Freitag 20. August 2010 von Wolfgang

Was bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die Steuererklärung?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerlich abziehbar sein müssen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bisher gab es nur die Möglichkeit, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen, wenn das Arbeitszimmer den “Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit” darstellt. Insofern wird die Regelung nun um eine weitere Möglichkeit ergänzt. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium folgende Informationen bereitgestellt:
Wer profitiert von der neuen Möglichkeit?
Diejenigen, die in ihrem Betrieb kein Arbeitszimmer haben und im häuslichen Arbeitszimmer auch ihre betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit ausüben.
Auch Lehrer, die im Klassenzimmer unterrichten und denen kein…
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Steuern,
Arbeitszimmer,
Abzugsfähigkeit
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Montag 11. Januar 2010 von Wolfgang
Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muss man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, klagte schon Albert Einstein. Trotzdem ist es jetzt an der Zeit und es gilt: Auch 2010 müssen die ungeliebten Formulare wieder ausgefüllt werden – und dabei werden die Steuerbescheide teilweise nur vorläufig ausgegeben. Es liegen nämlich noch einige Anträge bei den deutschen Gerichten, deren endgültige Entscheidung die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Steuern erheblich beeinflusst. Zum Beispiel steht der Solidaritätszuschlag, von den Deutschen meist liebevoll „Soli“ genannt, beim höchsten Gericht der Republik auf dem Prüfstein. Sollte das Bundesverfassungsgericht die…
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Ausbildungsfreibetrag,
Einkommenssteuerbescheid,
Arbeitszimmer,
Rente,
Solidaritätszuschlag
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Freitag 18. September 2009 von Wolfgang

Seit 2007 können Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nur noch unter erschwerten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Jetzt hat der Bundesfinanzhof ernstliche verfassungsmäßige Bedenken (Az: VI B 69/09) geäußert. Lehrer, Außendienstler, Nebenberufler und Heimarbeiter können damit vorerst wieder den Fiskus an den Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer beteiligen. Doch dies kann zu einer gefährlichen Deckungslücke in der Hausratversicherung führen, erklärt die uniVersa Versicherung aus Nürnberg. Dort sind Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, vom…
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Tags:
steuerliche Anerkennung,
Arbeitszimmer,
Hausratsversicherung
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