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	<title>Finanzratgeber Kirch &#187; Banken</title>
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	<description>Branchen- und produktneutrale Finanzinformationen, Tipps zum Geld sparen und verdienen</description>
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		<title>Europ&#228;ischer Stresstest f&#252;r Banken</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Jul 2010 19:36:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verbraucherinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Banken]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Staats- und Regierungschefs der Europ&#228;ischen Union haben am 17. Juni 2010 beschlossen, die Transparenz &#252;ber Risiken im europ&#228;ischen Bankensystem zu erh&#246;hen. Hierf&#252;r wurde vereinbart, die Ergebnisse eines umfangreichen Stresstests f&#252;r europ&#228;ische Banken zu ver&#246;ffentlichen.
Europaweit nahmen insgesamt 91 Banken, die 65% des gesamten europ&#228;ischen Bankensektors abbilden, an dem Stresstest teil. In Deutschland haben sich 14 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Staats- und Regierungschefs der Europ&#228;ischen Union haben am 17. Juni 2010 beschlossen, die Transparenz &#252;ber Risiken im europ&#228;ischen Bankensystem zu erh&#246;hen. Hierf&#252;r wurde vereinbart, die Ergebnisse eines umfangreichen Stresstests f&#252;r europ&#228;ische Banken zu ver&#246;ffentlichen.</p>
<p>Europaweit nahmen insgesamt 91 Banken, die 65% des gesamten europ&#228;ischen Bankensektors abbilden, an dem Stresstest teil. In Deutschland haben sich 14 Institute dem Stresstest unterzogen.</p>
<p>Bei den Stresstests wurden anhand drei unterschiedlicher „Was-w&#228;re-wenn“- Szenarien die Auswirkungen einer bestimmten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf Kapitalbedarf und Gewinnerwartung der einzelnen Banken ermittelt. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist es jedoch entscheidend, zwischen den&#8230;</p>
<p><span id="more-3818"></span>
<p>verschiedenen Szenarien zu differenzieren: Insbesondere die negativen Szenarien unterstellen mit eine extrem ung&#252;nstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der EU, deren Eintritt aber sehr unwahrscheinlich ist.</p>
<p>Die Ergebnisse des Stress-Tests zeigen, dass der europ&#228;ische Bankensektor insgesamt in der Lage ist, auch k&#252;nftig erhebliche Belastungen zu verkraften. In Deutschland unterschreitet keine Institut selbst bei Annahme eines erheblichen Wachstumseinbruchs, die gesetzliche Kernkapitalquote von 4%. Nahezu alle teilnehmenden deutschen Banken weisen unter allen Stressbedingungen eine Kernkapitalquote von &#252;ber 6% aus. Einzige Ausnahme ist die HRE, die in einem extrem negativen Szenario 2011 unter diesem Wert bliebe. Allerdings wurde hier nicht die bereits eingeleitete Neustrukturierung der HRE ber&#252;cksichtigt, die insbesondere die im zweiten Halbjahr 2010 geplante Auslagerung von Verm&#246;genswerten in eine Abwicklungsanstalt und eine weitere Kapitalst&#228;rkung vorsieht.</p>
<p>In Deutschland stehen bis Ende 2010 die Instrumente des Finanzmarktstabilisierungsfonds zur Verf&#252;gung, um m&#246;glichen Kapitalisierungsbedarf von Instituten zu decken und die Finanzstabilit&#228;t in Deutschland &#8211; im Einklang mit dem europ&#228;ischen Beihilferecht &#8211; zu sichern.</p>
<p>Weitere Informationen zu den einzelnen Ergebnissen der teilnehmenden deutschen Institute sowie eine detaillierte Beschreibung der Stress-Szenarien finden Sie unter <a href="http://www.bafin.de">www.bafin.de</a>                     (wk/Bundesministerium der Finanzen)</p>

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		<title>Bankkunden sehen rot</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 05:54:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Banken]]></category>
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		<description><![CDATA[Verbraucherzentrale kritisiert Preispolitik
Immer mehr Verbraucher beschweren sich dar&#252;ber, dass die Banken ihre Preise f&#252;r diverse Dienstleistungen drastisch erh&#246;hen und ihren Kunden bisweilen das Geld aus der Tasche ziehen.
