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	<title>Finanzratgeber Kirch &#187; Anlegerschutz</title>
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	<description>Branchen- und produktneutrale Finanzinformationen, Tipps zum Geld sparen und verdienen</description>
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		<title>Gesetzentwurf zur St&#228;rkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsf&#228;higkeit des Kapitalmarktes geplant</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 08:25:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verbrauchertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Anlegerschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalmarkt]]></category>

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		<description><![CDATA[
Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Sch&#228;uble Quelle: Bundesministerium der Finanzen
&#160;
In einer Pressemitteilung vom 3.3.2010 hat das Bundesfinanzministerium bekanntgegeben, dass ein Gesetzentwurf zur St&#228;rkung des Anlegerschutes und zur Verbesserung der Funktionsf&#228;higkeit des Kapitalmarktes geplant ist. Den Inhalt der Presseinformation lesen sie hier:
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass dem Vertrauen in die Integrit&#228;t und Funktionsf&#228;higkeit der Finanzm&#228;rkte gro&#223;e [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="96" alt="b2b foto1,property=default" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/03/b2b__foto1propertydefault-1.jpg" width="216" align="left" /></p>
<p><em>Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Sch&#228;uble Quelle: Bundesministerium der Finanzen</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In einer Pressemitteilung vom 3.3.2010 hat das Bundesfinanzministerium bekanntgegeben, dass ein Gesetzentwurf zur St&#228;rkung des Anlegerschutes und zur Verbesserung der Funktionsf&#228;higkeit des Kapitalmarktes geplant ist. Den Inhalt der Presseinformation lesen sie hier:</p>
<p>Die Finanzkrise hat gezeigt, dass dem Vertrauen in die Integrit&#228;t und Funktionsf&#228;higkeit der Finanzm&#228;rkte gro&#223;e Bedeutung zukommt. Eine unzureichende Beaufsichtigung und Regulierung auf den Finanzm&#228;rkten und mangelnde Transparenz untergraben das f&#252;r die Leistungsf&#228;higkeit von Finanzm&#228;rkten erforderliche Vertrauen.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund wird das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Gesetzentwurf zur St&#228;rkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsf&#228;higkeit des Kapitalmarktes erstellen. Ziel ist es, die&#8230;</p>
<p><span id="more-3372"></span>
<p>bestehenden Vorschriften zu erg&#228;nzen, um den Privatanlegern bessere Informationen zu erm&#246;glichen und Aufsicht, Unternehmen und professionellen Marktteilnehmern ein zutreffendes Bild &#252;ber das Marktgeschehen zu vermitteln. Weiterhin sollen Risiken aus spekulativen Gesch&#228;ften verringert werden.</p>
<p>F&#252;r den Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Sch&#228;uble, ist das geplante Gesetzesvorhaben „eine wichtige und notwendige Erg&#228;nzung der internationalen Bem&#252;hungen f&#252;r eine umfassende Regulierung der Finanzm&#228;rkte. Die Bundesregierung nutzt jede M&#246;glichkeit, auch mit nationale Ma&#223;nahmen mehr Transparenz und einen besseren Schutz der Anleger zu erreichen.“</p>
