Bankbescheinigung für die Steuererklärung
Mittwoch 24. März 2010 von Wolfgang

Wer eine Jahressteuerbescheinigung für seine Kapitalerträge beantragen sollte
Durch die „Abgeltungsteuer“ ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten und die Bürger können auf die Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen – bei ihrer Steuererklärung ab 2009 verzichten.
Banken verschicken daher Bescheinigungen über die Zinserträge aus dem vergangenen Jahr oft nur auf Verlangen ihrer Kunden.
Für Kapitalanleger ist es insbesondere in folgenden Fällen dennoch sinnvoll, bei ihrer Bank eine Jahressteuerbescheinigung zu verlangen und diese ihrer Steuererklärung, mit der Anlage KAP, beizufügen:
Ein Freistellungsauftrag wurde nicht oder in zu geringer Höhe erteilt.
Bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages (bei Einzelpersonen 801 Euro und bei Verheirateten 1.602 Euro) können Bürger ihrer Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen. Zinseinnahmen bis…
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