Freitag 19. März 2010 von Wolfgang
Die Bundesagentu warnt in einer Pressemitteilung vor unseriösen Job-Angeboten per E-Mail.
Laut der BA erhalten Internet-NutzerSeit seit geraumer Zeit immer wieder E-Mails, die einen lukrativen Job versprechen. Als Ansprechpartner werden meistens Firmen mit Sitz im Ausland genannt. Die Absender dieser E-Mails sind teilweise unklar oder verwenden falsche Identitäten. In einem aktuellen Fall behauptet der Absender sogar, er habe die Daten des Adressaten von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten und wende sich,,,
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Montag 1. März 2010 von Wolfgang
IT-Fachkräfte sind am Arbeitsmarkt weiterhin stark gefragt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) nutzt diesen Umstand und präsentiert zur CeBIT 2010 (2. bis 6. März) in Hannover ihre JOBBÖRSE mit neuer Technik. Während der Messe können Besucher des BA-Messestandes in Halle 5 im Bereich des “Job & Career Market” Jobs einfach auf ihr Handy herunterladen. Die Stellenangebote wurden zuvor von den Agenturen für Arbeit bundesweit eigens für die CeBIT akquiriert. Auf der Messe werden sie fortlaufend aktualisiert und auf LCD-Bildschirmen präsentiert. Unternehmen, die IT-Fachkräfte suchen, haben auch während der CeBIT die Möglichkeit, Stellenangebote in der BA-JOBBÖRSE zu platzieren.
Darüber hinaus stehen am Messestand der BA kompetente Ansprechpartner aus den Agenturen für Arbeit zur Verfügung. Neben der Messe-Jobbörse informieren sie vor allem über…
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Mittwoch 10. Februar 2010 von Wolfgang
Zu dem gestrigen Urteil über die Verfassungsmässigkeit der ALG II Regelsätze durch das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesagentur für Arbeit folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.
Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes räumt ein, dass in besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Beratungsstellen haben daher bereits aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Grundsicherungsstellen einzureichen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist darauf hin, dass…
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Urteil Bundesverfassungsgericht,
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