Bausparen: Bestehende Verträge dürfen bis zur Bausparsumme bespart werden
Freitag 26. Juni 2009 von admin
Bestehende Verträge dürfen bis zur Bausparsumme bespart werden
Bausparen als sicheres, wertbeständiges Finanzprodukt erlebt gerade sein Comeback. Denn diese Aspekte sind in unsicheren (Finanz)Krisenzeiten gefragt. Besonders glücklich diejenigen Kunden, die noch einen alten Bausparvertrag mit hoher Guthabenverzinsung besitzen.
Solche „Rendite-Bausparverträge“ (mit bis zu 5 % Verzinsung p.a.) wurden in früheren Jahren von vielen Bausparkassen angeboten.Voraussetzung für den hohen Zins: Der Bausparer verzichtet auf das Bauspardarlehen. Heute sind diese Bausparverträge für viele Bausparkassen eine Belastung, denn die hohen Guthabenzinsen müssen erst einmal verdient werden. Und am Kapitalmarkt ist das schon seit langem nicht mehr möglich. Folge: Man versucht seit letztem Jahr, seine Bausparkunden zum Wechsel aus den Renditeverträgen in andere Tarife zu bewegen, bzw. zumindest weitere Einzahlungen auf diese Altverträge zu verhindern…
Tags:Bausparen, Bausparsumme, BausparvertragKategorie: Verbrauchertipps | Keine Kommentare »













