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	<title>Finanzratgeber Kirch &#187; Gesetzentwurf</title>
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	<description>Branchen- und produktneutrale Finanzinformationen, Tipps zum Geld sparen und verdienen</description>
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		<title>Gesetzentwurf zur St&#228;rkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsf&#228;higkeit des Kapitalmarktes geplant</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 08:25:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Anlegerschutz]]></category>
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Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Sch&#228;uble Quelle: Bundesministerium der Finanzen
&#160;
In einer Pressemitteilung vom 3.3.2010 hat das Bundesfinanzministerium bekanntgegeben, dass ein Gesetzentwurf zur St&#228;rkung des Anlegerschutes und zur Verbesserung der Funktionsf&#228;higkeit des Kapitalmarktes geplant ist. Den Inhalt der Presseinformation lesen sie hier:
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass dem Vertrauen in die Integrit&#228;t und Funktionsf&#228;higkeit der Finanzm&#228;rkte gro&#223;e [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="96" alt="b2b foto1,property=default" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/03/b2b__foto1propertydefault-1.jpg" width="216" align="left" /></p>
<p><em>Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Sch&#228;uble Quelle: Bundesministerium der Finanzen</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In einer Pressemitteilung vom 3.3.2010 hat das Bundesfinanzministerium bekanntgegeben, dass ein Gesetzentwurf zur St&#228;rkung des Anlegerschutes und zur Verbesserung der Funktionsf&#228;higkeit des Kapitalmarktes geplant ist. Den Inhalt der Presseinformation lesen sie hier:</p>
<p>Die Finanzkrise hat gezeigt, dass dem Vertrauen in die Integrit&#228;t und Funktionsf&#228;higkeit der Finanzm&#228;rkte gro&#223;e Bedeutung zukommt. Eine unzureichende Beaufsichtigung und Regulierung auf den Finanzm&#228;rkten und mangelnde Transparenz untergraben das f&#252;r die Leistungsf&#228;higkeit von Finanzm&#228;rkten erforderliche Vertrauen.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund wird das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Gesetzentwurf zur St&#228;rkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsf&#228;higkeit des Kapitalmarktes erstellen. Ziel ist es, die&#8230;</p>
<p><span id="more-3372"></span>
<p>bestehenden Vorschriften zu erg&#228;nzen, um den Privatanlegern bessere Informationen zu erm&#246;glichen und Aufsicht, Unternehmen und professionellen Marktteilnehmern ein zutreffendes Bild &#252;ber das Marktgeschehen zu vermitteln. Weiterhin sollen Risiken aus spekulativen Gesch&#228;ften verringert werden.</p>
<p>F&#252;r den Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Sch&#228;uble, ist das geplante Gesetzesvorhaben „eine wichtige und notwendige Erg&#228;nzung der internationalen Bem&#252;hungen f&#252;r eine umfassende Regulierung der Finanzm&#228;rkte. Die Bundesregierung nutzt jede M&#246;glichkeit, auch mit nationale Ma&#223;nahmen mehr Transparenz und einen besseren Schutz der Anleger zu erreichen.“</p>
<p>Das BMF wird noch im April einen Diskussionsentwurf des geplanten Gesetzes vorstellen. Der Regierungsentwurf soll im Sommer 2010 vom Kabinett verabschiedet werden.</p>
<p>Der Entwurf wird folgende Eckpunkte umfassen:<br />
Strengere Anlegerschutzbestimmungen im Grauen Kapitalmarkt sowie zus&#228;tzliche Anforderungen an und Sanktionen gegen Finanzdienstleistungsinstitute zur Vermeidung von Falschberatung,<br />
Verbot ungedeckter Leerverk&#228;ufe und Einf&#252;hrung von Transparenzvorschriften f&#252;r gedeckte Leerverkaufspositionen,<br />
