Gut gegessen und Steuern gespart
Dienstag 28. April 2009 von Wolfgang
Wer Mitarbeiter oder Geschäftspartner zum Essen einlädt, kann die Ausgaben oftmals von der Steuer absetzen. Dabei müssen aber einige Regeln eingehalten werden. ARAG Experten nennen die wichtigsten Fakten, damit es später keinen Ärger mit dem Finanzamt gibt.
+ Wer kann Bewirtungskosten absetzen? +
Unternehmen können generell die Kosten für eine Bewirtung von Geschäftspartnern als Betriebsausgaben geltend machen. Die Rechtssprechung geht davon aus, dass durch die Geschäftsanbahnung Einnahmen erzielt werden; die Ausgaben können also steuerlich geltend gemacht werden, weil daraus Einnahmen entstehen, die dann wiederum steuerpflichtig sind. aber auch Angestellte können unter bestimmten Umständen Bewirtungskosten privat geltend machen, dann allerdings als Werbungskosten. Finanzämter erkennen Bewirtungskosten als Werbungskosten relativ problemlos an, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts als variablen Lohn erhält. Der Bundesfinanzhof urteilte aber, dies sei zwar ein wichtiges Indiz dafür, solche Ausgaben zu akzeptieren. Im Umkehrschluss könne der Fiskus den…
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