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	<title>Finanzratgeber Kirch &#187; Abmahnungen</title>
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		<title>&#8230;wehe, wehe wenn ich auf das Ende sehe!</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 17:25:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Musikdownloads im Netz!
Bei vielen sehr beliebt, die neusten Charthits von Bushido, Lady Gaga oder Ich &#38; Ich. Aktuelle Musik rund um die Uhr h&#246;ren zu k&#246;nnen, ohne gleich wieder tief in den Geldbeutel greifen zu m&#252;ssen, ist „in“. Dabei stellen die kostenlosen Tauschb&#246;rsen im Internet eine verlockende M&#246;glichkeit dar. Schlie&#223;lich will man als Mensch der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="45" alt="tipps-10" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/03/tipps-10-19.jpg" width="88" align="left" /><strong>Musikdownloads im Netz!</strong></p>
<p>Bei vielen sehr beliebt, die neusten Charthits von Bushido, Lady Gaga oder Ich &amp; Ich. Aktuelle Musik rund um die Uhr h&#246;ren zu k&#246;nnen, ohne gleich wieder tief in den Geldbeutel greifen zu m&#252;ssen, ist „in“. Dabei stellen die kostenlosen Tauschb&#246;rsen im Internet eine verlockende M&#246;glichkeit dar. Schlie&#223;lich will man als Mensch der Zeit so schnell wie m&#246;glich „up to date“ sein. Doch Vorsicht! Sobald man solche Plattformen betritt, hinterl&#228;sst man automatisch Spuren mit seiner IP-Adresse, die zur&#252;ck verfolgt werden k&#246;nnen. Daher sollte man sich im Nachhinein nicht wundern, wenn ein paar Tage sp&#228;ter eine Abmahnung im Briefkasten landet, die hohe Geldbetr&#228;ge einfordern will. Hier gilt das Motto „Ruhe bewahren und nicht den Kopf in den Sand stecken“. „Gleich aus lauter Angst die beiliegende Unterlassungserkl&#228;rung zu unterschreiben, w&#228;re&#8230;</p>
<p><span id="more-3322"></span>
<p>der falsche Weg.“, erkl&#228;rte Christin Godgl&#252;ck Praktikantin bei der Neuen Verbraucherzentrale. Verbrauchersch&#252;tzer Joachim Geburtig erg&#228;nzt, dass diese Erkl&#228;rungen meist rechtlich nachteilige Klauseln f&#252;r den Betroffenen enthalten. Die Abmahnung gar nicht zu beachten, w&#228;re ebenfalls ein Schritt in die falsche Richtung, da einstweilige Verf&#252;gungen die Folge sein k&#246;nnten. Ein solches Verfahren ist unter Umst&#228;nden mit immensen Kosten und rechtlichen Risiken verbunden und sollte vermieden werden.</p>
<p>Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich schnellstm&#246;glich rechtlichen Rat einholen. Dies kann im Rahmen einer Erstberatung in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erfolgen. Bei Problemf&#228;llen wird gegebenenfalls auf einen im Urheberecht versierten Anwalt verwiesen.</p>
<p>Hinweis: Seit September 2008 kann ein Anwalt h&#246;chstens 100 Euro verlangen, wenn er erstmals bei einer Privatperson einen einfachen Urheberrechtsversto&#223; abmahnt. Der Bundestag wollte mit dieser Deckelung der Abmahngeb&#252;hren findigen Anw&#228;lten das Wasser abgraben, die in solchen F&#228;llen serienweise Abmahnungsbriefe verschickten und daf&#252;r bis zu mehrere hundert Euro verlangten. Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2062/09) lehnte eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde jetzt als &#8220;unzul&#228;ssig&#8221; ab.       (Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern)</p>

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</ul>

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		<title>Wichtig im Online-Handel, die 40-Euro-Klausel</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 05:57:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Online-H&#228;ndler, insbesondere eBay-H&#228;ndler, sind einer weiteren Abmahnwelle ausgesetzt. Wer in seiner Widerrufsbelehrung den Verbraucher darauf hinweist, dass er im Fall des Widerrufs bei Waren bis zu 40,- Euro die R&#252;cksendekosten zu tragen habe, muss dies auch in seine Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen aufnehmen. Ansonsten kann dies als Wettbewerbsversto&#223; kostenpflichtig abgemahnt werden, warnen ARAG Experten. Es liegen mittlerweile [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="85" alt="recht-194" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2009/11/recht-194-230.jpg" width="90" align="left" />Online-H&#228;ndler, insbesondere eBay-H&#228;ndler, sind einer weiteren Abmahnwelle ausgesetzt. Wer in seiner Widerrufsbelehrung den Verbraucher darauf hinweist, dass er im Fall des Widerrufs bei Waren bis zu 40,- Euro die R&#252;cksendekosten zu tragen habe, muss dies auch in seine Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen aufnehmen. Ansonsten kann dies als Wettbewerbsversto&#223; kostenpflichtig abgemahnt werden, warnen ARAG Experten. Es liegen mittlerweile mehrere Gerichtsentscheidungen vor, die das Fehlen einer solchen AGB-Regelung als wettbewerbswidrig eingestuft haben. Online-H&#228;ndler sollten daher folgende Ma&#223;nahmen treffen: Verzicht auf die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung oder&#8230;</p>
<p><span id="more-2818"></span>
<p>Aufnahme einer entsprechenden vertraglichen Regelung in die AGB. Ein Verzicht hat zur Folge, dass ein H&#228;ndler nach einem Widerruf zwar in jedem Fall die R&#252;cksendekosten zu tragen hat, er aber keine Abmahnung in diesem Bereich mehr bef&#252;rchten muss. Sollen hingegen dem Kunden die R&#252;cksendekosten auferlegt werden, ist nach den aktuellen Gerichtsentscheidungen die zus&#228;tzliche Regelung in den AGB zwingend erforderlich. (wk/ARAG)</p>

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		<title>Wer mit Markenlogos unerlaubt Geld verdienen will, riskiert teure Abmahnungen</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 09:18:28 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Null Toleranz bei illegalen Markenlogos
Wer mit Markenlogos unerlaubt Geld verdienen will, riskiert teure Abmahnungen / Anw&#228;lte durchforsten das Internet nach Verst&#246;&#223;en    Ein Mercedes-Stern, der Opel-Blitz oder die Audi-Ringe – wertet man Produkte mit Logos bekannter Autohersteller auf, lassen sie sich oft viel besser verkaufen. Doch Markenlogos sind gesch&#252;tzt, und Hersteller zeigen keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Null Toleranz bei illegalen Markenlogos</h3>
<p>Wer mit Markenlogos unerlaubt Geld verdienen will, riskiert teure Abmahnungen / Anw&#228;lte durchforsten das Internet nach Verst&#246;&#223;en    <br />Ein Mercedes-Stern, der Opel-Blitz oder die Audi-Ringe – wertet man Produkte mit Logos bekannter Autohersteller auf, lassen sie sich oft viel besser verkaufen. Doch Markenlogos sind gesch&#252;tzt, und Hersteller zeigen keine Toleranz bei der illegalen Verwendung ihrer Logos. Um derartige Verst&#246;&#223;e aufzusp&#252;ren, durchforstet ein ganzes Heer von Rechtsanw&#228;lten das Internet, berichtet AUTO BILD in der am Freitag erscheinenden Ausgabe (Heft 38). </p>
<p> <span id="more-2413"></span>
<p>Beim Versto&#223; gegen das Markenrecht drohen empfindliche Strafen. So musste ein Interneth&#228;ndler 1200 Euro Anwaltskosten bezahlen und eine Unterlassungserkl&#228;rung unterschreiben, weil er ein Blechschild mit einem unerlaubten VW-Logo anbot. Die Begr&#252;ndung von VW: Das Unternehmen wolle alle seine Gesch&#228;ftsfelder exklusiv nutzen und unterscheide sich da nicht von anderen Autoherstellern, Textilfirmen oder Gro&#223;verlagen. Franz-Rudolf Esch, Marketingprofessor an der Uni Gie&#223;en, best&#228;tigt die Firmen in ihrer Haltung: „Bei der Marke h&#246;rt der Spa&#223; auf, sie ist f&#252;r viele Unternehmen quasi die Goldader. Sie muss gesch&#252;tzt werden, wo immer es geht.“ Ausnahmen f&#252;hren in seinen Augen nur zu Aufweichungen, und dann wird es immer schwieriger, eine Grenze zu ziehen. </p>
<p>Nicht immer liegen die F&#228;lle so eindeutig wie bei dem Blechschild. VW streitet seit einem Jahr mit einem Vermieter von historischen Bussen, ob er den Begriff „Bulli“ verwenden darf. Dieser Fall liegt beim Markenamt, das nun kl&#228;ren muss, ob derart allgemeine Begriffe &#252;berhaupt gesch&#252;tzt werden k&#246;nnen. (autobild)(we)</p>

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		<pubDate>Wed, 22 Jul 2009 17:53:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Verbraucherzentrale r&#228;t: Pr&#252;fen, verhandeln und vorbeugen!
