Mieter können Schönheitsreperaturen in Eigenleistung durchführen
Dienstag 15. Juni 2010 von Wolfgang

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. Juni 2010 entschieden, dass eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist, wenn dem Mieter durch die Klausel die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auferlegt wird, ohne dass ihm die Möglichkeit zur Vornahme dieser Arbeiten in Eigenleistung offen steht.
Die Beklagten waren bis September 2007 Mieter einer Wohnung der klagenden Wohnungsbaugesellschaft in München. Zu den Schönheitsreparaturen enthält der Mietvertrag folgende Bestimmungen:
“Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen, wie z.B. das Kalken, Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen und die Behandlung der Fußböden, der Fenster und der Türen, in der Wohnung ausführen zu lassen, (…)”
Die Klägerin begehrt unter anderem Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen in…
Tags:Schoenheitsreperaturen, BGH-Urteil, Mietrecht, EigenleistungKategorie: Recht | Keine Kommentare »