Konkrete Beispiele sind sogenannte Ertr&#228;gnisaufstellungen, die manche Bankkunden f&#252;r das Finanzamt ben&#246;tigen, Kosten f&#252;r Benachrichtigungen bei R&#252;cklastschriften und au&#223;erdem Geb&#252;hren, die f&#252;r &#8220;Fremdgehen&#8221; – also das Geldabheben an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Verbraucherzentrale kritisiert Preispolitik</strong></p>
<p>Immer mehr Verbraucher beschweren sich dar&#252;ber, dass die Banken ihre Preise f&#252;r diverse Dienstleistungen drastisch erh&#246;hen und ihren Kunden bisweilen das Geld aus der Tasche ziehen.</p>
<p>Konkrete Beispiele sind sogenannte Ertr&#228;gnisaufstellungen, die manche Bankkunden f&#252;r das Finanzamt ben&#246;tigen, Kosten f&#252;r Benachrichtigungen bei R&#252;cklastschriften und au&#223;erdem Geb&#252;hren, die f&#252;r &#8220;Fremdgehen&#8221; – also das Geldabheben an Automaten anderer Institute – berechnet werden.</p>
<p>Dr. Peter Lischke von der Verbraucherzentrale Berlin weist darauf hin, dass&#8230;</p>
<p><span id="more-3280"></span>
<p>Banken nach Paragraf 315 BGB generell berechtigt sind, Preise nach &#8220;billigem Ermessen&#8221; selbst festzulegen – was die Kunden bisweilen teuer zu stehen kommt: So wurden etwa einer Kundin f&#252;r eine Ertr&#228;gnisaufstellung satte 25 Euro in Rechnung gestellt.</p>
<p>&#8220;Letztendlich bleibt den Verbrauchern nur die ,Abstimmung mit den F&#252;&#223;en‘&#8221;, so Lischke. Da die wichtigsten Entgelte in einem Geb&#252;hrenverzeichnis ver&#246;ffentlicht sein und bei Banken und Sparkassen mit Filialen im Schalterraum aush&#228;ngen m&#252;ssen, sind Vergleiche zwischen Leistungen und Geb&#252;hren verschiedener Geldinstitute problemlos m&#246;glich.</p>
<p>Und sollte eine Konkurrenzbank kundenfreundlicher, serviceorientierter und zugleich auch noch g&#252;nstiger sein, spricht nichts gegen einen Wechsel. &#220;brigens: Prinzipiell d&#252;rfen Banken f&#252;r die Kontoaufl&#246;sung keine Geb&#252;hren verlangen. (Verbraucherzentrale Berlin)</p>

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		<title>Rechtsichere Umsetzung der G20-Standards f&#252;r nachhaltige Verg&#252;tungssysteme</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 13:26:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Dr. Wolfgang Sch&#228;uble, Bundesfinanzminister                     Foto: Bundesministerium der Finanzen
&#160;
Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes &#252;ber die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Verg&#252;tungssysteme von Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen beschlossen. Das Gesetz enth&#228;lt &#196;nderungen des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="96" alt="b2b foto1,property=default" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/02/b2b__foto1propertydefault.jpg" width="216" align="left" /><em>Dr. Wolfgang Sch&#228;uble, Bundesfinanzminister                     Foto: Bundesministerium der Finanzen</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes &#252;ber die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Verg&#252;tungssysteme von Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen beschlossen. Das Gesetz enth&#228;lt &#196;nderungen des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes und soll sp&#228;testens im Oktober 2010 in Kraft treten.</p>
<p>Das Bundesministerium der Finanzen erkl&#228;rt hierzu:</p>
<p>Auf kurzfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtete Verg&#252;tungssysteme, die einseitig Erfolg belohnen, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren, gelten als einer der Ausl&#246;ser der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Aufgrund der hierdurch gesetzten Fehlanreize wurden unkontrollierbar hohe Risiken eingegangen – mit fatalen gesamtwirtschaftlichen Folgen. Um solchen Fehlentwicklungen zuk&#252;nftig entgegenzuwirken, haben sich die G20-Staaten gemeinsam auf multilaterale Standards f&#252;r verantwortungsvolle und transparente Verg&#252;tungssysteme verst&#228;ndigt. Mit den Standards sollen die Verg&#252;tungssysteme st&#228;rker auf die nachhaltige Entwicklung der Unternehmen ausgerichtet und eingegangene Risiken angemessen&#8230;</p>
