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	<title>Finanzratgeber Kirch &#187; Neue Regelung</title>
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		<title>Anforderungen an Kamine, Kachel&#246;fen &amp; Co.</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 05:58:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verbrauchertipps]]></category>
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		<description><![CDATA[Ab 22.03.2010 gelten neue Regelungen f&#252;r Feuerungsanlagen
Die bisherigen Regelungen f&#252;r so genannte Festbrennstoff-Feuerungsanlagen, also Kamin&#246;fen, Kachel&#246;fen, Herde und offene Kamine spiegelten den Stand der Technik aus dem Jahr 1988 wider. Damit verbunden war bis jetzt auch eine hohe Schadstoffbelastung durch Feuerungsanlagen. Um dieser Belastung entgegenzuwirken, tritt ab 22.03.2010 die neue Kleinfeuerungsverordnung in Kraft.
Diese ist Teil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ab 22.03.2010 gelten neue Regelungen f&#252;r Feuerungsanlagen</strong></p>
<p>Die bisherigen Regelungen f&#252;r so genannte Festbrennstoff-Feuerungsanlagen, also Kamin&#246;fen, Kachel&#246;fen, Herde und offene Kamine spiegelten den Stand der Technik aus dem Jahr 1988 wider. Damit verbunden war bis jetzt auch eine hohe Schadstoffbelastung durch Feuerungsanlagen. Um dieser Belastung entgegenzuwirken, tritt ab 22.03.2010 die neue Kleinfeuerungsverordnung in Kraft.</p>
<p>Diese ist Teil der ersten Verordnung zur Durchf&#252;hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BlmSchV), die am 01.02.2010 im Bundesgesetzblatt ver&#246;ffentlich wurde.</p>
<p>&#8220;F&#252;r Verbraucher bedeutet die Regelung, dass kleine und mittlere Feuerungsanlagen, z.B. Heizungsanlagen und Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin&#246;fen, Kachel&#246;fen, Herde und offene Kamine dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden m&#252;ssen&#8221;, sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. &#8220;Dadurch wird auch&#8230;</p>
<p><span id="more-3343"></span>
<p>ein wesentlicher Beitrag zur Feinstaubreduzierung aus Kleinfeuerungsanlagen gleistet.&#8221;</p>
<p>Bei der Neuanschaffung einer solchen Anlage werden die Emissionsanforderungen f&#252;r Kohlenmonoxid und Staub in zwei Stufen reglementiert (1. Stufe: Errichtung ab 22.03.2010; 2.Stufe: Errichtung nach dem 31.12.2014). Mit der ersten Stufe wird au&#223;erdem ein Mindestwirkungsgrad gefordert. Diese Anforderungen sind im Rahmen der Typpr&#252;fungen nachzuweisen, f&#252;r die der Hersteller verantwortlich ist. Ausnahmen best&#228;tigen die Regel, z.B. sind offene Kamine, die nur gelegentlich betrieben werden, von der Regel ausgenommen.</p>
<p>Anlagen, die vor dem 22. M&#228;rz 2010 installiert wurden, d&#252;rfen laut &#220;bergangsregelung weiter betrieben werden, wenn der Staubgrenzwert von 0,15 g/m³ und ein Kohlenmonoxidgrenzwert von 4 g/m³ eingehalten werden. Ein Nachweis &#252;ber die Einhaltung muss bis 31.12.2013 erbracht werden, entweder &#252;ber eine Herstellerbescheinigung oder per Messung durch einen Schornsteinfeger.</p>
<p>Weitere Informationen und auch die exakten Anforderungen an unterschiedliche Anlagen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen an einem von 45 sachsenweit angebotenen Standorten. Die vom Bundesministerium f&#252;r Wirtschaft und Technologie gef&#246;rderte Beratung kostet den symbolischen Betrag von f&#252;nf Euro. Die jeweiligen Energieberatungsst&#252;tzpunkte sind zu finden unter <a href="http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de">www.verbraucherzentrale-energieberatung.de</a>.          (Verbraucherzentrale Sachsen)</p>

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