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	<title>Finanzratgeber Kirch &#187; Abgeltungssteuer</title>
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	<description>Branchen- und produktneutrale Finanzinformationen, Tipps zum Geld sparen und verdienen</description>
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		<title>Bankbescheinigung f&#252;r die Steuererkl&#228;rung</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Mar 2010 05:48:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kapitalanlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Freistellungsauftrag]]></category>
		<category><![CDATA[Jahressteuerbescheinigung]]></category>

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		<description><![CDATA[
Wer eine Jahressteuerbescheinigung f&#252;r seine Kapitalertr&#228;ge beantragen sollte

Durch die „Abgeltungsteuer“ ist die Einkommensteuer auf Kapitalertr&#228;ge grunds&#228;tzlich abgegolten und die B&#252;rger k&#246;nnen auf die Anlage KAP – Eink&#252;nfte aus Kapitalverm&#246;gen – bei ihrer Steuererkl&#228;rung ab 2009 verzichten.
Banken verschicken daher Bescheinigungen &#252;ber die Zinsertr&#228;ge aus dem vergangenen Jahr oft nur auf Verlangen ihrer Kunden.
F&#252;r Kapitalanleger ist es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="recht" align="left" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/03/recht-2.jpg" width="90" height="85" /></p>
<p><strong>Wer eine Jahressteuerbescheinigung f&#252;r seine Kapitalertr&#228;ge beantragen sollte</strong></p>
<p>
Durch die „Abgeltungsteuer“ ist die Einkommensteuer auf Kapitalertr&#228;ge grunds&#228;tzlich abgegolten und die B&#252;rger k&#246;nnen auf die Anlage KAP – Eink&#252;nfte aus Kapitalverm&#246;gen – bei ihrer Steuererkl&#228;rung ab 2009 verzichten.<br />
Banken verschicken daher Bescheinigungen &#252;ber die Zinsertr&#228;ge aus dem vergangenen Jahr oft nur auf Verlangen ihrer Kunden.</p>
<p>F&#252;r Kapitalanleger ist es insbesondere in folgenden F&#228;llen dennoch sinnvoll, bei ihrer Bank eine Jahressteuerbescheinigung zu verlangen und diese ihrer Steuererkl&#228;rung, mit der Anlage KAP, beizuf&#252;gen:<br />
Ein Freistellungsauftrag wurde nicht oder in zu geringer H&#246;he erteilt.<br />
Bis zur H&#246;he des Sparer-Pauschbetrages (bei Einzelpersonen 801 Euro und bei Verheirateten 1.602 Euro) k&#246;nnen B&#252;rger ihrer Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen. Zinseinnahmen bis&#8230;</p>
<p><span id="more-3422"></span>
<p>zur H&#246;he des Sparer-Pauschbetrages sind vollst&#228;ndig steuerfrei.<br />
Der pers&#246;nliche Steuersatz liegt unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent und auf der Anlage KAP wird die sogenannte G&#252;nstigerpr&#252;fung beantragt.<br />
Der Steuersatz liegt in der Regel unter 25 Prozent, wenn das zu versteuernden Einkommen von rund 15.000 Euro bei Einzelpersonen und rund 30.000 Euro bei Verheirateten nicht &#252;berschritten ist.</p>
<p>In diesen F&#228;llen ist die Abgabe der Anlage KAP f&#252;r den Steuerzahler freiwillig und er kann sich die zu viel einbehaltene Steuer zur&#252;ckholen.</p>
<p>Daneben sind F&#228;lle denkbar, in denen die Finanz&#228;mter die Jahressteuerbescheinigungen im Rahmen der Bearbeitung der Steuererkl&#228;rungen anfordern. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Steuerzahler au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen wie Scheidungskosten, Medikamenten-Zuzahlung, Ausgaben f&#252;r Zahnersatz oder Brille geltend machen. Hier werden die Kapitalertr&#228;ge vom Finanzamt ben&#246;tigt, um die sogenannte zumutbare Eigenbelastung des Steuerzahlers festzustellen. (Oberfinanzdirektion Koblenz)</p>

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		<title>Abgeltungssteuer und Sparer-Pauschbetrag</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 06:13:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kapitalanlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Freistellungsauftrag]]></category>
		<category><![CDATA[Sparer-Pauschbetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Freistellungsauftr&#228;ge rechtzeitig stellen und aktualisieren