<p>Das BMF wird noch im April einen Diskussionsentwurf des geplanten Gesetzes vorstellen. Der Regierungsentwurf soll im Sommer 2010 vom Kabinett verabschiedet werden.</p>
<p>Der Entwurf wird folgende Eckpunkte umfassen:<br />
Strengere Anlegerschutzbestimmungen im Grauen Kapitalmarkt sowie zus&#228;tzliche Anforderungen an und Sanktionen gegen Finanzdienstleistungsinstitute zur Vermeidung von Falschberatung,<br />
Verbot ungedeckter Leerverk&#228;ufe und Einf&#252;hrung von Transparenzvorschriften f&#252;r gedeckte Leerverkaufspositionen,<br />
zus&#228;tzliche Mitteilungs- und Ver&#246;ffentlichungspflichten f&#252;r Finanzinstrumente, die lediglich einen Zahlungsausgleich vorsehen, um das unbemerkte „Anschleichen“ an Unternehmen zu verhindern und<br />
Einf&#252;hrung einer Mindesthaltefrist f&#252;r offene Immobilienfonds sowie Liquidit&#228;tsanforderungen, die sich an der Dauer der K&#252;ndigungsfrist orientieren; zus&#228;tzlich Einf&#252;hrung eines geordneten Abwicklungsverfahrens f&#252;r l&#228;ngerfristig ausgesetzte Immobilienfonds.</p>
<p>Im Einzelnen<br />
I. Anlegerschutz</p>
<p>Ankn&#252;pfend an den Koalitionsvertrag, der einen besseren Schutz der Verbraucher vor vermeidbaren Verlusten und falscher Finanzberatung vorsieht, plant das Bundesministerium der Finanzen folgende Regelungen im Bereich Anlegerschutz:</p>
<p>1. Versch&#228;rfung der Anforderungen an die Beratung und Vermittlung beim Vertrieb von Produkten des Grauen Kapitalmarktes<br />
Institute sollen k&#252;nftig auch bei der Beratung und Vermittlung von Produkten des Grauen Kapitalmarktes die Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) einhalten (u.a. anlegergerechte Beratung, F&#252;hren eines Beratungsprotokolls, Offenlegung von Provisionen). Hierzu wird der Anwendungsbereich des WpHG auf den Vertrieb von Produkten des Grauen Kapitalmarktes ausgedehnt. Insbesondere werden Anteile an geschlossenen Fonds k&#252;nftig als Finanzinstrumente im Sinne des WpHG eingeordnet. Dies tr&#228;gt dem Umstand Rechnung, dass Anteile an geschlossenen Fonds komplexe Produkte mit einer in der Regel langen Laufzeit und nur begrenzter Fungibilit&#228;t sind. Daher sollen die Schutzvorschriften des WpHG bei einer Anlageentscheidung f&#252;r Anteile an geschlossenen Fonds greifen.</p>
<p>2. Erh&#246;hung der Anforderungen an Prospekte f&#252;r Produkte des Grauen Kapitalmarktes</p>
<p>Prospekte von Graumarktanlagen sollen in Zukunft detailliertere Informationen enthalten. Vorgesehen sind hier Angaben (etwa Insolvenzen), die eine bessere Beurteilung der Seriosit&#228;t der Initi­atoren erm&#246;glichen sollen. Zudem sollen die Prospekte von der Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) intensiver (d.h. auch auf Koh&#228;renz) gepr&#252;ft werden k&#246;nnen. Bislang erfolgt nur eine Pr&#252;fung auf Vollst&#228;ndigkeit.</p>
<p>3. Schaffung neuer Ordnungswidrigkeitentatbest&#228;nde im WpHG</p>
<p>Die BaFin soll in Zukunft auch bei Falschberatung oder der fehlenden Offenlegung von Provisionen durch die Institute Bu&#223;gelder verh&#228;ngen k&#246;nnen. Entsprechende Normen sollen in den Bu&#223;geldkatalog des WpHG eingef&#252;gt werden. Dies soll einen Beitrag zu einer Disziplinierung der Institute und damit zu einer Vermeidung von Falschberatung leisten.</p>
<p>4. Einf&#252;hrung eines Registrierungs- und Sanktionsregimes im Bereich der Anlageberatung</p>
