Finanzamt zahlt beim Toupet nicht mit
Dienstag 29. Dezember 2009 von admin
Eine Glatze kann auch sehr attraktiv machen – wie man nicht nur am Beispiel Prominenter sehen kann. Foto: djd/Arcon International
Kahl kostet
Die Kosten für Haarersatz stellen keine “außergewöhnliche Belastung” dar und können deshalb nicht von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße festgestellt (AZ 2 K 1928/08). In dem Urteil ging es um einen 65-jährigen Mann, der in seiner Einkommenssteuererklärung Aufwendungen in Höhe von 850 Euro für den Kauf eines künstlichen Haarteils angegeben hatte.
Herrentoupets können also, wie das Beispiel des 65-Jährigen zeigt, eine beachtliche finanzielle Belastung darstellen….
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