Wer Eink&#252;nfte aus Kapitalverm&#246;gen erzielt, egal ob mit Geldanlagen oder beim Bausparen, muss darauf Abgeltungssteuer entrichten. Seit dem 01.Januar 2009 betr&#228;gt diese 25 % zuz&#252;glich Solidarit&#228;tszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird jedoch erst f&#228;llig, wenn die Kapitalertr&#228;ge den Sparer-Pauschbetrag &#252;bersteigen oder beim Finanzinstitut kein bzw. kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.
Mit Hilfe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img height="45" alt="tipps-10" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2009/11/tipps-10-71.jpg" width="88" align="left" />Freistellungsauftr&#228;ge rechtzeitig stellen und aktualisieren</strong></p>
<p>
Wer Eink&#252;nfte aus Kapitalverm&#246;gen erzielt, egal ob mit Geldanlagen oder beim Bausparen, muss darauf Abgeltungssteuer entrichten. Seit dem 01.Januar 2009 betr&#228;gt diese 25 % zuz&#252;glich Solidarit&#228;tszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird jedoch erst f&#228;llig, wenn die Kapitalertr&#228;ge den Sparer-Pauschbetrag &#252;bersteigen oder beim Finanzinstitut kein bzw. kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.</p>
<p>Mit Hilfe des Freistellungsauftrages k&#246;nnen und sollten private Anleger den gesetzlich einger&#228;umten Sparer-Pauschbetrag voll nutzen, so der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V..<br />
Seit Beginn des Jahres ist der bisherige&#8230;</p>
<p><span id="more-2800"></span>
<p>Sparerfreibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag zum Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst. Er betr&#228;gt pro Jahr 801 Euro f&#252;r Ledige und 1602 Euro f&#252;r Verheiratete.</p>
<p>Der Freistellungsauftrag muss rechtzeitig eingereicht sein und kann auf verschiedene Finanzinstitute verteilt werden. Die Summe aller erteilten Freistellungsauftr&#228;ge ist in der H&#246;he auf den Sparer-Pauschbetrag begrenzt.<br />
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. empfiehlt deshalb allen Sparern, mindestens einmal im Jahr die Aktualit&#228;t des Freistellungsauftrages zu &#252;berpr&#252;fen und gegebenenfalls anzupassen. Anderenfalls kann es passieren, dass vom Finanzinstitut Abgeltungssteuer abgef&#252;hrt wird, obwohl ein noch ausreichender Sparer-Pauschbetrag verf&#252;gbar gewesen w&#228;re. Geringverdiener, deren pers&#246;nlicher Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz liegt, k&#246;nnen zu viel gezahlte Abgeltungssteuer im Rahmen ihrer Einkommenssteuererkl&#228;rung zur&#252;ckholen. (wk/Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt)</p>

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		<title>Abgeltungssteuer &#8211; Wer bleibt verschont?</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Feb 2009 14:06:33 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[(djd). F&#252;r viele Anlageformen ist die Abgeltungssteuer mit Nachteilen verbunden. Lebensversicherungen bleiben dagegen von der neuen Steuer unter gewissen Umst&#228;nden verschont. F&#252;r Versicherungsnehmer, die bei der Kapitalauszahlung &#228;lter sind als 60 Jahre und deren Police mindestens zw&#246;lf Jahre lief, wird auf die Ertr&#228;ge &#8211; also auf die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="105" alt="geld" hspace="5" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2009/02/geld-6.jpg" width="133" align="left" vspace="2" />(djd). F&#252;r viele Anlageformen ist die Abgeltungssteuer mit Nachteilen verbunden. Lebensversicherungen bleiben dagegen von der neuen Steuer unter gewissen Umst&#228;nden verschont. F&#252;r Versicherungsnehmer, die bei der Kapitalauszahlung &#228;lter sind als 60 Jahre und deren Police mindestens zw&#246;lf Jahre lief, wird auf die Ertr&#228;ge &#8211; also auf die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beitr&#228;ge &#8211; weiterhin das Halbeink&#252;nfteverfahren angewendet. Selbst bei einem Spitzensteuersatz von 44 Prozent kassiert der Fiskus also maximal 22 Prozent. Die Ersparnis im Vergleich zu einem Aktienfonds-Sparplan etwa w&#228;re in diesem Fall die Differenz zwischen dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent und den 22 Prozent&#8230;</p>
<p><span id="more-918"></span>
<p>Entscheidungen f&#252;r ein bestimmtes Anlageprodukt sollten aber nie ausschlie&#223;lich nach steuerlichen Aspekten get&#228;tigt werden. Wichtig sind bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung die Todesfallabsicherung, die Sicherheit der Anlage und die Verzinsung. Beim Direktversicherer Neckermann Versicherungen werden beispielsweise die Sparanteile der eingezahlten Beitr&#228;ge garantiert mit 2,25 Prozent pro Jahr verzinst. Zus&#228;tzlich gibt es eine Gewinnbeteiligung von 2,05 Prozent pro Jahr sowie bei Vertragsablauf einen Schlussgewinnanteil, der einer Verzinsung von 0,70 Prozent pro Jahr entspricht. Insgesamt errechnet sich damit derzeit eine j&#228;hrliche Gesamtverzinsung von f&#252;nf Prozent bei Vertragsablauf. (we/djd)</p>