<p>Anlageberater und Personen, die in den Instituten Einfluss auf Vertriebsvorgaben nehmen, sollen k&#252;nftig durch die Institute bei der BaFin registriert werden. Treten im Rahmen der Auf­sichtst&#228;tigkeit der BaFin Defizite hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des WpHG bei diesen Personen auf, so soll die BaFin k&#252;nftig in der Lage sein, Sanktionen auszusprechen. Bei wiederholten und nachhaltigen Verst&#246;&#223;en soll die BaFin dem Institut aufgeben k&#246;nnen, die Personen f&#252;r einen begrenzten Zeitraum nicht mehr im Zusammenhang mit der Anlageberatung einsetzen zu d&#252;rfen.</p>
<p>Im &#220;brigen sollen im Rahmen der Registrierung im Einklang mit den Vorgaben des Koalitionsvertrages auch Angaben zur Qualifikation und Weiterbildung der Berater eingereicht werden. Hiermit soll darauf hingewirkt werden, dass die f&#252;r die Altersvorsorge und Kapitalbildung breiter Bev&#246;lkerungskreise bedeutende Anlageberatung nur durch angemessen qualifizierte Berater vorgenommen wird.</p>
<p>
II. Leerverk&#228;ufe</p>
<p>Um den mit Leerverk&#228;ufen verbundenen Risiken f&#252;r die Stabilit&#228;t und Integrit&#228;t des Finanzmarktes effektiver entgegen zu wirken, werden ungedeckte Leerk&#228;ufe k&#252;nftig gesetzlich untersagt.</p>
<p>Zudem werden gesetzliche Transparenzvorschriften geschaffen, die sich auf alle an einem regulierten Markt gehandelten Aktien erstrecken und ein elektronisches Mitteilungs- und Ver&#246;ffentlichungssystem einschlie&#223;lich der sicheren Identifikation des Meldepflichtigen vorsehen. Die Durchsetzung der Meldepflichten soll durch effektive Sanktionsmechanismen sichergestellt werden.</p>
<p>
III. „Anschleichen“ an Unternehmen</p>
<p>Die Nutzung nicht meldepflichtiger Finanzinstrumente erm&#246;glichte in der Vergangenheit in konkreten F&#228;llen bislang ein „Anschleichen“ an Unternehmen, bspw. bei &#220;bernahmetransaktionen. Durch Nutzung dieser Instrumente konnte es zudem zu einer Verringerung der Liquidit&#228;t an den B&#246;rsen und dadurch zu erheblichen Marktverwerfungen kommen.</p>
<p>Um zu vermeiden, dass weiterhin in intransparenter Weise gro&#223;e Stimmrechtspositionen aufgebaut werden k&#246;nnen, ohne dass die BaFin noch der Markt oder Emittenten dar&#252;ber fr&#252;hzeitig in Kenntnis gesetzt werden, sollen die wertpapierhandelsrechtlichen Meldepflichten erweitert werden.</p>
<p>Zur Verbesserung der Kapitalmarkttransparenz sollen in das WpHG neue Mitteilungs- und Ver&#246;ffentlichungspflichten f&#252;r auf Zahlungsausgleich gerichtete Finanzinstrumente sowie Gesch&#228;fte mit &#228;hnlicher Wirkung (z.B. Wertpapierleihgesch&#228;fte) eingef&#252;gt werden.</p>
<p>
IV. Offene Immobilien-Sonderverm&#246;gen</p>
<p>Offene Immobilien-Sonderverm&#246;gen investieren in langfristig orientierte Immobilienanlagen. Nach der aktuellen Ausgestaltung der Vertragsbedingungen haben sich die Fonds gegen&#252;ber dem Anleger verpflichtet, sehr kurzfristig, n&#228;mlich b&#246;rsent&#228;glich, R&#252;cknahmeverlangen zu bedienen. Die bei der letzten Novelle eingef&#252;hrte M&#246;glichkeit, davon abzuweichen, ist von der Branche in der Praxis leider nicht genutzt worden. Bedingt durch diese Fristeninkongruenz konnten viele Fonds in der Vergangenheit zum wiederholten Mal die gegen&#252;ber dem Anleger eingegangenen R&#252;ckgabeverpflichtungen nicht erf&#252;llen.</p>
