Feiertagsarbeit
Dienstag 23. Dezember 2008 von Wolfgang
Während viele Menschen um den Weihnachtsbaum sitzen und es sich mit Plätzchen und anderen Leckereien gut gehen lassen, arten die Feiertage bei manchen in Stress aus. Ärzte, Polizisten, Kellner – viele Berufsgruppen müssen in der vermeintlich besinnlichen Zeit hart arbeiten. ARAG Experten erklären, welche Rechte zwischen den Jahren für Arbeitnehmer herrschen. Arbeiten an Heiligabend, Weihnachten oder Silvester Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage, daher hängt es lediglich vom Arbeitgeber ab, ob sie frei sind, einen halben oder einen ganzen Urlaubstag erfordern. Der 25. und 26. dagegen sind gesetzlich festgelegte Feiertage, an denen das Arbeiten generell untersagt ist.In dem Arbeitszeitgesetz sind 16 Ausnahmen von dem Beschäftigungsverbot aufgeführt. So muss beispielsweise…
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