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		<title>Geld-Tipps f&#252;r den Jahreswechsel</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Dec 2008 11:34:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verbrauchertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Zulagen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das lohnt sich vor dem 31. Dezember zu erledigen
Traditionsgem&#228;&#223; treten zum Jahreswechsel Gesetztes&#228;nderungen ein. Dabei gibt es zwei M&#246;glichkeiten: Zum 31. Dezember noch etwas zu regeln, um einen Steuerbonus letztmalig noch auszunutzen oder Entscheidungen nach dem 1. Januar zu treffen, weill dann neue, bessere Konditionen zu Verf&#252;gung stehen. Anette Rehm, Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin des Portals geld-magazin.de, gibt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das lohnt sich vor dem 31. Dezember zu erledigen</strong></p>
<p>Traditionsgem&#228;&#223; treten zum Jahreswechsel Gesetztes&#228;nderungen ein. Dabei gibt es zwei M&#246;glichkeiten: Zum 31. Dezember noch etwas zu regeln, um einen Steuerbonus letztmalig noch auszunutzen oder Entscheidungen nach dem 1. Januar zu treffen, weill dann neue, bessere Konditionen zu Verf&#252;gung stehen. Anette Rehm, Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin des Portals geld-magazin.de, gibt entsprechende Verbrauchertipps, die zusammen mit vielen anderen Informationen auf der Internetseite nachzulesen sind&#8230;</p>
<p><span id="more-470"></span>
<p><u>Vor dem 31. Dezember sollte man noch Folgendes in Angriff nehmen:</u></p>
<p><strong>· Bausparvertrag abschlie&#223;en<br /></strong>Die Zweckbindung der Wohnungsbaupr&#228;mie (WOP) &#228;ndert sich zum 1.1.2009: Auch innerhalb der Einkommensgrenzen erhalten Bausparer nur noch WOP, wenn der Vertrag wohnwirtschaftlich verwendet wird &#8211; also auch wenn nur das Guthaben ausbezahlt wird. Bisher konnten Bausparer damit einfach die Rendite ihres Vertrages erh&#246;hen, ohne ihn f&#252;r Wohneigentum zu verwenden. Wenn Sie sowieso demn&#228;chst einen Bausparvertrag abschlie&#223;en wollten: Erledigen Sie dies bis zum 31.12., dann sichern Sie sich die WOP noch ohne Einschr&#228;nkung.</p>
<p><strong>· Riester-Zulagen f&#252;r 2006 beantragen</strong><br />
Viele Riester-Sparer vergessen, dass die Zulage nicht automatisch anwiesen wird, sondern beantragt werden muss. Die Frist f&#252;r die Zulage f&#252;r 2006 l&#228;uft am 31.12.2008 ab. Antragsformulare gibt es bei der jeweiligen kontof&#252;hrenden Gesellschaft.</p>
