Beratungsprotokolle der Banken müssen Vorgaben erfüllen
Montag 8. Februar 2010 von Wolfgang
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen legt erste Untersuchung vor
Nach einer ersten Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bestehen noch Defizite bei den neu eingeführten Beratungsprotokollen der Banken. Wesentliche Elemente des Beratungsprotokolls sind laut Gesetz der Anlass und die Dauer der Beratung, die persönliche Situation und die wesentlichen Anliegen des Kunden sowie die im Verlauf des Beratungsgesprächs erteilten Empfehlungen und die dafür maßgeblichen Gründe.
“Die Kunden haben individuelle Wünsche und Bedürfnisse. Ob dies im Protokoll durch allgemeine Textbausteine abgedeckt werden kann, ist fraglich”, sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner heute in Berlin. “Beratungsprotokolle müssen verbraucherfreundlicher formuliert sein.”
Seit 1. Januar 2010 müssen Beratungsgespräche über Wertpapiere protokolliert werden. Das Beratungsprotokoll muss…
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