<p>K&#252;nftig soll f&#252;r alle Anleger eine zweij&#228;hrige Mindesthaltefrist gelten, erg&#228;nzt durch K&#252;ndigungsfristen, die nach Wahl der Kapitalanlagegesellschaft zwischen sechs und 24 Monaten angesetzt werden k&#246;nnen. Je k&#252;rzer die K&#252;ndigungsfristen sind, desto mehr Liquidit&#228;t ist demn&#228;chst vorzuhalten. Dies dient dem Schutz gerade der Privatanleger, denen schon beim Erwerb einer solchen Beteiligung bewusst wird, dass eine Investition in Immobilien langfristig angelegt sein muss, damit sich die Kosten des Immobilienerwerbs und die Fondskosten durch eine positive Wertentwicklung des Fonds amortisieren k&#246;nnen.</p>
<p>Fonds mit l&#228;ngeren K&#252;ndigungsfristen k&#246;nnen durch weniger Liquidit&#228;t mehr Rendite durch Immobilieninvestitionen erzielen.</p>
<p>Durch diese Ma&#223;nahmen soll im Interesse der Anleger und der Integrit&#228;t der Immobilienm&#228;rkte ein nachhaltiges Offenhalten der Fonds sichergestellt werden. Wenn jedoch Fonds wegen ihres Immobilienbestandes und Vertriebsnetzes keine Aussicht auf eine nachhaltige Wiederer&#246;ffnung haben, bedarf es einer Verbesserung des Verfahrens zur geordneten Abwicklung solcher Fonds.         (wk/Bundesministerium der Finanzen)</p>

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		<title>Schiffsfonds in der Krise</title>
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		<pubDate>Sat, 31 Oct 2009 07:48:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
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BSZ-Logo
Investoren, die sich an Containerschiffsfonds beteiligt haben, drohen aufgrund der Finanzkrise hohe Verluste. Hinzu kommt, dass zahlreiche Anleger ihre Beteiligung finanziert haben und die Darlehen weiter bedienen m&#252;ssen.

Sichere Anlage?
Bis ins Jahr 2008 konnten sich Anleger &#252;ber gute Renditen bei verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig sicheren Investitionen freuen. Doch was vor einem Jahr noch recht sicher schien, erweist sich nun [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="90" alt="bszprlogo" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2009/10/bszprlogo-49.jpg" width="90" align="left" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>BSZ-Logo</em></p>
<p>Investoren, die sich an Containerschiffsfonds beteiligt haben, drohen aufgrund der Finanzkrise hohe Verluste. Hinzu kommt, dass zahlreiche Anleger ihre Beteiligung finanziert haben und die Darlehen weiter bedienen m&#252;ssen.</p>
<p>
Sichere Anlage?<br />
Bis ins Jahr 2008 konnten sich Anleger &#252;ber gute Renditen bei verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig sicheren Investitionen freuen. Doch was vor einem Jahr noch recht sicher schien, erweist sich nun vielfach als tr&#252;gerisch. Seitdem die Frachtraten des (BDI) Baltic Dry Index von ihrem H&#246;chststand von &#252;ber 11000 Punkten auf nunmehr 667 Punkte im Dezember 2008 gesunken, Charterer insolvent und zahlreiche Schiffe ohne Auftr&#228;ge sind, entpuppen sich Schiffsbeteiligungen als h&#246;chst riskant. Betroffen sind insbesondere die&#8230;</p>
<p><span id="more-2689"></span>
<p>in Containerschiffe investierenden Schiffsfonds, da hier ein besonders gro&#223;es &#220;berangebot im Verh&#228;ltnis zur aktuellen Nachfrage besteht.</p>