Derzeit melden sich t&#228;glich Inhaber von Internetanschl&#252;ssen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, die von Anw&#228;lten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und drei- bis vierstellige Rechnungen erhalten. Angeblich h&#228;tten die Betroffenen gesch&#252;tzte Musik- oder Filmdateien in so genannten Tauschb&#246;rsen zum Download angeboten. Sie sollen erkl&#228;ren, dass sie das festgestellte Verhalten k&#252;nftig unterlassen und die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="85" alt="recht-194" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2009/07/recht-194-166.jpg" width="90" align="left" /><strong>Verbraucherzentrale r&#228;t: Pr&#252;fen, verhandeln und vorbeugen!</strong></p>
<p><strong><br /></strong>Derzeit melden sich t&#228;glich Inhaber von Internetanschl&#252;ssen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, die von Anw&#228;lten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und drei- bis vierstellige Rechnungen erhalten. Angeblich h&#228;tten die Betroffenen gesch&#252;tzte Musik- oder Filmdateien in so genannten Tauschb&#246;rsen zum Download angeboten. Sie sollen erkl&#228;ren, dass sie das festgestellte Verhalten k&#252;nftig unterlassen und die hierdurch verursachten Kosten anerkennen – und zwar innerhalb einer extrem kurzen Frist von sieben Tagen.<br />
Oft wissen die Abgemahnten nicht einmal, um welche Downloads oder Tauschb&#246;rsen es &#252;berhaupt geht. Meist d&#252;rften wohl die&#8230;</p>
<p><span id="more-2002"></span>
<p>Kinder im Haushalt oder sogar Dritte unzul&#228;ssig &#252;ber ein ungesichertes W-Lan den Internetanschluss genutzt haben, so dass anschlie&#223;end &#252;ber die IP-Adresse der Anschlussinhaber ausgemacht und angeschrieben wurde.</p>
<p>&#8220;Der unentgeltliche Tausch herunter geladener urheberrechtlich gesch&#252;tzter Werke ohne Einwilligung der nutzungsberechtigten K&#252;nstler oder Musikverlage auf einschl&#228;gigen Plattformen verst&#246;&#223;t tats&#228;chlich gegen das Urheberrecht&#8221;, kl&#228;rt Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. auf. Er wei&#223; aus seinen Beratungen, dass die Betroffenen oft v&#246;llig unbewusst in diese Lage kommen – doch eine bundesweite Aktion der Verbraucherzentralen gegen diese Kriminalisierung privater Internetnutzer blieb erfolglos. Da bleibt es nur ein kleiner Trost, dass laut Wilschke der Anschlussinhaber nur dann verantwortlich gemacht werden kann, wenn er seine Pr&#252;fungspflichten verletzt habe: &#8220;Die geforderte Unterlassungserkl&#228;rung sollte man daher nicht ohne genaue Pr&#252;fung der konkreten Umst&#228;nde abgeben.&#8221;</p>
<p>Da den Verbrauchern hier in der Regel auf Urheberrecht spezialisierte Kanzleien gegen&#252;ber stehen und die Rechtsprechung bei diesem neuen Thema noch sehr unausgewogen ist, sollten Betroffene dringend Expertenrat in Anspruch nehmen. Die Verbraucherzentrale kann derzeit lediglich in Frankfurt (Oder) eine Beratung anbieten, und auch die ist h&#228;ufig ausgebucht; auf Urheberrecht spezialisierte Anw&#228;lte f&#252;r Verbraucher gibt es kaum in der Region.<br />
