Verluste durch Bauträgerpleite nicht steuerlich absetzbar
Dienstag 1. Juni 2010 von Wolfgang
Urteil: Geht während des Hausbaus der Bauträger pleite, kann der Bauherr seinen daraus entstandenen Verlust nicht von der Steuer absetzen.
Geht beim Eigenheimbau unerwartet der Bauträger pleite, so kann der Bauherr seine Verluste nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 2 K 1029/09).
Im verhandelten Fall leisteten Bauherren 44.000 Euro Vorkasse für ein Haus, das 220.000 Euro kosten sollte. Noch bevor mit dem Bau begonnen wurde, meldete der Bauträger Insolvenz an – das gezahlte Geld war für den Bauherrn verloren. Kurze Zeit später beauftragte er einen anderen Bauträger mit der Errichtung des Hauses, der jedoch 13.000 Euro mehr für seine Leistungen verlangte.
Um seinen Verlust zumindest etwas zu begrenzen, wollte der…
Tags:Steuer, Insolvenz, BauträgerKategorie: Recht | Keine Kommentare »













