Zusatzbeiträge zur Krankenkasse: Auswirkungen für Leistungsempfänger
Mittwoch 10. März 2010 von Wolfgang

Im Zusammenhang mit der Erhebung von Zusatzbeiträgen einiger Krankenkassen, hat die Bundesagentur für Arbeit heute folgende Pressemitteilung herausgegeben. Sie beinhaltet die Möglichkeit auf die Übernahme der Zusatzbeiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Hier der Wortlaut:
- Übernahme der Zusatzbeiträge für Arbeitslosengeld II-Bezieher: Härtefallkatalog beschreibt diese Ausnahmen
- Bei Arbeitslosengeld II-Beziehern mit zusätzlichem Einkommen ist grundsätzlich keine Erstattung möglich
- Arbeitslosengeld I-Bezieher haben den Zusatzbeitrag generell selbst zu tragen
Verschiedene Krankenkassen haben bereits ab Februar dieses Jahres die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt. Der Zusatzbeitrag kann für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld durch die Grundsicherungsstellen übernommen werden, wenn der Wechsel zu einer Krankenkasse, welche keine zusätzlichen Beiträge erhebt, eine…
Tags:Zusatzbeitrag, Gestzliche Krankenkassen, HärtefälleKategorie: Recht | Keine Kommentare »