Verbraucher, die deshalb auf sich selbst gestellt entscheiden m&#252;ssen, sollten sich zun&#228;chst bewusst machen, inwieweit sie ihren Pr&#252;fungs- und Handlungspflichten im Umgang mit ihrem Internetanschluss nachgekommen sind. &#8220;Im privaten Bereich sollte es gen&#252;gen, die unbefugte Nutzung durch Dritte mit einer Firewall und Einrichtung von eingeschr&#228;nkten Benutzerkonten zu unterbinden sowie seine Kinder und andere Nutzer im Haushalt dar&#252;ber aufzukl&#228;ren, dass urheberrechtlich gesch&#252;tzte Werke nicht herunter geladen werden d&#252;rfen&#8221;, meint der Verbrauchersch&#252;tzer. Er weist jedoch darauf hin, dass Gerichte diese Verantwortlichkeit unterschiedlich beurteilen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main lehnte mit einem verbraucherfreundlichen Beschluss vom 20.12.2007 Az.: 11 W 58/07 eine allumfassende Pflicht zur &#220;berpr&#252;fung des Anschlusses und zur aktiven Verhinderung von potentiellen Urheberrechtsverletzungen bei mehreren Nutzern ab, sofern der Anschlussinhaber keine Anhaltspunkte daf&#252;r hat. Von vollj&#228;hrigen Nutzern k&#246;nne man die Einhaltung der Gesetze auch ohne besondere Instruierung und Sicherheitsvorkehrungen erwarten, so das Gericht. Da diese Auslegungen umstritten sind und die meisten wohl lieber &#8220;auf Nummer Sicher&#8221; gehen wollen, sollten sie die angegebenen Sicherungsma&#223;nahmen treffen.</p>
<p>Bei vielen dem Juristen der Verbraucherzentrale vorgelegten Abmahnungen wurde das Urheberrecht nicht bewusst verletzt. Im Ergebnis einer Pr&#252;fung konnte deshalb meist eine Einigung erzielt werden. Abschlie&#223;end noch ein Rat der Verbraucherzentrale: Im Schriftverkehr mit Anw&#228;lten sollte man seine Aussagen auf das notwendige Minimum beschr&#228;nken – ausf&#252;hrliche Erkl&#228;rungen liefern manchmal ungewollt Ansatzpunkte, die gegen den Schreiber ausgelegt werden k&#246;nnen.</p>
<p>Individuellen Rat erhalten Betroffene im Verbraucherberatungszentrum Frankfurt (Oder) Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).</p>
<p>
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Ver&#246;ffentlichung wiedergibt.                            (wk/Pressemitteilung Verbraucherzentrale Brandenburg)</p>

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		<title>Das Ende der Abmahnfalle?  Hoffnung f&#252;r Foren- und Blogbetreiber.</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Apr 2009 16:58:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnfalle]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>

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OLG Hamburg entscheidet zugunsten von Foren- und Blogbetreibern
Marions Kochbuch“ klingt nach Kartoffelsalat und Rotbarschfilet, vielleicht auch nach K&#228;sekuchen und Schokomuffins. Wer die Internetseite „Marions Kochbuch“ jedoch lediglich mit Rezepten in Verbindung bringt, t&#228;uscht sich in der Gesch&#228;ftst&#252;chtigkeit ihrer Betreiber. Lebensmittelfotos, Urheberrecht und Abmahnungen verbanden sie anscheinend zu einem eintr&#228;glichen Gesch&#228;ftsmodell. Gekippt hat dies nun der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="85" alt="recht-194" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2009/04/recht-194-121.jpg" width="90" align="left" /></p>