<p>Totalverlust und Nachsch&#252;sse m&#246;glich<br />
Besonders junge Schiffsfonds, auf deren Schiffen noch hohe Hypotheken lasten, sind aufgrund des Einbruchs der Frachtraten nicht mehr in der Lage, ihre Kreditzinsen aufzubringen, geschweige denn die Kredite zu tilgen. Zahlreiche Anleger f&#252;rchten infolge dessen um ihre Investments und werden derzeit mit der R&#252;ckforderung von Aussch&#252;ttungen oder sogar dem Totalverlust ihrer Einlage konfrontiert.<br />
In letzter Zeit wandten sich verst&#228;rkt Anleger an die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinh&#252;bel &amp; von Buttlar, die ihre Schiffsbeteiligungen per Kredit finanziert haben. Zus&#228;tzlich zu den oben genannten Schwierigkeiten haben diese Anleger das Problem, dass sie weiterhin ihre pers&#246;nlichen Darlehen bedienen m&#252;ssen.</p>
<p>Anleger k&#246;nnen sich wehren<br />
Schiffsfondsanleger m&#252;ssen der negativen Entwicklung nicht tatenlos zusehen. F&#252;r sie bestehen unterschiedliche M&#246;glichkeiten, ihre Beteiligungen r&#252;ckabzuwickeln. Zu nennen ist hierbei insbesondere ein Vorgehen gegen die Verantwortlichen der Schiffsfonds. Als M&#246;glichkeit kommt z.B. die Prospekthaftung in Frage. Hier wird gepr&#252;ft, ob die Prospektverantwortlichen die Risiken des Fonds richtig und vollst&#228;ndig dargestellt haben. Sollten Prospektfehler festgestellt werden, k&#246;nnen Schadensersatzanspr&#252;che gegen die Fondsinitiatoren geltend gemacht werden.</p>
<p>Anlageberater in der Pflicht<br />
Als weitere Anspruchsgegner kommen die Anlageberater der Fondsbeteiligungen in Betracht. Ihnen obliegen nach der aktuellen Rechtsprechung erhebliche Informations- und Aufkl&#228;rungspflichten. Anlageberater sind dazu verpflichtet, die Anleger ausf&#252;hrlich und verst&#228;ndlich &#252;ber die m&#246;glichen Risiken der jeweiligen Schiffsfondsbeteiligung aufzukl&#228;ren. Kommen sie dieser Aufkl&#228;rungspflicht nicht oder nur bedingt nach, machen sie sich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall k&#246;nnen die betroffenen Anleger nicht nur die R&#252;ckabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern dar&#252;ber hinaus auch noch die Zinsen f&#252;r eine ansonsten get&#228;tigte Alternativanlage beanspruchen.</p>
<p>Was ist zu tun?<br />
Viele beunruhigte Schiffsfondsanleger fragen sich, wie sie sich jetzt verhalten sollen. Insbesondere zum Jahresende ist Vorsicht wegen etwaiger Verj&#228;hrungsfristen geboten. Betroffene sollten ihre Anspr&#252;che zeitnah durch eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei &#252;berpr&#252;fen lassen. (wk/news4press.com)</p>

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		<title>Gerichtlicher Denkzettel f&#252;r Banken: Diese Urteile sollte jeder Anleger kennen</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Jul 2009 06:38:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Anlegerschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Einlagensicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Diese Urteile sollte jeder Anleger kennen
Waren die Gerichte fr&#252;her eher als bankenfreundlich bekannt, wurden 2009 einige richtungsweisende Urteile gesprochen, die den Anlegerschutz st&#228;rken. Anette Rehm vom Verbraucherportal geld-magazin.de gibt einen kurzen &#220;berblick und sagt, in welchen F&#228;llen gesch&#228;digte Anleger Chancen auf Schadenersatz haben.