zus&#228;tzliche Mitteilungs- und Ver&#246;ffentlichungspflichten f&#252;r Finanzinstrumente, die lediglich einen Zahlungsausgleich vorsehen, um das unbemerkte „Anschleichen“ an Unternehmen zu verhindern und<br />
Einf&#252;hrung einer Mindesthaltefrist f&#252;r offene Immobilienfonds sowie Liquidit&#228;tsanforderungen, die sich an der Dauer der K&#252;ndigungsfrist orientieren; zus&#228;tzlich Einf&#252;hrung eines geordneten Abwicklungsverfahrens f&#252;r l&#228;ngerfristig ausgesetzte Immobilienfonds.</p>
<p>Im Einzelnen<br />
I. Anlegerschutz</p>
<p>Ankn&#252;pfend an den Koalitionsvertrag, der einen besseren Schutz der Verbraucher vor vermeidbaren Verlusten und falscher Finanzberatung vorsieht, plant das Bundesministerium der Finanzen folgende Regelungen im Bereich Anlegerschutz:</p>
<p>1. Versch&#228;rfung der Anforderungen an die Beratung und Vermittlung beim Vertrieb von Produkten des Grauen Kapitalmarktes<br />
Institute sollen k&#252;nftig auch bei der Beratung und Vermittlung von Produkten des Grauen Kapitalmarktes die Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) einhalten (u.a. anlegergerechte Beratung, F&#252;hren eines Beratungsprotokolls, Offenlegung von Provisionen). Hierzu wird der Anwendungsbereich des WpHG auf den Vertrieb von Produkten des Grauen Kapitalmarktes ausgedehnt. Insbesondere werden Anteile an geschlossenen Fonds k&#252;nftig als Finanzinstrumente im Sinne des WpHG eingeordnet. Dies tr&#228;gt dem Umstand Rechnung, dass Anteile an geschlossenen Fonds komplexe Produkte mit einer in der Regel langen Laufzeit und nur begrenzter Fungibilit&#228;t sind. Daher sollen die Schutzvorschriften des WpHG bei einer Anlageentscheidung f&#252;r Anteile an geschlossenen Fonds greifen.</p>
<p>2. Erh&#246;hung der Anforderungen an Prospekte f&#252;r Produkte des Grauen Kapitalmarktes</p>
<p>Prospekte von Graumarktanlagen sollen in Zukunft detailliertere Informationen enthalten. Vorgesehen sind hier Angaben (etwa Insolvenzen), die eine bessere Beurteilung der Seriosit&#228;t der Initi­atoren erm&#246;glichen sollen. Zudem sollen die Prospekte von der Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) intensiver (d.h. auch auf Koh&#228;renz) gepr&#252;ft werden k&#246;nnen. Bislang erfolgt nur eine Pr&#252;fung auf Vollst&#228;ndigkeit.</p>
<p>3. Schaffung neuer Ordnungswidrigkeitentatbest&#228;nde im WpHG</p>
<p>Die BaFin soll in Zukunft auch bei Falschberatung oder der fehlenden Offenlegung von Provisionen durch die Institute Bu&#223;gelder verh&#228;ngen k&#246;nnen. Entsprechende Normen sollen in den Bu&#223;geldkatalog des WpHG eingef&#252;gt werden. Dies soll einen Beitrag zu einer Disziplinierung der Institute und damit zu einer Vermeidung von Falschberatung leisten.</p>
<p>4. Einf&#252;hrung eines Registrierungs- und Sanktionsregimes im Bereich der Anlageberatung</p>
<p>Anlageberater und Personen, die in den Instituten Einfluss auf Vertriebsvorgaben nehmen, sollen k&#252;nftig durch die Institute bei der BaFin registriert werden. Treten im Rahmen der Auf­sichtst&#228;tigkeit der BaFin Defizite hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des WpHG bei diesen Personen auf, so soll die BaFin k&#252;nftig in der Lage sein, Sanktionen auszusprechen. Bei wiederholten und nachhaltigen Verst&#246;&#223;en soll die BaFin dem Institut aufgeben k&#246;nnen, die Personen f&#252;r einen begrenzten Zeitraum nicht mehr im Zusammenhang mit der Anlageberatung einsetzen zu d&#252;rfen.</p>
<p>Im &#220;brigen sollen im Rahmen der Registrierung im Einklang mit den Vorgaben des Koalitionsvertrages auch Angaben zur Qualifikation und Weiterbildung der Berater eingereicht werden. Hiermit soll darauf hingewirkt werden, dass die f&#252;r die Altersvorsorge und Kapitalbildung breiter Bev&#246;lkerungskreise bedeutende Anlageberatung nur durch angemessen qualifizierte Berater vorgenommen wird.</p>
