Kleine Gefälligkeiten unter Nachbarn
Freitag 5. Februar 2010 von Wolfgang
Könnten Sie bitte während meines Urlaubs die Blumen gießen? Könnten Sie mir dabei helfen, die neue Waschmaschine in meine Wohnung zu tragen? Wer kann zu diesen Fragen schon nein sagen (auch wenn man es insgeheim möchte). Schließlich kann man selbst mal in die Verlegenheit kommen, den Nachbarn um eine Gefälligkeit zu bitten. Nachbarschaftshilfe ist wichtig für ein harmonisches Zusammenleben und in den meisten Fällen erfolgt sie auch schnell und folgenlos. Kleinere Pannen z.B. ein Blumentopf wird übersehen und die Pflanzen vertrocknen, sind zwar peinlich, aber meist ohne juristisches Nachspiel. Wenn Sie aber beim Hantieren mit einer Leiter den teuren Kronleuchter von der Decke holen und die Kristallsplitter den Hausherrn verletzen, dann sind einige rechtlich schwierige Fragen zu beantworten. Wer haftet für was? Springt eine Versicherung ein? Zunächst ist von einer Haftung des Schädigers auszugehen. Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Schädigung ist diese…
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