<p><strong>OLG Hamburg entscheidet zugunsten von Foren- und Blogbetreibern</strong></p>
<p>Marions Kochbuch“ klingt nach Kartoffelsalat und Rotbarschfilet, vielleicht auch nach K&#228;sekuchen und Schokomuffins. Wer die Internetseite „Marions Kochbuch“ jedoch lediglich mit Rezepten in Verbindung bringt, t&#228;uscht sich in der Gesch&#228;ftst&#252;chtigkeit ihrer Betreiber. Lebensmittelfotos, Urheberrecht und Abmahnungen verbanden sie anscheinend zu einem eintr&#228;glichen Gesch&#228;ftsmodell. Gekippt hat dies nun der Hamburger Oberlandesgericht, das damit auch die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg konterkarierte.</p>
<p>Mehrere Jahre verschickten die Betreiber von „Marions Kochbuch“ zahlreiche Briefe an andere Seiten- und Forenbetreiber. Ihr Ziel: deren kostenpflichtige Abmahnung wegen Ver&#246;ffentlichung urheberrechtlich gesch&#252;tzter Inhalte. Der Grund: In Foren- oder Blogbeitr&#228;gen waren Fotos von Lebensmitteln ver&#246;ffentlicht worden: hier ein Br&#246;tchen, dort ein bisschen Sauerkraut. Im Gegensatz zum Landgericht Hamburg schob das Oberlandesgericht der Stadt diesem Ansinnen nun einen Riegel vor und beurteilte die Haftung der Betreiber f&#252;r Nutzerinhalte grunds&#228;tzlich anders.</p>
<p>Beitr&#228;ge in Foren oder Blogs stellen nach Auffassung des Gerichts fremde Inhalte dar, f&#252;r die der Betreiber nach dem Telemediengesetz (TMG) nur eingeschr&#228;nkt haftet. Die Haftung tritt dabei erst dann ein, wenn der Betreiber von der Urheberrechtsverletzung Kenntnis erh&#228;lt. Irrelevant ist dabei, ob es sich um ein nicht-kommerzielles oder kommerzielles Forum handelt. Eine Verpflichtung zur vorsorglichen &#220;berpr&#252;fung s&#228;mtlicher Inhalte vor der Ver&#246;ffentlichung sieht das&#8230;</p>
<p><span id="more-1445"></span>
<p>OLG nicht. Eine derartige Pflicht w&#252;rde zum einen die &#220;berwachungspflichten des Betreibers &#252;berspannen, zum anderen aber auch Presse- und Meinungsfreiheit, Fotos noch schwieriger als Texten anzusehen, ob sie gesch&#252;tzt seien oder nicht. Damit widerspricht das OLG der Rechtsprechung des LG Hamburg, das eine sogenannte St&#246;rerhaftung der Forenbetreiber bejaht hatte. Seine Pflicht erf&#252;llt der Forenbetreiber bereits dann, wenn er nach Kenntnisnahme der Urheberrechtsverletzung die entsprechenden Inhalte von der Seite entfernt.</p>
<p>Zur Freude aller Foren- und Blogbetreiber lehnt es auch die bisher vom LG Hamburg anerkannte Pflicht zur &#220;bernahme der Anwaltskosten f&#252;r das Abmahnschreiben ab. Da er erst durch dieses Schreiben von der Rechtsverletzung erf&#228;hrt, liegt ein erstes Schreiben im alleinigen Interesse des Inhabers der Urheberrechte. Dieser m&#246;chte dadurch seine Interessen durchsetzen und den Betreiber unter Umst&#228;nden bei weiteren Verst&#246;&#223;en als St&#246;rer in Haftung nehmen k&#246;nnen. (OLG Hamburg 5 U 180/07, 4. Februar 2009)                                                                               (wk/ Pressemitteilung Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte)</p>