<p><strong>· Kfz-Versicherung bei Erh&#246;hung pr&#252;fen<br /></strong>Auch nach dem 30. November haben Kunden ein Sonderk&#252;ndigungsrecht bei der Kfz-Versicherung: N&#228;mlich dann, wenn die Beitr&#228;ge erh&#246;ht wurden. Dabei ist unerheblich, ob Kasko oder Haftpflicht, ob wegen Umstufung oder anderer Versicherungskalkulation. Nach Erhalt des Schreibens besteht ein vierw&#246;chiges Sonderk&#252;ndigungsrecht. Viele Gesellschaften hatten erst in den letzten Novembertagen ihre Beitragsinformation f&#252;r 2009 versandt. Also nochmals die M&#246;glichkeit, gegebenenfalls zu einer g&#252;nstigeren Versicherung zu wechseln.</p>
<p><strong>· Abgeltungssteuer I – Freistellungsauftrag pr&#252;fen<br /></strong>Ab 1.1.2009 gilt die Abgeltungssteuer. F&#252;r viele bedeutet dies weniger Steuern auf die Kapitalertr&#228;ge. Pr&#252;fen Sie, ob Ihre gestellten Freistellungsauftr&#228;ge insgesamt nicht den Sparerpauschbetrag (801 Euro/Verheiratete 1.602 Euro) &#252;berschreiten und ob sie passend zu Ihren Kapitalanlagen bei den verschiedenen Gesellschaften erteilt sind.</p>
<p><strong>· Abgeltungssteuer II – Spekulationsfrist noch nutzen</strong><br />
Zum 1.1.2009 entf&#228;llt auch die einj&#228;hrige Spekulationsfrist auf Kursgewinne/-verluste. Gewinne m&#252;ssen dann in voller H&#246;he versteuert werden, Verluste k&#246;nnen gegen Spekulationsgewinne geltend gemacht werden. Wenn Sie Verlustbringer im Depot haben, die erst seit Anfang 2008 gekauft wurden, kann es sich rechnen, diese jetzt noch zu verkaufen, um einen „Verlustpuffer“ f&#252;r eine eventuelle sp&#228;tere Gegenrechnung zu bilden. Ist die einj&#228;hrige Spekulationsfrist bis zum 31. Dezember abgelaufen, werden sie quasi „neutral“ in die Neuregelung &#252;bernommen. Besser bis 1.1.2009 warten.</p>
<p><strong>· Abgeltungssteuer III – Zweitdepot er&#246;ffnen<br /></strong>Um eine genaue Unterscheidung zwischen dem Altbestand an Wertpapieren (Aktien, Fonds, festverzinsliche Wertpapiere usw.) und neuen K&#228;ufen, die der Abgeltungssteuerregelung unterliegen, zu erreichen, sollte ein zweites Depot er&#246;ffnet werden. Ansonsten rechnet der Fiskus bei Verk&#228;ufen immer: Das am l&#228;ngsten im Bestand befindliche Papier wird als erstes verkauft (wenn man z.B. einen Fonds-Sparplan besitzt).</p>
<p><strong>· Abgeltungssteuer IV – Zertifikate verkaufen<br /></strong>Zertifikate mit einer garantierten R&#252;ckzahlung (Gesamt- oder Teilbetrag) werden in der Regel wie Finanzinnovationen eingestuft; d.h. sie werden wie Zinszahlungen behandelt. Bis 31.12.2008 sind sie mit dem pers&#246;nlichen Steuersatz zu versteuern – wenn dieser h&#246;her als 25 Prozent liegt, lohnt es sich, mit einem geplanten Verkauf bis nach dem 1.1.2009 zu warten.</p>
<p><strong>· Gesetzliche Krankenkassen vergleichen und ggf. wechseln</strong><br />
Der Beitragssatz betr&#228;gt zwar durch die Politik vorgeschrieben ab 2009 einheitlich 15,5 Prozent, d.h. insbesondere bis dato g&#252;nstige Kassen m&#252;ssen erh&#246;hen. Aber ein Wechsel kann sich trotzdem noch lohnen – denn die Zuzahlungen und Leistungen sind von GKV zu GKV verschieden.&#8221;</p>

