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	<title>Finanzratgeber Kirch &#187; Recht</title>
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	<description>Branchen- und produktneutrale Finanzinformationen, Tipps zum Geld sparen und verdienen</description>
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		<title>Auskunftsanspruch bei Kick-Backs f&#252;r Anleger</title>
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		<pubDate>Sat, 29 Jan 2011 12:06:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Kick-Back Zahlungen]]></category>
		<category><![CDATA[Verdeckte Rückvergütung]]></category>

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		<description><![CDATA[
Wie die Anwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner in einer Pressemitteilung bekannt gibt, m&#252;ssen nach einem neuen Urteil des Amtsgerichts Heidelberg Finanzdienstleister &#252;ber Kick-BackZahlungen (verdeckte R&#252;ckverg&#252;tungen bzw. Provisionen) auch nachtr&#228;glich noch Auskunft erteilen. Der Anleger kann somit von der Bank Auskunft dar&#252;ber verlangen ob Kick-Backs geflossen sind und in welcher H&#246;he.
H&#228;ufig stehen Anleger vor der Frage, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="recht" align="left" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2011/01/recht-46.jpg" width="90" height="85" /></p>
<p>Wie die Anwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner in einer Pressemitteilung bekannt gibt, m&#252;ssen nach einem neuen Urteil des Amtsgerichts Heidelberg Finanzdienstleister &#252;ber Kick-BackZahlungen (verdeckte R&#252;ckverg&#252;tungen bzw. Provisionen) auch nachtr&#228;glich noch Auskunft erteilen. Der Anleger kann somit von der Bank Auskunft dar&#252;ber verlangen ob Kick-Backs geflossen sind und in welcher H&#246;he.</p>
<p>H&#228;ufig stehen Anleger vor der Frage, ob bei den von Ihnen get&#228;tigten Kapitalanlagen Kick-Backs an die Banken geflossen sind und wenn ja, dann in welcher H&#246;he. Viele Anleger haben bislang aufgrund dieser Unsicherheit keine Klage auf Schadensersatz gegen&#252;ber der Bank erhoben. Das bisherige Beweisproblem ist mit dieser aktuellen Rechtsprechung behoben. Alle Anleger von&#8230;</p>
<p><span id="more-3990"></span>
<p>diversen Kapitalanlagen, wie beispielsweise bei geschlossenen Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds u. s. w. haben einen Auskunftsanspruch gegen&#252;ber der vermittelnden Bank &#252;ber die geflossenen verdeckten Provisionen.</p>
<p>Das Gericht hat ausdr&#252;cklich darauf hingewiesen, dass der Auskunftsanspruch &#252;ber die geflossenen Kick-Backs auch nicht verj&#228;hrt ist, da Anleger, wenn &#252;berhaupt, erst ab 2009 durch Medienberichte &#252;ber die verdeckten R&#252;ckverg&#252;tungen an die Banken erfahren haben. (wk/Anwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner)</p>