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		<title>Versicherung gegen Abmahnungen</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Dec 2008 12:58:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verbrauchertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung gegen Abmahnungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Kommentar zur Unsitte von Abmahnungen
Leider kennen sehr viele Homepagebesitzer dieses Problem. Es gibt Anw&#228;lte, die sich darauf spezialisiert haben, meist kleinere Unternehmen (Shopbetreiber) bei denen sie nicht gro&#223;artig mit Gegenwehr rechnen m&#252;ssen, abzumahnen. In Deutschland ist/war man ja nicht einmal sicher vor Abmahnungen, wenn man das &#8220;Musterwiderrufsexemplar&#8221; des Bundes nutzte, da selbst dagegen rechtlich vorgegangen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kommentar zur Unsitte von Abmahnungen</strong></p>
<p>Leider kennen sehr viele Homepagebesitzer dieses Problem. Es gibt Anw&#228;lte, die sich darauf spezialisiert haben, meist kleinere Unternehmen (Shopbetreiber) bei denen sie nicht gro&#223;artig mit Gegenwehr rechnen m&#252;ssen, abzumahnen. In Deutschland ist/war man ja nicht einmal sicher vor Abmahnungen, wenn man das &#8220;Musterwiderrufsexemplar&#8221; des Bundes nutzte, da selbst dagegen rechtlich vorgegangen und abgemahnt wurde.</p>
<p>Das Abmahnverfahren in Deutschland geh&#246;rt grundlegend ge&#228;ndert. In anderen L&#228;ndern wird dies auch anders gehandhabt. Der Abmahner &#8230;</p>
<p><span id="more-606"></span></p>
<p>&#8230; sollte erst dann ein Recht auf Leistung (Geld, Entsch&#228;digung, Kosten&#252;bernahme) haben, wenn er dem Gegen&#252;ber die Chance auf Beseitigung des rechtl. Fehlverhaltens gegeben hat.<br />
Das k&#246;nnte z.B. so aussehen:</p>
<p><em>&#8220;Sehr geehrter Shopbetreiber XY,</em></p>
<p><em>wir haben auf Ihren Seiten, in Ihren AGB einen Versto&#223; gg. YX gefunden und fordern Sie hiermit auf, Ihre AGB innerhalb 2 Wochen dahingehend zu &#228;ndern, dass&#8230;&#8221;</em></p>
<p>Nun hat der Seiten- Shopbetreiber Zeit zu reagieren und kann sein &#8220;Fehler&#8221; korrigieren, ohne zun&#228;chst &#8220;bluten&#8221; zu m&#252;ssen.<br />
In Deutschland mu&#223; man leider zuerst zahlen und kann dann seinen Fehler korrigieren. Ich empfinde dies als unlauter und ungerecht und es wird h&#246;chste Zeit, das sich das &#8220;Recht&#8221; in dieser Sache &#228;ndert!</p>
<p>Da auch zunehmend &#8220;einfache&#8221; Blogs von abmahnw&#252;tigen Anw&#228;lten attackiert werden, haben wir mittlerweile einige Anfragen erhalten, wie man sich denn dagegen sch&#252;tzen kann. Um es kurz zu machen: Es gibt bislang keine Rechtsschutzversicherung dagegen.<br />
<strong><br />
Unser Idee daher:</strong> Man m&#252;sste einen Fond / Verein etc. gr&#252;nden, in den jedes (Mitglied, Shopbetreiber, Homepagebesitzer) monatl. eine Summe X einzahlt. Im Falle einer Abmahnung erh&#228;lt das &#8220;Mitglied&#8221; dann Unterst&#252;zung in Form von Geldern/anwaltlicher Hilfe aus dem Fond.</p>
<p>Bitte teilt uns doch einmal Eure Meinung hierzu mit. Oder habt Ihr gar eine Versicherung gefunden, die diese F&#228;lle abdeckt?? Wir freuen uns &#252;ber Eure Anregungen, Meinungen!!!</p>

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