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		<title>Abgeltungssteuer &#8211; Freistellungsauftr&#228;ge auch f&#252;r Girokonten stellen</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Nov 2008 12:41:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Girokonto]]></category>

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		<description><![CDATA[Kleinvieh macht auch Mist. Die Volksweisheit gilt umso mehr in Zeiten, in denen Sparer ihr Geld zusammenhalten wollen. Deshalb erfreuen sich verzinste Girokonten wachsender Beliebtheit. Deren Zinsertr&#228;ge, die sich &#252;bers Jahr oftmals zu zweistelligen Betr&#228;gen summieren, nehmen Kontoinhaber gern mit. Was viele nicht wissen: Ab 1. Januar 2009 gehen von jedem Zins-Euro mehr als 25 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="104" alt="muenzen" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2008/11/muenzen-2.jpg" width="90" />Kleinvieh macht auch Mist. Die Volksweisheit gilt umso mehr in Zeiten, in denen Sparer ihr Geld zusammenhalten wollen. Deshalb erfreuen sich verzinste Girokonten wachsender Beliebtheit. Deren Zinsertr&#228;ge, die sich &#252;bers Jahr oftmals zu zweistelligen Betr&#228;gen summieren, nehmen Kontoinhaber gern mit. Was viele nicht wissen: Ab 1. Januar 2009 gehen von jedem Zins-Euro mehr als 25 Cent direkt an den Fiskus. Denn mit der Einf&#252;hrung der Abgeltungssteuer im kommenden Jahr werden s&#228;mtliche Zinsertr&#228;ge besteuert, unabh&#228;ngig von ihrer H&#246;he. Also auch die Zinsen auf Girokonten.</p>
<p>Wie viele der rund 90 Millionen deutschen Girokonten betroffen sind und wie viel der Fiskus durch die Besteuerung von Kleinstbetr&#228;gen zus&#228;tzlich einnimmt, wei&#223; das Bundesministerium der Finanzen nicht. „Das wurde nicht&#8230;</p>
<p><span id="more-203"></span>
<p>gesondert erfasst. Dazu k&#246;nnen wir keine Aussage machen“, r&#228;umte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der Finanz-Website <a href="http://www.alles-zur-abgeltungssteuer.de">www.alles-zur-abgeltungssteuer.de</a> ein. Deren Betreiber sch&#228;tzen, dass es sich j&#228;hrlich mindestens um einen zweistelligen Millionenbetrag handelt.</p>
<p>
Betroffen von der Neuregelung sind auch andere Konten, auf denen so genannte Kleinstbetr&#228;ge anfallen, etwa verzinste Kreditkartenkonten, Sparb&#252;cher mit Kleinsteinlagen, zum Beispiel bei Kindern, aber auch Genossenschaftskonten mit geringer Verzinsung, die nur kleine Renditen abwerfen.</p>
<p>F&#252;r Kontobesitzer bedeutet das: Zinsertr&#228;ge sollten f&#252;r alle Konten freigestellt werden. Entsprechende Freistellungsauftr&#228;ge in H&#246;he von bis zu 801 Euro bzw. 1602 Euro (Zusammenveranlagte) k&#246;nnen bei der jeweiligen kontof&#252;hrenden Stelle abgegeben werden. F&#252;r Personen mit niedrigem Einkommen, etwas Rentner, Kinder oder Geringverdiener, empfiehlt es sich, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen und diese bei der Bank oder Sparkasse einzureichen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung werden keine Steuern ans Finanzamt abgef&#252;hrt.</p>
<p>Kontobesitzer sollten daher jedem Kreditinstitut, bei dem sie mindestens ein Konto f&#252;hren, einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung geben – beispielsweise auch dem Geldinstitut, bei dem ihre Mietsicherheit auf einem Sparbuch hinterlegt ist. Andernfalls m&#252;ssen Sie die abgef&#252;hrte Steuer entweder abschreiben – oder sich m&#252;hselig &#252;ber die Steuererkl&#228;rung zur&#252;ckholen.</p>
<p>Hintergrund: Die Abgeltungssteuer kommt. Ab 1. Januar 2009 werden Kapitalertr&#228;ge nicht mehr mit dem pers&#246;nlichen Einkommensteuersatz belegt, sondern mit einer pauschalen Steuer von bis zu 28 Prozent. Was da genau auf wen zukommt, dar&#252;ber informiert die unabh&#228;ngige Finanz-Website Alles-zur-Abgeltungssteuer.de. Hier finden Anleger alle wichtigen Informationen zur Abgeltungssteuer – von unabh&#228;ngigen Wirtschaftsjournalisten recherchiert. (wk/<a href="http:///www.openpr.de/news/259972/Abgeltungssteuer-Freistellungsauftraege-auch-fuer-Girokonten-stellen.html" target="_blank">openpr.de</a>)</p>