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		<title>Sch&#228;rfere Regelungen f&#252;r strafbefreiende Selbstanzeige</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Jan 2011 07:04:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Regeln]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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		<description><![CDATA[
&#160;
Foto: Bundesministerium der Finanzen
&#160;
Wer Steuern hinterzieht, handelt unrecht. Wer sich besinnt, dem wird verziehen. So funktioniert das Prinzip der strafbefreienden Selbstanzeige.
Doch werden mit dem Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Bek&#228;mpfung von Geldw&#228;sche und Steuerhinterziehung die Regeln f&#252;r das Besinnen neu bestimmt.
So soll k&#252;nftig Straffreiheit durch Selbstanzeige nur noch dann eintreten, wenn mit der Selbstanzeige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="Selbstanzeige" align="left" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2011/01/selbstanzeige.jpg" width="225" height="99" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Foto: Bundesministerium der Finanzen</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wer Steuern hinterzieht, handelt unrecht. Wer sich besinnt, dem wird verziehen. So funktioniert das Prinzip der strafbefreienden Selbstanzeige.</strong></p>
<p>Doch werden mit dem Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Bek&#228;mpfung von Geldw&#228;sche und Steuerhinterziehung die Regeln f&#252;r das Besinnen neu bestimmt.</p>
<p>So soll k&#252;nftig Straffreiheit durch Selbstanzeige nur noch dann eintreten, wenn mit der Selbstanzeige die Besteuerungsgrundlagen aller in Frage kommenden Steuerarten vollst&#228;ndig und zutreffend nacherkl&#228;rt werden. Damit werden Steuerhinterzieher, die sich bisher nur „scheibchenweise“ je nach Stand der Ermittlungen besonnen haben, k&#252;nftig nicht mehr mit Straffreiheit belohnt.</p>
<p>Au&#223;erdem wird der Zeitpunkt vorverlegt, ab dem&#8230;</p>
<p><span id="more-3971"></span>
<p>eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr m&#246;glich ist. Bislang reichte es, dass sich der Steuers&#252;nder bis zum Beginn der steuerlichen Pr&#252;fung des Finanzbeamten beim Finanzamt selbst anzeigte. Der Zeitpunkt war nicht unumstritten. Schlie&#223;lich geht vor Beginn einer solchen Pr&#252;fung regelm&#228;&#223;ig eine schriftliche Ank&#252;ndigung voraus. K&#252;nftig soll Straffreiheit deshalb nur dann eintreten, wenn die Selbstanzeige auch vor Bekanntgabe der Pr&#252;fungsanordnung erfolgt.</p>
<p>Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung werden &#252;bergangsweise Teilselbstanzeigen in dem erkl&#228;rten Umfang noch zur Straffreiheit f&#252;hren. Damit soll das Vertrauen in die Rechtspraxis der Vergangenheit gesch&#252;tzt werden. Um in Zukunft – nach Inkrafttreten der Neuregelung – straffrei zu werden, m&#252;ssen Steuerhinterzieher allerdings alle noch nicht offenbarten steuerlich relevanten Sachverhalte, die noch nicht verj&#228;hrt sind, erkl&#228;ren.</p>
<p>Neben den Neuerungen im Steuerstrafrecht wird es auch &#196;nderungen beim Tatbestand der Geldw&#228;sche im Strafgesetzbuch geben. Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie werden Vortaten der Geldw&#228;sche. Dies entspricht dem internationalen Standard, der von der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) vorgegeben ist. (wk/Bundesministerium der Finanzen)</p>

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		<title>Nebenkostenabrechnung: Darauf sollten Mieter achten</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Dec 2010 15:19:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwohnung]]></category>
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		<category><![CDATA[Nebenkostenabrechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[
Bald steht f&#252;r viele Mieter die j&#228;hrliche Nebenkostenabrechnung an. F&#252;nf Tipps, worauf man bei der Pr&#252;fung der Abrechnung achten sollte.
Bei der j&#228;hrlichen Nebenkostenabrechnung kommt es immer wieder zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Wer einige Tipps beherzigt, kann falsche Abrechnungen rechtzeitig erkennen und sich dagegen wehren, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Tipp 1: Es darf nur das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="geld-1" align="left" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/12/geld-1-14.jpg" width="133" height="105" /></p>
<p><strong>Bald steht f&#252;r viele Mieter die j&#228;hrliche Nebenkostenabrechnung an. F&#252;nf Tipps, worauf man bei der Pr&#252;fung der Abrechnung achten sollte.</strong></p>
<p>Bei der j&#228;hrlichen Nebenkostenabrechnung kommt es immer wieder zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Wer einige Tipps beherzigt, kann falsche Abrechnungen rechtzeitig erkennen und sich dagegen wehren, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.</p>
<p>Tipp 1: Es darf nur das abgerechnet werden, was vereinbart wurde</p>
<p>Prinzipiell darf der Vermieter nur diejenigen Nebenkosten abrechnen, die in der Betriebskostenverordnung aufgef&#252;hrt sind und die auch explizit im Mietvertrag vereinbart wurden. Sind bestimmte Nebenkostenarten nicht im Mietvertrag aufgef&#252;hrt, kann der Vermieter diese auch nicht von seinem Mieter verlangen. Grunds&#228;tzlich nicht abrechnen darf der&#8230;</p>
<p><span id="more-3948"></span>
<p>Vermieter zum Beispiel Bankgeb&#252;hren oder die Kosten der Hausverwaltung.</p>
<p>Tipp 2: Auf richtigen Umlageschl&#252;ssel achten</p>
<p>Ist im Mietvertrag die Abrechnung der Betriebskosten vereinbart, jedoch kein Umlageschl&#252;ssel, so werden die Betriebskosten nach Wohnfl&#228;che abgerechnet. Vertraglich kann ein anderer Abrechnungsschl&#252;ssel vereinbart werden, etwa nach Personen oder nach Wohneinheit. Nur f&#252;r Heizung und Warmwasser ist eine verbrauchsabh&#228;ngige Abrechnung vorgeschrieben.</p>
<p>Tipp 3: Heizkosten m&#252;ssen nach Verbrauch abgerechnet werden</p>
<p>Laut Heizkostenverordnung sind 70 Prozent der Kosten f&#252;r Heizung und Warmwasser nach dem tats&#228;chlichen Verbrauch und 30 Prozent nach Wohnfl&#228;che abzurechnen. Doch es gibt Ausnahmen: Bei nach modernen Ma&#223;st&#228;ben ged&#228;mmten H&#228;usern (Mindestanforderung: W&#228;rmeschutzverordnung 1995) darf der Abrechnungsma&#223;stab 50 zu 50 lauten. Bei Passivh&#228;usern oder H&#228;usern mit &#214;koheizungen wie zum Beispiel W&#228;rmepumpen ist eine verbrauchsabh&#228;ngige Abrechnung gar nicht n&#246;tig.</p>
<p>Tipp 4: Versp&#228;tete Abrechnung &#8211; Vermieter hat Pech</p>
<p>Der Vermieter muss mit seinem Mieter sp&#228;testens ein Jahr nach Ende eines Abrechnungszeitraums die Betriebkosten abrechnen, ansonsten kann er keine Nachzahlungen mehr verlangen. Ausnahme: Er hat die Versp&#228;tung nicht verschuldet. Endete ein Abrechnungszeitraum am 31.12.2009, so hat der Vermieter noch bis Ende 2010 Zeit mit der Abrechnung.</p>
<p>Tipp 5: In Belege einsehen</p>
<p>Im Zweifel haben Mieter das Recht, in die Belege einzusehen um nachzupr&#252;fen, ob eine Abrechnung auch richtig ist. Der Mieter kann allerdings nicht darauf bestehen, dass ihm der Vermieter Belegkopien zuschickt. (wk/Immowelt.de)</p>

