Gebührenpflicht bei Radioempfang per Computer
Dienstag 27. April 2010 von Wolfgang
Rundfunkgebühren sind für viele ein großes Ärgernis. Seit einiger Zeit stellt sich zudem die Frage: Sind internetfähige Computer gebührenpflichtig oder nicht?
Betroffen von der Gebühr sind nur Nutzer, die zwar über einen internetfähigen PC, nicht aber über ein herkömmliches Rundfunkgerät oder einen Fernseher verfügen. In diesen Fällen beruft sich die GEZ darauf, dass es sich bei dem Computer um ein sogenanntes „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) handele. Damit fallen Rundfunkgebühren in Höhe von 5,86 Euro monatlich an. Die Begründung: Durch einfaches Anklicken der Internetseiten – beispielsweise des Westdeutschen Rundfunks (WDR) oder des Hessischen Rundfunks (HR) – könnten zahlreiche Radio- und Fernsehsendungen live empfangen werden. Dies sei ausreichend für die Gebührenpflicht.
Gerichte urteilen unterschiedlich
In der Vergangenheit haben sich zahlreiche PC-Nutzer gegen die Gebührenbescheide vor den Verwaltungsgerichten zur Wehr gesetzt. Die Gerichte urteilten bisher…
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