Fragen und Antworten zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
Freitag 20. August 2010 von Wolfgang

Was bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die Steuererklärung?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerlich abziehbar sein müssen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bisher gab es nur die Möglichkeit, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen, wenn das Arbeitszimmer den “Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit” darstellt. Insofern wird die Regelung nun um eine weitere Möglichkeit ergänzt. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium folgende Informationen bereitgestellt:
Wer profitiert von der neuen Möglichkeit?
Diejenigen, die in ihrem Betrieb kein Arbeitszimmer haben und im häuslichen Arbeitszimmer auch ihre betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit ausüben.
Auch Lehrer, die im Klassenzimmer unterrichten und denen kein…
Tags:Steuern, Arbeitszimmer, AbzugsfähigkeitKategorie: Recht | Keine Kommentare »