<p>
II. Leerverk&#228;ufe</p>
<p>Um den mit Leerverk&#228;ufen verbundenen Risiken f&#252;r die Stabilit&#228;t und Integrit&#228;t des Finanzmarktes effektiver entgegen zu wirken, werden ungedeckte Leerk&#228;ufe k&#252;nftig gesetzlich untersagt.</p>
<p>Zudem werden gesetzliche Transparenzvorschriften geschaffen, die sich auf alle an einem regulierten Markt gehandelten Aktien erstrecken und ein elektronisches Mitteilungs- und Ver&#246;ffentlichungssystem einschlie&#223;lich der sicheren Identifikation des Meldepflichtigen vorsehen. Die Durchsetzung der Meldepflichten soll durch effektive Sanktionsmechanismen sichergestellt werden.</p>
<p>
III. „Anschleichen“ an Unternehmen</p>
<p>Die Nutzung nicht meldepflichtiger Finanzinstrumente erm&#246;glichte in der Vergangenheit in konkreten F&#228;llen bislang ein „Anschleichen“ an Unternehmen, bspw. bei &#220;bernahmetransaktionen. Durch Nutzung dieser Instrumente konnte es zudem zu einer Verringerung der Liquidit&#228;t an den B&#246;rsen und dadurch zu erheblichen Marktverwerfungen kommen.</p>
<p>Um zu vermeiden, dass weiterhin in intransparenter Weise gro&#223;e Stimmrechtspositionen aufgebaut werden k&#246;nnen, ohne dass die BaFin noch der Markt oder Emittenten dar&#252;ber fr&#252;hzeitig in Kenntnis gesetzt werden, sollen die wertpapierhandelsrechtlichen Meldepflichten erweitert werden.</p>
<p>Zur Verbesserung der Kapitalmarkttransparenz sollen in das WpHG neue Mitteilungs- und Ver&#246;ffentlichungspflichten f&#252;r auf Zahlungsausgleich gerichtete Finanzinstrumente sowie Gesch&#228;fte mit &#228;hnlicher Wirkung (z.B. Wertpapierleihgesch&#228;fte) eingef&#252;gt werden.</p>
<p>
IV. Offene Immobilien-Sonderverm&#246;gen</p>
<p>Offene Immobilien-Sonderverm&#246;gen investieren in langfristig orientierte Immobilienanlagen. Nach der aktuellen Ausgestaltung der Vertragsbedingungen haben sich die Fonds gegen&#252;ber dem Anleger verpflichtet, sehr kurzfristig, n&#228;mlich b&#246;rsent&#228;glich, R&#252;cknahmeverlangen zu bedienen. Die bei der letzten Novelle eingef&#252;hrte M&#246;glichkeit, davon abzuweichen, ist von der Branche in der Praxis leider nicht genutzt worden. Bedingt durch diese Fristeninkongruenz konnten viele Fonds in der Vergangenheit zum wiederholten Mal die gegen&#252;ber dem Anleger eingegangenen R&#252;ckgabeverpflichtungen nicht erf&#252;llen.</p>
<p>K&#252;nftig soll f&#252;r alle Anleger eine zweij&#228;hrige Mindesthaltefrist gelten, erg&#228;nzt durch K&#252;ndigungsfristen, die nach Wahl der Kapitalanlagegesellschaft zwischen sechs und 24 Monaten angesetzt werden k&#246;nnen. Je k&#252;rzer die K&#252;ndigungsfristen sind, desto mehr Liquidit&#228;t ist demn&#228;chst vorzuhalten. Dies dient dem Schutz gerade der Privatanleger, denen schon beim Erwerb einer solchen Beteiligung bewusst wird, dass eine Investition in Immobilien langfristig angelegt sein muss, damit sich die Kosten des Immobilienerwerbs und die Fondskosten durch eine positive Wertentwicklung des Fonds amortisieren k&#246;nnen.</p>
<p>Fonds mit l&#228;ngeren K&#252;ndigungsfristen k&#246;nnen durch weniger Liquidit&#228;t mehr Rendite durch Immobilieninvestitionen erzielen.</p>
<p>Durch diese Ma&#223;nahmen soll im Interesse der Anleger und der Integrit&#228;t der Immobilienm&#228;rkte ein nachhaltiges Offenhalten der Fonds sichergestellt werden. Wenn jedoch Fonds wegen ihres Immobilienbestandes und Vertriebsnetzes keine Aussicht auf eine nachhaltige Wiederer&#246;ffnung haben, bedarf es einer Verbesserung des Verfahrens zur geordneten Abwicklung solcher Fonds.         (wk/Bundesministerium der Finanzen)</p>

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