1. Lehman Brother Zertifikate – Hamburger Sparkasse (Haspa)
In zwei Urteilen (Az. 310 O [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img hspace="5" alt="recht" vspace="2" align="left" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2009/07/recht-13.jpg" width="100" height="95" />Diese Urteile sollte jeder Anleger kennen</strong></p>
<p>Waren die Gerichte fr&#252;her eher als bankenfreundlich bekannt, wurden 2009 einige richtungsweisende Urteile gesprochen, die den Anlegerschutz st&#228;rken. Anette Rehm vom Verbraucherportal geld-magazin.de gibt einen kurzen &#220;berblick und sagt, in welchen F&#228;llen gesch&#228;digte Anleger Chancen auf Schadenersatz haben.</p>
<p>1. Lehman Brother Zertifikate – Hamburger Sparkasse (Haspa)<br />
In zwei Urteilen (Az. 310 O 4/09, 23. Juni 2009, und Az. 325 O 22/09 vom 1. Juli 2009) sprach das Landgericht Hamburg K&#228;ufern von Lehmann Brother Zertifikaten vollen Schadenersatz zu. Die Begr&#252;ndung: Die Haspa habe zum einen ihre Informationspflicht verletzt, da sie nicht &#252;ber die fehlende Einlagensicherung f&#252;r die Zertifikate informiert habe. Und zweitens habe sie die Kunden nicht dar&#252;ber aufgekl&#228;rt, dass sie die Zertifikate aus dem Haspa-Eigenbestand verkaufe und daher ein berechtigtes Eigeninteresse am Verkauf hatte sowie eine Marge erzielte&#8230;.</p>
<p><span id="more-1979"></span>
<p>2. „Kick Back“-Urteil – Verschweigen von Provisionen und Margen<br />
(BGH-Urteil vom 12. Mai 2009, Az. XI ZR 586/07)<br />
Damit wurde erstmals von h&#246;chster Stelle festgelegt, dass Kreditinstitute wegen „Organisationsverschulden“ haften, wenn sie Richtlinien der Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht umsetzen. Denn sie sind verpflichtet, alle Zahlungen, die sie als Bank im Zusammenhang mit der Vermittlung von Fondsbeteiligungen erhalten, offen zu legen. Das Urteil gilt f&#252;r alle Beteiligungen, sei es an Immobilien- oder Medienfonds, Wertpapieren oder Derivaten, die &#252;ber Banken gezeichnet worden sind. Und betrifft auch die erhaltenen Zahlungen und Provisionen f&#252;r F&#228;lle, in denen die Banken neben der blo&#223;en Vermittlung Kreditvertr&#228;ge vermittelten.<br />
Zus&#228;tzlich entschied der BGH, dass die normalerweise kurzen Verj&#228;hrungsfristen nicht gelten, weil die Bank bedingt vors&#228;tzlich gehandelt hat. Liegt ein solcher Fall vor, betr&#228;gt die Verj&#228;hrungsfrist 3 Jahre ab Kenntnis des Kunden von dem Beratungsfehler der Bank.</p>
<p>3. Bank muss auf fehlende Einlagensicherung hinweisen<br />
(BGH-Urteile vom 14. Juli 2009, Az. XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08)<br />
Wenn der Kunde explizit eine „sichere“ Anlage haben m&#246;chte, dann muss die Bank zur Not auch vor ihren eigenen Produkten warnen – n&#228;mlich wenn diese nicht durch ein Einlagensicherungssystem bis zur vollen H&#246;he abgesichert sind. Im verhandelten Fall war die Bank nur durch die staatliche Einlagensicherung, damals 20.000 Euro je Kunde (seit 1.7.2009: 50.000 Euro), abgesichert; die empfohlenen und verkauften Festgeldkonten betrugen aber ein Vielfaches davon.</p>
<p>Und nat&#252;rlich gilt die Hinweispflicht auch f&#252;r alle Anlageprodukte, die die Bank generell anbietet und vermittelt, die aber selbst bei Zugeh&#246;rigkeit der Bank zu einem Einlagensicherungssystem nicht abgedeckt w&#228;ren – wie eben die Lehmann-Zertifikate.<br />
Anleger mit Verlusten aus Lehman-Zertifikaten, Fonds u.&#228;. sollten also nicht mit „Falschberatung“ argumentieren – diese ist auch sehr schwer nachzuweisen – sondern pr&#252;fen, ob mangelnde Information &#252;ber Einlagensicherung und / oder Eigeninteresse des Kreditinstitutes wegen Provision und Margen vorlag.</p>
<p>(we/djd)</p>

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