<p><span id="more-3230"></span>
<p>ber&#252;cksichtigt werden. Sie sehen u.a. vor, dass</p>
<p>*ein erheblicher Teil der variablen Verg&#252;tung erst nach mindestens drei Jahren ausgezahlt werden darf, und zwar abh&#228;ngig vom gesch&#228;ftlichen Erfolg.<br />
*mindestens 50 % der variablen Verg&#252;tung in Form von Aktien oder &#228;hnlichen Instrumenten ausbezahlt werden m&#252;ssen.<br />
*garantierte Bonuszahlungen nur im Ausnahmefall zul&#228;ssig sind (bei der Einstellung neuer Mitarbeiter f&#252;r maximal ein Jahr).</p>
<p>Deutschland hat sich verpflichtet, die Vereinbarung auf G20-Ebene so schnell wie m&#246;glich und mit Nachdruck umzusetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist der letzte Schritt eines dreistufigen Ma&#223;nahmenpakets der Bundesregierung. Nach der Selbstverpflichtung acht gro&#223;er deutscher Banken und der drei gr&#246;&#223;ten deutschen Versicherungsunternehmen sowie den aufsichtsrechtlichen Rundschreiben der Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungsaufsicht soll mit dem geplanten Gesetz die rechtssichere Umsetzung der Standards f&#252;r solide Verg&#252;tungssysteme im Banken- und Versicherungsbereich gew&#228;hrleistet werden.</p>
<p>Das Gesetz sieht vor, dass Verg&#252;tungssysteme von Banken und Versicherungen angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein m&#252;ssen. Das Bundesministerium der Finanzen wird erm&#228;chtigt, im Wege von Rechtsverordnungen die n&#228;heren technischen Einzelheiten zu den Anforderungen zu regeln &#8211; insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung, &#220;berwachung und Weiterentwicklung der Verg&#252;tungssysteme, der Zusammensetzung der Verg&#252;tung sowie der Offenlegung der Ausgestaltung.</p>
<p>Mit dem Gesetzentwurf werden auch die Eingriffsrechte der BaFin gest&#228;rkt. Die BaFin wird befugt im Falle der Unterschreitung oder der drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen die Auszahlung variabler Verg&#252;tungsbestandteile zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschr&#228;nken. Hierdurch wird die M&#246;glichkeit geschaffen, angesichts der wirtschaftlichen Situation eines Finanzinstituts oder Versicherungsunternehmens unangemessen hohe Bonuszahlungen zu unterbinden. (Bundesministerium der Finanzen)</p>

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		<title>Beratungsprotokolle der Banken m&#252;ssen Vorgaben erf&#252;llen</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 05:35:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verbrauchertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Beratungsgespräche]]></category>
		<category><![CDATA[Beratungsprotokolle]]></category>

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		<description><![CDATA[Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen legt erste Untersuchung vor
Nach einer ersten Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bestehen noch Defizite bei den neu eingef&#252;hrten Beratungsprotokollen der Banken. Wesentliche Elemente des Beratungsprotokolls sind laut Gesetz der Anlass und die Dauer der Beratung, die pers&#246;nliche Situation und die wesentlichen Anliegen des Kunden sowie die im Verlauf des Beratungsgespr&#228;chs erteilten Empfehlungen und die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="85" alt="recht-194" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/02/recht-194-6.jpg" width="90" align="left" /><strong>Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen legt erste Untersuchung vor</strong></p>
