Gute Chancen für Anleger – kick-back-Rechtsprechung des BGH ist auf Medienfonds anwendbar
Donnerstag 30. April 2009 von Wolfgang
Mit seinem Beschluss vom 20.01.2009 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass im Rahmen eines Beratungsvertrages auch eine Aufklärungspflicht über erhaltene Rückvergütungen (sogenannte kick-backs) beim Vertrieb von Medienfonds besteht.
Nach Auffassung des 11. Senats des Bundesgerichtshofes ist der Anleger unabhängig von der Höhe der erhaltenen Rückvergütungen hierüber von der ihn beratenden Bank aufzuklären.
Diese Entscheidung ist gerade für Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 von großer Bedeutung, ergingen zur Frage der fehlenden Aufklärung über erhaltene Rückvergütungen bereits zahlreiche gerichtliche Entscheidungen, wonach die beratende Bank den mit dem Anleger geschlossenen Anlageberatungsvertrag wegen fehlender Aufklärung über die insoweit mitteilungspflichtige Tatsache der Rückvergütung verletzt hatte.
Der Anleger eines Immobilienfonds ist – ebenso wie bei Kauf von Aktienfonds oder Wertpapieren – schutzwürdig und er hat ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung.
Damit sind die Chancen für geschädigte Anleger von Medienfonds, die…
Tags:Kick-back-RechtsprechungKategorie: Recht | Keine Kommentare »













