung. Von der im Voraus gezahlten Jahresprämie sollte er jedoch nichts wiedersehen. “Dieses Verhalten verstößt gegen das seit 01.01.2009 – auch für Altverträge – geltende Versicherungsvertragsgesetz”, informiert Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Vor der Reform des Versicherungsrechts galt das Prinzip der Unteilbarkeit der Prämie. Demnach musste der Versicherungsnehmer tatsächlich auch dann die volle Jahresprämie zahlen, wenn…
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Sonderkündigungsrecht,
Rueckzahlung anteiliger Jahrespraemie
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Freitag 16. Januar 2009 von Wolfgang
Die eigenen vier Wände sind für viele die größte Investition des Lebens. Umso wichtiger ist es, dass die Finanzierung gut geplant ist, und Risiken minimiert werden. Das ist zum Beispiel mit einer langfristigen Zinsfestschreibung über 15 oder 20 Jahre möglich. Sie schafft Kalkulationssicherheit während der Darlehensphase und schließt unvorhersehbare Zinsrisiken bei der Anschlussfinanzierung aus.
Ein weiterer Vorteil: Auch wer sich für eine langfristige Zinsbindung entschieden hat, bleibt flexibel. “Denn nach Ablauf von zehn Jahren nach Vollauszahlung besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht”, erklärt Tobias Lücke, Leiter Baufinanzierung bei der comdirect bank. Eine vorzeitige Vertragsauflösung kann dann…
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Sonderkündigungsrecht,
Hypothekendarlehn
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