Wichtig im Online-Handel, die 40-Euro-Klausel
Montag 23. November 2009 von Wolfgang
Online-Händler, insbesondere eBay-Händler, sind einer weiteren Abmahnwelle ausgesetzt. Wer in seiner Widerrufsbelehrung den Verbraucher darauf hinweist, dass er im Fall des Widerrufs bei Waren bis zu 40,- Euro die Rücksendekosten zu tragen habe, muss dies auch in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen. Ansonsten kann dies als Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abgemahnt werden, warnen ARAG Experten. Es liegen mittlerweile mehrere Gerichtsentscheidungen vor, die das Fehlen einer solchen AGB-Regelung als wettbewerbswidrig eingestuft haben. Online-Händler sollten daher folgende Maßnahmen treffen: Verzicht auf die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung oder…
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