<p>Nach einer ersten Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bestehen noch Defizite bei den neu eingef&#252;hrten Beratungsprotokollen der Banken. Wesentliche Elemente des Beratungsprotokolls sind laut Gesetz der Anlass und die Dauer der Beratung, die pers&#246;nliche Situation und die wesentlichen Anliegen des Kunden sowie die im Verlauf des Beratungsgespr&#228;chs erteilten Empfehlungen und die daf&#252;r ma&#223;geblichen Gr&#252;nde.</p>
<p>&#8220;Die Kunden haben individuelle W&#252;nsche und Bed&#252;rfnisse. Ob dies im Protokoll durch allgemeine Textbausteine abgedeckt werden kann, ist fraglich&#8221;, sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner heute in Berlin. &#8220;Beratungsprotokolle m&#252;ssen verbraucherfreundlicher formuliert sein.&#8221;</p>
<p>Seit 1. Januar 2010 m&#252;ssen Beratungsgespr&#228;che &#252;ber Wertpapiere protokolliert werden. Das Beratungsprotokoll muss&#8230;</p>
<p><span id="more-3212"></span>
<p>dem Verbraucher ausgeh&#228;ndigt werden. In der Vergangenheit waren Schadensersatzanspr&#252;che von Anlegern h&#228;ufig an Beweisproblemen &#252;ber solche Fragen gescheitert. Die Protokollierungspflicht erg&#228;nzt die bereits im August 2009 eingef&#252;hrte Haftungsversch&#228;rfung, wonach f&#252;r Fehler bei der Anlageberatung bis zu zehn Jahre lang gehaftet wird.</p>
<p>Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat in einer ersten Stichprobe die Beratungsprotokolle von 14 Privat- und Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen untersucht. Zumindest was die formalen Anforderungen angeht, entsprachen die in der Stichprobe untersuchten Protokolle bis auf drei Ausnahmen den Vorgaben. Das Anliegen der Kunden wurde in den Protokollen h&#228;ufig jedoch nicht ausreichend dokumentiert. &#8220;Das ist entt&#228;uschend. Wir haben erwartet, dass die Banken die gesetzlichen Vorgaben besser erf&#252;llen&#8221;, sagte Klaus M&#252;ller, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. &#8220;Die betroffenen Banken m&#252;ssen hier nachbessern&#8221;, erkl&#228;rte Bundesministerin Aigner. &#8220;Grunds&#228;tzlich gilt: Verbraucher sollten sich das Beratungsprotokoll genau anschauen und keine Kauforder unterschreiben, wenn nicht alles gepr&#252;ft und verstanden wurde. Bei Entscheidungen &#252;ber Geldanlagen muss immer Zeit genug sein, im Zweifel nochmals eine Nacht dar&#252;ber zu schlafen oder einen Dritten zu fragen.&#8221;</p>
<p>Obwohl eine Unterschrift des Kunden unter das Beratungsprotokoll gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wurde dies von einigen Banken verlangt. Teilweise sollten die Kunden auch die Richtigkeit und Vollst&#228;ndigkeit des Protokolls mit ihrer Unterschrift best&#228;tigen, so die Untersuchung der Verbraucherzentrale. &#8220;Diese Praxis geht zu Lasten der Anleger. Die Kunden sind nicht verpflichtet, dass Beratungsprotokoll zu unterschreiben&#8221;, sagte Klaus M&#252;ller von der Verbraucherzentrale NRW.(Bundesministerium f&#252;r Ern&#228;hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)</p>

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		<title>Banken leisten h&#246;heren Beitrag zur Einlagensicherung</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Aug 2009 04:31:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verbrauchertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Entschaedigungseinrichtung]]></category>

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Foto: Bundesministerium der Finanzen
Erh&#246;hte Beitr&#228;ge zur Anpassung an h&#246;here Deckungsbetr&#228;ge und f&#252;r mehr Stabilit&#228;t
Zum 26. August 2009 treten drei Verordnungen in Kraft, die die Beitr&#228;ge deutscher Banken zu so genannten Entsch&#228;digungseinrichtungen betreffen. Diese werden mit Inkrafttreten erh&#246;ht.
