Mittwoch 20. Oktober 2010 von Wolfgang

Lärm, Schimmel, zu kleine Wohnung: Viele Mängel rechtfertigen eine Mietminderung. Immowelt.de zeigt fünf Fälle auf, bei denen eine Kürzung der Miete möglich oder aber auch nicht zulässig ist.
Wohnungsmängel rechtfertigen in vielen Fällen eine Mietminderung. Allerdings nicht immer.
Wohnungsmängel: Mietkürzung hängt von Beeinträchtigung ab
Wie hoch eine Mietminderung sein darf, hängt vom Mangel ab: Ist die Wohnung praktisch unbewohnbar, können es durchaus 100 Prozent sein. Bei kleineren Beeinträchtigungen akzeptieren Richter in der Regel – wenn überhaupt – nur…
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Donnerstag 24. Juni 2010 von Wolfgang

Vereinbarung der Wohnfläche durch Absprachen im Vorfeld des Vertragsschlusses
Der Bundesgerichtshof hat am 23.6.2010 entschieden, dass ein Mangel einer Mietwohnung aufgrund einer Flächenabweichung auch dann vorliegen kann, wenn der schriftliche Mietvertrag keine Angaben zu der Wohnfläche enthält.
In dem entschiedenen Fall mietete die Klägerin vom Beklagten eine Dachgeschosswohnung in Mannheim. Der schriftliche Mietvertrag enthält keine Angaben zur Größe der Wohnung, diese sind in dem verwendeten Vordruck auch nicht vorgesehen. Die Wohnung war von einer Immobilienmaklerin mit folgender Annonce in der Zeitung angeboten worden: “MA-Waldhof, 3 ZKB-DG, Balkon, ca. 76 m², Parkett, EBK, DM 890,- + NK”. Vor Abschluss des Mietvertrages wurden der Mieterin eine…
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Donnerstag 6. Mai 2010 von Wolfgang

Bei Wohnungsmängeln kann der Mieter die Miete mindern. Er muss dem Vermieter allerdings die Möglichkeit geben, die Mängel zu beseitigen. Ansonsten entfällt der Minderungsanspruch.
Erhebliche Wohnungsmängel berechtigen Mieter, die Miete zu mindern. Dies gilt aber nicht in jedem Fall. Denn vereitelt der Mieter alle Bemühungen des Vermieters, die Mängel beseitigen zu lassen, steht ihm kein Recht auf Kürzung der Miete zu. Er riskiert vielmehr die Kündigung des Mietverhältnisses, wenn er unberechtigt die Miete mindert und deshalb Mietrückstände auflaufen, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Landgericht Karlsruhe (Az.: 9 S 206/08).
Im verhandelten Fall kam es zu einem Wasserrohrbruch in einer Mietwohnung. Der Mieter meldete den Schaden umgehend dem Vermieter, der diesen auch beseitigen lassen wollte. Allerdings vereitelte der Mieter die Mangelbeseitigung mit der Begründung, zunächst müsse…
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Freitag 12. März 2010 von Wolfgang

Foto: Bundesverband freier Immobilien-und Wohnungsunternehmen e.V.
BGH-Entscheidung: Keine zusätzliche Toleranzschwelle durch “ca.”-Zusatz bei Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung
Der Bundesgerichtshof hat am 10.3.2010 entschieden, dass bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen ist, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen “ca.”-Zusatz enthält (VIII ZR 144/09).
Christian Bruch, Rechtsreferent beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, kommentiert: „Es bleibt weiterhin so, dass der…
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Montag 11. Mai 2009 von admin
Nicht immer Mietminderung für deutlich zu kleine Wohnung
Urteil: Fehlt eine Größenangabe im Mietvertrag, kann der Mieter die Miete nicht mindern, weil die Wohnung angeblich zu klein ist.
Ein Mieter kann nur dann die Miete wegen einer zu kleinen Wohnung mindern, wenn die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl mehr als zehn Prozent höher ist, als die tatsächliche Größe der Wohnung. Gibt es jedoch im Mietvertrag keinerlei Angaben zur Größe der Wohnung, ist eine Mietminderung wegen einer zu kleinen Wohnung ausgeschlossen, entschied das Amtsgericht Hagen (Az.: 9 C 500/07)…
Im verhandelten Fall mietete ein Familienvater eine Wohnung, die angeblich 100 Quadratmeter groß sein sollte – so stand es jedenfalls im Inserat. Mehrere Jahre später ließ er die Wohnung ausmessen. Dabei stellte sich heraus, dass deren tatsächliche Größe nur bei knapp 90 Quadratmetern lag. Da der Mieter wohl davon gehört hatte, dass Abweichungen von mehr als zehn Prozent laut der einschlägigen Rechtsprechung eine Minderung der Miete rechtfertigen, forderte er von seinem Vermieter rückwirkend mehrere tausend Euro Miete und Nebenkosten zurück.
Vor dem Amtsgericht Hagen scheiterte er allerdings mit diesem Ansinnen. Denn im Mietvertrag gab es keinerlei Angaben zur Wohnungsgröße. Das Gericht ging laut Immowelt.de deshalb davon aus, dass sich der Mieter nicht wegen einer bestimmten Wohnungsgröße, sondern aufgrund seines Eindrucks, den er bei der Besichtigung der Wohnung gewonnen hatte, zur Anmietung entschied. Dass ihm die Größe der Wohnung dabei besonders wichtig gewesen sein soll, schloss das Gericht ebenfalls aus – denn dann hätte der Mieter auf eine Flächenangabe im Mietvertrag bestanden.
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Dienstag 25. November 2008 von admin
Kinderlärm führt immer wieder zu Zwistigkeiten zwischen Eltern, geplagten Nachbarn und dem Vermieter. „Kommt es allerdings zum Rechtsstreit, stehen die Richter meist hinter den Familien”, sagt Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse und rät, besser vorher miteinander friedlich zu reden. In der Regel haben andere Mitmieter Störungen durch Kinderlärm hinzunehmen. Hier gilt eine so genannte „erweiterte Toleranzgrenze”. „Dabei ist es unerheblich, ob der Lärm in der Wohnung, im Treppenhaus oder im Hof bzw. Garten entsteht”, betont Verena Tiemann. So hält sich beispielsweise Lärm durch Spielen auf dem Hof im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, soweit der Lärm wegen des natürlichen Spiel- und Bewegungsdrangs der Kinder unvermeidbar ist. Daher sind auch laute Zurufe oder Abzählverse hinzunehmen…
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