Vermieter darf nur angemessene Betriebskosten abrechnen
Montag 29. Juni 2009 von Wolfgang
Urteil: Der Vermieter darf Nebenkosten nur nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit abrechnen. Überhöhte Kosten muss der Mieter nicht zahlen.
Mieter müssen zwar die Betriebkosten für ihre Wohnung tragen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Sind jedoch einzelne Kostenpositionen deutlich höher, als ortsübliche Vergleichskosten, so kann der Mieter die Zahlung verweigern, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht Köln (Az.: 203 C 74/08).
Im verhandelten Fall fielen für die Position Gebäudereinigung 36 Cent, für die Position Aufzugswartung 31 Cent pro Monat und Quadratmeter an. Dies sei deutlich höher als in vergleichbaren Wohnanlagen, beklagte sich der Mieter. Und bekam vor…
Tags:Nebenkosten Immobilien, BetriebskostenKategorie: Recht | Keine Kommentare »













