Ohne Beitrag gibt’s keine Arbeitslosenversicherung
Donnerstag 15. Oktober 2009 von Wolfgang
Selbstständige, die vorher abhängig beschäftigt und dabei gegen Arbeitslosigkeit versichert waren, können sich durch freiwillige Beiträge weiter gegen Arbeitslosigkeit versichern, wenn sie mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten. Eine selbständige Kölnerin wollte sich ebenfalls versichern, hatte aber drei Monate lang die fälligen Beiträge in Höhe von 25 Euro monatlich zu ihrer freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht gezahlt. Später erklärte die Dame, dass sie zu Beginn ihrer Selbstständigkeit in finanzielle Nöte geraten war und zudem unter psychischen Problemen litt. Zwar zahlte die Frau die…
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