DGUV: Informationskampagne zur Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen
Sonntag 20. Juni 2010 von Wolfgang

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Arbeitnehmern die Haftung des Arbeitgebers. Foto: DGUV
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Arbeitnehmern die Haftung des Arbeitgebers. Sie sorgt damit für Rechtssicherheit und betrieblichen Frieden.
Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angesichts einer aktuellen dimap-Umfrage hin, nach der nur einer von fünf Arbeitgebern die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht durch die Unfallversicherung kennt.
“Als Mitglied von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen müssen Unternehmen keine Schadensersatzansprüche ihrer Angestellten fürchten”, sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). “Umso mehr hat es uns überrascht, dass die Haftungsablösung als eine zentrale Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung so vielen Arbeitgebern unbekannt ist. Denn immerhin schützt sie die Betriebe damit vor…
Tags:Unternehmerhaftpflicht, DGUV, Gesetzliche UnfallversicherungKategorie: Versicherungstipps | Keine Kommentare »














