Freitag 14. Mai 2010 von Wolfgang

Foto: Schwabisch Hall
Sechs Tipps für Arbeitnehmer
Die Berufswelt dreht sich schneller denn je. Arbeitnehmer sollen heute flexibel sein, zugleich aber konstant für die private Rente sparen. Doch was ist zu tun bei Elternzeit, bei einem berufsbedingten Umzug oder gar bei Arbeitslosigkeit? „Arbeitnehmer können ihren Wohn-Riester-Vertrag individuell anpassen“, erklärt Marcus Weismantel, Vorsorge-Experte der Bausparkasse Schwäbisch Hall und gibt Tipps zur Eigenheimrente.
Was ist bei einer Gehaltserhöhung zu tun?
Um die maximale Zulage zu erhalten, müssen Sparer vier Prozent ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens, maximal 2.100 EUR, beispielsweise auf einen Riester-Bausparvertrag einzahlen. Wer 2010 mehr verdient und sich weiterhin die volle Förderung sichern möchte, sollte zum Jahreswechsel daher auch seine Beiträge anpassen. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit zwei Kindern (zwei und acht Jahre alt), der statt 45.000 nun 50.000 EUR pro Jahr verdient, muss monatlich…
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Freitag 26. Juni 2009 von admin
+++ Wichtiges Urteil +++
Bundessozialgericht erlaubt Wechsel der Steuerklasse zum Zwecke der Elterngelderhöhung
Das Bundessozialgericht bestätigt, was das Sozialgericht Augsburg in Vorinstanz entschied: Ehegatten dürfen in die ungünstige Steuerklasse wechseln, um so mehr Elterngeld zu erhalten.
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Freitag 27. März 2009 von Wolfgang
Eheleute können vor der Geburt eines Kindes ihr Nettoeinkommen erhöhen und sich so ein höheres Elterngeld sicher, indem sie die Steuerklasse wechseln. Laut ARAG Experten ist ein solcher Trick völlig legal und kann den Eltern nicht als Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden. In einem ersten Urteil zu dieser Sache entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, dass ein solcher Steuerklassenwechsel zu den erlaubten steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gehört, denn hätte der Gesetzgeber dies ausschließen wollen, hätte er dies per Gesetzt bestimmen können. So ganz wollten sich die Essener Richter allerdings nicht festlegen und ließen die Revision zum Bundessozialgericht zu (LSG Nordrhein-Westfalen, Az.: L 13 EG 40/08 und L 13 51/08). (wk/ARAG)
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