Anforderungen an Kamine, Kachelöfen & Co.
Dienstag 9. März 2010 von Wolfgang
Ab 22.03.2010 gelten neue Regelungen für Feuerungsanlagen
Die bisherigen Regelungen für so genannte Festbrennstoff-Feuerungsanlagen, also Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und offene Kamine spiegelten den Stand der Technik aus dem Jahr 1988 wider. Damit verbunden war bis jetzt auch eine hohe Schadstoffbelastung durch Feuerungsanlagen. Um dieser Belastung entgegenzuwirken, tritt ab 22.03.2010 die neue Kleinfeuerungsverordnung in Kraft.
Diese ist Teil der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BlmSchV), die am 01.02.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde.
“Für Verbraucher bedeutet die Regelung, dass kleine und mittlere Feuerungsanlagen, z.B. Heizungsanlagen und Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und offene Kamine dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden müssen”, sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. “Dadurch wird auch…
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