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		<title>BGH: Keine vorzeitige K&#252;ndigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Nov 2010 06:44:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH-Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[DSL-Anschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Kuendigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11.11.2010 entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht k&#252;ndigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-f&#228;higen Leitungen verlegt sind.
Im Streitfall hatte der Kl&#228;ger mit dem beklagten Unternehmen im Mai 2007 einen Vertrag &#252;ber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/11/recht-42.jpg" alt="recht" width="90" height="85" align="left" /><strong>Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11.11.2010 entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht k&#252;ndigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-f&#228;higen Leitungen verlegt sind.</strong></p>
<p>Im Streitfall hatte der Kl&#228;ger mit dem beklagten Unternehmen im Mai 2007 einen Vertrag &#252;ber die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses geschlossen, mit dem er an seinem seinerzeitigen Wohnsitz Zugang zum Internet einschlie&#223;lich Internettelefonie erhielt. Der Vertrag war auf die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Im November 2007 verzog der Kl&#228;ger in eine im selben Landkreis gelegene andere Gemeinde. Dort liegen keine DSL-f&#228;higen Leitungen, so dass die Beklagte nicht in der Lage war, am neuen Wohnort einen DSL-Anschluss zu installieren. Nachdem sie dem Kl&#228;ger dies schriftlich mitgeteilt hatte, erkl&#228;rte dieser&#8230;</p>
<p><span id="more-3943"></span></p>
<p>die &#8220;Sonderk&#252;ndigung&#8221; des Vertrags.</p>
<p>Dessen ungeachtet beanspruchte die Beklagte die vereinbarte monatliche Grundgeb&#252;hr weiter. Mit seiner Klage verlangte der Kl&#228;ger die Feststellung, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag durch die K&#252;ndigung wirksam beendet wurde und er nicht verpflichtet ist, die geltend gemachten Monatsbetr&#228;ge zu zahlen.</p>
<p>Die Klage ist in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil best&#228;tigt. Der Kl&#228;ger hatte keinen wichtigen Grund zur K&#252;ndigung gem&#228;&#223; § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB*. Ein solcher Grund besteht grunds&#228;tzlich nicht, wenn er aus Vorg&#228;ngen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensph&#228;re des K&#252;ndigenden entstammen. Der Kunde, der einen l&#228;ngerfristigen Vertrag &#252;ber die Erbringung einer Dienstleistung abschlie&#223;t, tr&#228;gt grunds&#228;tzlich das Risiko, diese aufgrund einer Ver&#228;nderung seiner pers&#246;nlichen Verh&#228;ltnisse nicht mehr nutzen zu k&#246;nnen. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder famili&#228;ren Gr&#252;nden, prinzipiell keinen wichtigen Grund f&#252;r eine K&#252;ndigung dar. Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche &#8220;Gegenleistung&#8221; des Kl&#228;gers f&#252;r einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit k&#252;rzerer Laufzeit oder monatlicher K&#252;ndbarkeit zu h&#246;heren Kosten m&#246;glich gewesen w&#228;re. Zudem amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausr&#252;stung (Router, WLAN-Stick) zur Verf&#252;gung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahrs.</p>
<p>Urteil vom 11. November 2010 – III ZR 57/10</p>
<p>AG Montabaur &#8211; Urteil vom 2. Oktober 2009 &#8211; 15 C 443/08</p>
<p>LG Koblenz &#8211; Urteil vom 3. M&#228;rz 2010 – 12 S 216/09                      (wk/Bundesgerichtshof)</p>

