2010 – Neue Werte der gesetzlichen Rentenversicherung
Mittwoch 30. Dezember 2009 von Wolfgang
Zum 1. Januar 2010 ändern sich in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung wichtige Rechengrößen.
Die Beitragsbemessungsgrenze, die Grenze, bis zu der Beiträge maximal gezahlt werden können, wird in den alten Bundesländern von monatlich 5.400 Euro auf monatlich 5.500 Euro (66.000 Euro jährlich), in den neuen Bundesländern von bisher 4.550 Euro auf 4.650 Euro (jährlich 55.800 Euro) angehoben.
Der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte zur allgemeinen Rentenversicherung steigt damit in den alten Bundesländern auf monatlich 1.094,50 Euro (bisher 1.074,60 Euro monatlich) und in den neuen Bundesländern auf monatlich 925,35 Euro (bisher 905,45 Euro monatlich).
Der neue Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte liegt in den alten und neuen Bundesländern einheitlich bei 1.094,50 Euro.
Der neue Regelbeitrag steigt…
Tags:Hinzuverdienstgrenze, Beitragsbemessungsgrenze, Gesetzliche RentenversicherungKategorie: Altersvorsorge | Keine Kommentare »













