Mittwoch 24. März 2010 von Wolfgang

Wer eine Jahressteuerbescheinigung für seine Kapitalerträge beantragen sollte
Durch die „Abgeltungsteuer“ ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten und die Bürger können auf die Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen – bei ihrer Steuererklärung ab 2009 verzichten.
Banken verschicken daher Bescheinigungen über die Zinserträge aus dem vergangenen Jahr oft nur auf Verlangen ihrer Kunden.
Für Kapitalanleger ist es insbesondere in folgenden Fällen dennoch sinnvoll, bei ihrer Bank eine Jahressteuerbescheinigung zu verlangen und diese ihrer Steuererklärung, mit der Anlage KAP, beizufügen:
Ein Freistellungsauftrag wurde nicht oder in zu geringer Höhe erteilt.
Bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages (bei Einzelpersonen 801 Euro und bei Verheirateten 1.602 Euro) können Bürger ihrer Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen. Zinseinnahmen bis…
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Jahressteuerbescheinigung,
Freistellungsauftrag,
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Donnerstag 19. November 2009 von Wolfgang
Freistellungsaufträge rechtzeitig stellen und aktualisieren
Wer Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, egal ob mit Geldanlagen oder beim Bausparen, muss darauf Abgeltungssteuer entrichten. Seit dem 01.Januar 2009 beträgt diese 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird jedoch erst fällig, wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen oder beim Finanzinstitut kein bzw. kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.
Mit Hilfe des Freistellungsauftrages können und sollten private Anleger den gesetzlich eingeräumten Sparer-Pauschbetrag voll nutzen, so der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V..
Seit Beginn des Jahres ist der bisherige…
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Abgeltungssteuer,
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Sparer-Pauschbetrag
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Freitag 14. November 2008 von Wolfgang
Ab 1. Januar 2009 ist die Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge wirksam. Das neue Gesetz hat unter anderem Auswirkungen auf die Freistellungsaufträge. „Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die Freistellungsaufträge auf das Kreditinstitut mit den höchsten Zinseinnahmen zu beschränken“, erklärt Steuerberaterin Corinna Zachert von der FPS Lahann + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH in Hamburg.
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer werden an der Quelle von privaten Kapitalerträgen 25 % an Steuern zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer abgezogen. „Gleichzeitig werden Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag zu…
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Freistellungsauftrag,
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