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		<title>Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen f&#252;r ein h&#228;usliches Arbeitszimmer</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Nov 2010 05:47:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
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&#160;
Ausnahmeregelung, soweit kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist.
Am 28. Oktober 2010 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung des JStG 2010 die Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zur steuerlichen Abziehbarkeit der Aufwendungen f&#252;r ein h&#228;usliches Arbeitszimmer beschlossen.
Im Jahre 2007 waren die M&#246;glichkeiten, diese Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="geld-1" align="left" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/11/geld-1-13.jpg" width="133" height="105" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ausnahmeregelung, soweit kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist.</strong></p>
<p>Am 28. Oktober 2010 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung des JStG 2010 die Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zur steuerlichen Abziehbarkeit der Aufwendungen f&#252;r ein h&#228;usliches Arbeitszimmer beschlossen.</p>
<p>Im Jahre 2007 waren die M&#246;glichkeiten, diese Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen, erheblich eingeschr&#228;nkt worden. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts m&#252;ssen Aufwendungen f&#252;r ein h&#228;usliches Arbeitszimmer aber auch dann steuerlich abziehbar sein, wenn&#8230;</p>
<p><span id="more-3923"></span>
<p>f&#252;r die betriebliche oder berufliche T&#228;tigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verf&#252;gung steht.</p>
<p><strong>Weitere Ausnahme f&#252;r die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern</strong><br />
Das Bundesverfassungsgericht hat die Neuregelung des Abzugsverbots f&#252;r Aufwendungen f&#252;r h&#228;usliche Arbeitszimmer nicht g&#228;nzlich verworfen. R&#252;ckwirkend zum 1. Januar 2007 sollten h&#228;usliche Arbeitszimmer steuerlich absetzbar sein, wenn:</p>
<p>das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Bet&#228;tigung darstellt, oder<br />
kein anderer Arbeitsplatz f&#252;r die betriebliche oder berufliche Bet&#228;tigung zur Verf&#252;gung steht.</p>
<p>
Von der Neuregelung besonders betroffen sind z. B. Lehrer, denen in der Schule zur Unterrichtsvor- und nachbereitung kein Arbeitsplatz zur Verf&#252;gung gestellt werden kann. Laut BFH-Rechtsprechung erf&#252;llt das Lehrerzimmer die Voraussetzung eines „anderen Arbeitsplatzes“ nicht.</p>
<p><strong>Teilweise R&#252;ckkehr zur vormals geltenden Gesetzeslage<br /></strong>Die Neuregelung entspricht f&#252;r den Sachverhalt, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verf&#252;gung steht, der vor 2007 geltenden Gesetzeslage. Die H&#246;he der steuerlich abziehbaren Aufwendungen bleibt hierbei auf 1.250 Euro begrenzt. (WK/Bundesministerium der Finanzen)</p>

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		<title>Ein Geschenk verpflichtet</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Nov 2010 06:08:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Notlage]]></category>
		<category><![CDATA[Schenkung]]></category>
		<category><![CDATA[finanzielle Unterstützung]]></category>