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		<title>Die Abgeltungsteuer erfordert eine Kontrolle der Freistellungsauftr&#228;ge</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Nov 2008 16:42:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verbrauchertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Freistellungsauftrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab 1. Januar 2009 ist die Abgeltungsteuer auf private Kapitalertr&#228;ge wirksam. Das neue Gesetz hat unter anderem Auswirkungen auf die Freistellungsauftr&#228;ge. „Unter Umst&#228;nden kann es sinnvoll sein, die Freistellungsauftr&#228;ge auf das Kreditinstitut mit den h&#246;chsten Zinseinnahmen zu beschr&#228;nken“, erkl&#228;rt Steuerberaterin Corinna Zachert von der FPS Lahann + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH in Hamburg.
Mit der Einf&#252;hrung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img height="104" alt="muenzen" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2008/11/muenzen1.jpg" width="90" />Ab 1. Januar 2009 ist die Abgeltungsteuer auf private Kapitalertr&#228;ge wirksam. Das neue Gesetz hat unter anderem Auswirkungen auf die Freistellungsauftr&#228;ge. „Unter Umst&#228;nden kann es sinnvoll sein, die Freistellungsauftr&#228;ge auf das Kreditinstitut mit den h&#246;chsten Zinseinnahmen zu beschr&#228;nken“, erkl&#228;rt Steuerberaterin Corinna Zachert von der FPS Lahann + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH in Hamburg.</p>
<p>Mit der Einf&#252;hrung der Abgeltungsteuer werden an der Quelle von privaten Kapitalertr&#228;gen 25 % an Steuern zuz&#252;glich des Solidarit&#228;tszuschlags und der Kirchensteuer abgezogen. „Gleichzeitig werden Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag zu&#8230;</p>
<p><span id="more-179"></span>
<p>einem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro f&#252;r Alleinstehende und 1.602 Euro f&#252;r Ehepaare zusammengelegt“, erkl&#228;rt Steuerberaterin Zachert.</p>
<p>Vor dem 1. Januar 2009 gestellte Freistellungsauftr&#228;ge bleiben wirksam, k&#246;nnen jedoch nicht mehr auf einzelne Konten bei einem Kreditinstitut beschr&#228;nkt werden. Steuerberaterin Zachert r&#228;t, alle Freistellungsauftr&#228;ge bis Januar 2009 zu pr&#252;fen. Gegebenenfalls, insbesondere bei einem niedrigen Steuersatz, kann es auch in Betracht kommen, die Kapitalertr&#228;ge in der Einkommensteuererkl&#228;rung geltend zu machen. „Die ideale L&#246;sung ist jedoch erst ersichtlich, wenn s&#228;mtliche Besteuerungsgrundlagen vorliegen“, so Zachert. Deshalb ist es ratsam, alle Steuerbescheinigungen aufzubewahren und bei den Kreditinstituten f&#252;r jedes Jahr eine Ertr&#228;gnisaufstellung zu beantragen. Denn die bisher &#252;blichen Jahresbescheinigungen gibt es ab 2009 nicht mehr.<br />
(wk/<a href="http:///www.openpr.de/news/259488/Die-Abgeltungsteuer-erfordert-eine-Kontrolle-der-Freistellungsauftraege.html" target="_blank">openpr.de</a>)</p>

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		<title>Achtung Abgeltungssteuer</title>
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		<pubDate>Wed, 12 Nov 2008 08:28:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verbrauchertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Abgeltungssteuer gilt ab dem 1. Januar 2009 und betrifft alle Ertr&#228;ge aus Kapitalanlagen, also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne
Foto: djd/Union Investment

