Vorsicht bei Kaffefahrten
Donnerstag 19. August 2010 von Wolfgang

Das Angebot klingt verlockend: ein toller Gewinn mit Einladung zur Abholung, eine Ausflugsfahrt samt Verpflegung zum unschlagbar niedrigen Preis. So oder ähnlich werben die Veranstalter auf den bunten Einwurfzetteln für ihre Kaffeefahrten. Die meist in einem solchen Paket enthaltene Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung wird in den Angeboten nur am Rande erwähnt. Doch Vorsicht! Hier soll meist zweitklassige Ware zu überhöhten Preisen an den Mann gebracht werden. ARAG Experten sagen im Finanzratgeber Kirch, welche Rechte Teilnehmern einer solchen Fahrt zustehen und wie sie sich gegen die oft unlauteren Geschäftspraktiken der Anbieter wehren können.
Rechtlich eine Pauschalreise
Die Busreise mit Mahlzeit und anschließender Verkaufsveranstaltung stellt meist eine Pauschalreise im…
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