Neuordnung des Versorgungsausgleichs
Samstag 29. August 2009 von Wolfgang
Zum 01. September 2009 treten Änderungen zum Versorgungsausgleich in Kraft. Es handelt sich hierbei nach der erst kürzlich verabschiedeten Unterhaltsrechtsreform um die zweite große Reform zur Modernisierung des Familienrechts. ARAG Experten nennen die Eckpunkte der Reform:
Teilung der Anwartschaften
Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung und durch betriebliche oder private Altersvorsorge entstehen. Der gesetzlich vorgeschriebene Versorgungsausgleich sorgt beim Scheitern einer Ehe dafür, dass die von den Ehepartnern erworbenen Anwartschaften geteilt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass…
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