F&#252;r Kapitalertr&#228;ge aus Verm&#246;gen, das ab 2009 angelegt wird, wird Abgeltungssteuer f&#228;llig. Anleger sollten daher in diesem Jahr ihr Verm&#246;gen optimieren und ein besonderes Augenmerk auf das Fondsdepot legen. Das r&#228;t Peter Klingseisen, Gruppenleiter bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="center"><em><img height="245" alt="abgeltungssteuer7" hspace="5" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2008/11/abgeltungssteuer7.jpg" width="350" vspace="5" /><br /></em><em>Die Abgeltungssteuer gilt ab dem 1. Januar 2009 und betrifft alle Ertr&#228;ge aus Kapitalanlagen, also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne<br />
Foto: djd/Union Investment</em></p>
<p>
F&#252;r Kapitalertr&#228;ge aus Verm&#246;gen, das ab 2009 angelegt wird, wird Abgeltungssteuer f&#228;llig. Anleger sollten daher in diesem Jahr ihr Verm&#246;gen optimieren und ein besonderes Augenmerk auf das Fondsdepot legen. Das r&#228;t Peter Klingseisen, Gruppenleiter bei Union Investment. Denn Fonds, die noch 2008 gekauft werden, k&#246;nnen noch nach Jahrzehnten mit steuerfreien Kursgewinnen verkauft werden&#8230;</p>
<p><span id="more-131"></span>
<p>– besonders attraktiv ist dies bei Aktienfonds. Trotz des im Jahre 2008 insgesamt sehr schlechten B&#246;rsenklimas sollte man – so Klingseisen – nicht &#252;bersehen, dass Aktien im Vergleich zu anderen Geldanlagen auf Dauer bessere Renditechancen bieten. &#8220;Langfristige Investitionen in Dax-Werte bzw. europ&#228;ische Aktien brachten in der Vergangenheit im Schnitt rund acht Prozent j&#228;hrlich – Krisenzeiten eingerechnet.&#8221; (we)</p>

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		<title>Abgeltungssteuer &#8211; Der Sparerfreibetrag reicht meist nicht aus</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 10:08:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verbrauchertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Abgeltungssteuer gilt ab dem 1. Januar 2009 und betrifft alle Ertr&#228;ge aus Kapitalanlagen, also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.
Foto: djd/Union Investment
J&#252;rgen W. ist verunsichert. Der 40-J&#228;hrige spart seit einigen Jahren f&#252;r seine private Altersvorsorge. Doch die Diskussion um die neue Abgeltungssteuer stellt ihn vor die Frage: Was bedeutet das f&#252;r meine Geldanlage? Die Abgeltungssteuer gilt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><img height="180" alt="abgeltungssteuer" hspace="5" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2008/11/abgeltungssteuer.jpg" width="270" align="left" vspace="5" />Die Abgeltungssteuer gilt ab dem 1. Januar 2009 und betrifft alle Ertr&#228;ge aus Kapitalanlagen, also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.<br />
Foto: djd/Union Investment</em></p>
<p>J&#252;rgen W. ist verunsichert. Der 40-J&#228;hrige spart seit einigen Jahren f&#252;r seine private Altersvorsorge. Doch die Diskussion um die neue Abgeltungssteuer stellt ihn vor die Frage: Was bedeutet das f&#252;r meine Geldanlage? Die Abgeltungssteuer gilt ab dem 1. Januar 2009 und betrifft alle Ertr&#228;ge aus Kapitalanlagen, also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. W&#228;hrend Dividenden bislang nur zur H&#228;lfte besteuert wurden und Kursgewinne nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei waren, gilt k&#252;nftig ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent &#8211; plus &#8220;Soli&#8221; und gegebenenfalls Kirchensteuer. Anleger m&#252;ssen somit insgesamt bis zu 28 Prozent ihrer Kapitaleink&#252;nfte an das Finanzamt abtreten&#8230;</p>
<p><span id="more-50"></span>
<p>Nur Anlagen, die noch in 2008 erworben werden, sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen. &#8220;Der Freibetrag f&#252;r die Sparer gilt aber nach wie vor&#8221;, h&#228;lt Peter Klingseisen, Gruppenleiter im Produktmanagement bei der Fondsgesellschaft Union Investment, fest. Bis zu 801 Euro pro Person bleiben jedes Jahr steuerfrei. Anleger sollten aber trotzdem nicht allein auf niedrige Steuern achten, denn entscheidend ist die Rendite – und die ist, trotz B&#246;rsenkrise, bei breit streuenden Aktienfonds langfristig besonders aussichtsreich. J&#252;rgen W. kann sich sowieso entspannen. „Die Riester-Rente ist generell nicht von der Abgeltungssteuer betroffen“, so Klingseisen. (we)</p>

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