Was leistet eine gesetzliche Entsch&#228;digungseinrichtung?
Eine gesetzliche Entsch&#228;digungseinrichtung hat die Aufgabe, im Fall der Insolvenz einer Mitgliedsbank insbesondere deren Privatkunden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="126" alt="260809 Banken Einlagensicherung bild,property=default" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2009/08/260809-banken-einlagensicherung-bildpropertydefault.jpg" width="225" align="left" /></p>
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<p><em>Foto: Bundesministerium der Finanzen</em></p>
<p><strong>Erh&#246;hte Beitr&#228;ge zur Anpassung an h&#246;here Deckungsbetr&#228;ge und f&#252;r mehr Stabilit&#228;t</strong></p>
<p>Zum 26. August 2009 treten drei Verordnungen in Kraft, die die Beitr&#228;ge deutscher Banken zu so genannten Entsch&#228;digungseinrichtungen betreffen. Diese werden mit Inkrafttreten erh&#246;ht.<br />
Was leistet eine gesetzliche Entsch&#228;digungseinrichtung?</p>
<p>Eine gesetzliche Entsch&#228;digungseinrichtung hat die Aufgabe, im Fall der Insolvenz einer Mitgliedsbank insbesondere deren Privatkunden f&#252;r nicht zur&#252;ckgezahlte Einlagen oder f&#252;r&#8230;</p>
<p><span id="more-2179"></span>
<p>nicht erf&#252;llte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergesch&#228;ften zu entsch&#228;digen.</p>
<p>Konkret: Wer sein Geld bei einer Bank angelegt hat, die dies nicht mehr auszahlen kann, erh&#228;lt sein Geld von der Entsch&#228;digungseinrichtung. Dies gilt bis zur gesetzlich garantierten H&#246;he von derzeit 50.000 € der Einlagen bzw. bis zu 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergesch&#228;ften (bei einem Gegenwert von maximal 20.000 €).</p>
<p>So wird garantiert, dass B&#252;rgerinnen und B&#252;rger nicht um ihre Ersparnisse bangen m&#252;ssen. Die Erh&#246;hung der gesetzlichen Einlagensicherung auf 50.000 € zum 30. Juni  2009 bzw. sogar auf 100.000 € ab 31. Dezember 2010 st&#228;rkt das Vertrauen der Sparer in die Sicherheit ihrer Einlagen in Zeiten der weltweiten Finanzkrise.</p>
<p>Nun sind auch die Banken gefordert, einen weiteren Teil zur Einlagengarantie beizutragen.</p>
<p>Neben der gesetzlichen Entsch&#228;digungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) gibt es die Entsch&#228;digungseinrichtung des Bundesverbandes &#214;ffentlicher Banken Deutschlands GmbH (Ed&#214;) und die Entsch&#228;digungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). F&#252;r jede Einrichtung greift eine entsprechende Verordnung.<br />
Was &#228;ndert sich f&#252;r wen?</p>
<p>Durch das am 30. Juni 2009 in Kraft getretene Gesetz zur &#196;nderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentsch&#228;digungsgesetzes (EAEG) und anderer Gesetze wurden unter anderem die Regelungen zur Finanzierung gesetzlicher Entsch&#228;digungseinrichtungen neu ausgestaltet.</p>
<p>Diese m&#252;ssen nun angepasst werden. Der Grund: Durch die Erh&#246;hung der Einlagensicherung zum 30. Juni 2009 auf 50.000 € und zum 31. Dezember 2010 auf 100.000 € und weil zudem die bisherige Verlustbeteiligung in H&#246;he von 10 % weggefallen ist, ist es notwendig, die Beitr&#228;ge f&#252;r eine Mitgliedschaft in einer Entsch&#228;digungseinrichtung zu erh&#246;hen. Die &#196;nderungen betreffen also ausschlie&#223;lich Banken und Finanzinstitute, die hierdurch dazu beitragen, die staatlichen Sicherungssysteme f&#252;r Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergesch&#228;ften zu st&#228;rken.    (wk/Bundesministerium der Finanzen)</p>

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