Freundschaftsdienste absichern
Dienstag 22. Juni 2010 von Wolfgang

Foto:Zurich Gruppe Deutschland
Wer hütet Hund, Haus und Hof, wenn es in die Sommerferien geht? Freunde, Verwandte oder Nachbarn werden zur Urlaubszeit regelmäßig als “Haushüter” angeheuert. Sie sollen sich während der Abwesenheit um Hab und Gut kümmern. Doch bei diesen Freundschaftsdiensten kann auch mal etwas daneben gehen. Ein aufgequollener Parkettboden durch einen übergelaufenen Blumentopf oder eine umgefallene Vase. Nicht selten kommt es hier auch zwischen guten Freunden zum Streit darüber, wer für Schäden aus Freundschaftsdiensten haftet. Denn grundsätzlich gilt: die Person, der geholfen wurde, muss die Kosten tragen, der Helfer haftet für Missgeschicke im Rahmen seiner Gefälligkeit nicht automatisch. Daher ist ein Einschluss von…
Tags:Gefälligkeitsdienst, Haftung, VersicherungsschutzKategorie: Versicherungstipps | Keine Kommentare »













