Arbeitszimmer wieder absetzbar
Freitag 30. Juli 2010 von Wolfgang

Seit 2007 konnten Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellte. Die Regelung betraf vor allem Lehrer, die zwar zu Hause arbeiten müssen, aber deren Arbeitsmittelpunkt nach wie vor die Schule darstellte. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nun gekippt.
Verschärfung ist verfassungswidrig
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen dem aktuellen Beschluss zufolge umfangreicher steuerlich absetzbar sein als bislang. Das geltende Steuerrecht sei verfassungswidrig, entschieden die obersten deutschen Richter und kippten die oben genannte Verschärfung im Steuerrecht. Laut ARAG Experten müssen Aufwendungen nun für häusliche Arbeitszimmer auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung sei, dass…
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