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Wer eine Immobilie oder andere Wertgegenst&#228;nde geschenkt bekommt, muss den Schenker finanziell unterst&#252;tzen, wenn dieser innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung in eine Notlage ger&#228;t.
Erh&#228;lt der Schenker zum Beispiel Sozialhilfe des Staates, muss der Beschenkte sie dem Staat erstatten. Ersatzweise kann er dem Staat aber auch das Geschenk &#252;bergeben. Auf ein entsprechendes Urteil des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="recht" align="left" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/11/recht-40.jpg" width="90" height="85" /></p>
<p><strong>Wer eine Immobilie oder andere Wertgegenst&#228;nde geschenkt bekommt, muss den Schenker finanziell unterst&#252;tzen, wenn dieser innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung in eine Notlage ger&#228;t.</strong></p>
<p>Erh&#228;lt der Schenker zum Beispiel Sozialhilfe des Staates, muss der Beschenkte sie dem Staat erstatten. Ersatzweise kann er dem Staat aber auch das Geschenk &#252;bergeben. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (Xa ZR 6/09) weist die W&#252;stenrot Bausparkasse AG, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten W&#252;stenrot &amp; W&#252;rttembergische, hin.</p>
<p>Im entschiedenen Fall hatte eine Frau ihrer Tochter ihren Anteil von einem Drittel an einem Wiesengrundst&#252;ck geschenkt. Rund&#8230;</p>
<p><span id="more-3919"></span>
<p>sieben Jahre sp&#228;ter kam sie in ein Heim und konnte die Heimkosten nur mit Hilfe von staatlicher Sozialhilfe aufbringen. Nach dem Tod der Mutter forderte die Kreisbeh&#246;rde die Tochter auf, die gezahlte Sozialhilfe von &#252;ber 7.000 Euro zu erstatten, und berief sich dabei auf die Schenkung. Die Tochter bot der Beh&#246;rde an, ihr den Anteil an dem Wiesengrundst&#252;ck zu &#252;bertragen. Damit wollte sich der Kreis jedoch nicht begn&#252;gen und verklagte die Tochter auf Zahlung. Vor Gericht bekam die Tochter recht. Sie m&#252;sse als Beschenkte nicht zahlen, wenn sie die &#220;bertragung des erhaltenen Geschenks anbiete. Keine Rolle spiele dabei, ob es der Beh&#246;rde gelinge, den Grundst&#252;cksanteil zu versilbern.                       (wk/W&#252;stenro &amp; W&#252;rttembergische)</p>

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		<title>L&#228;rm und M&#228;ngel: Gr&#252;nde f&#252;r eine Mietminderung</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Oct 2010 16:56:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderlärm]]></category>
		<category><![CDATA[Mietkürzung]]></category>
		<category><![CDATA[Mietminderung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsmängel]]></category>

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L&#228;rm, Schimmel, zu kleine Wohnung: Viele M&#228;ngel rechtfertigen eine Mietminderung. Immowelt.de zeigt f&#252;nf F&#228;lle auf, bei denen eine K&#252;rzung der Miete m&#246;glich oder aber auch nicht zul&#228;ssig ist.
Wohnungsm&#228;ngel rechtfertigen in vielen F&#228;llen eine Mietminderung. Allerdings nicht immer.
Wohnungsm&#228;ngel: Mietk&#252;rzung h&#228;ngt von Beeintr&#228;chtigung ab
Wie hoch eine Mietminderung sein darf, h&#228;ngt vom Mangel ab: Ist die Wohnung praktisch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="recht" align="left" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/10/recht-39.jpg" width="90" height="85" /></p>
<p><strong>L&#228;rm, Schimmel, zu kleine Wohnung: Viele M&#228;ngel rechtfertigen eine Mietminderung. Immowelt.de zeigt f&#252;nf F&#228;lle auf, bei denen eine K&#252;rzung der Miete m&#246;glich oder aber auch nicht zul&#228;ssig ist.</strong></p>
<p>Wohnungsm&#228;ngel rechtfertigen in vielen F&#228;llen eine Mietminderung. Allerdings nicht immer.</p>
<p><strong>Wohnungsm&#228;ngel: Mietk&#252;rzung h&#228;ngt von Beeintr&#228;chtigung ab</strong></p>
<p>Wie hoch eine Mietminderung sein darf, h&#228;ngt vom Mangel ab: Ist die Wohnung praktisch unbewohnbar, k&#246;nnen es durchaus 100 Prozent sein. Bei kleineren Beeintr&#228;chtigungen akzeptieren Richter in der Regel &#8211; wenn &#252;berhaupt &#8211; nur&#8230;</p>
<p><span id="more-3912"></span>
<p>Mini-K&#252;rzungen. Bei Schimmel h&#228;ngt die H&#246;he der K&#252;rzung von der St&#228;rke des Befalls ab. Au&#223;erdem kommt es ma&#223;geblich darauf an, wer die Schuld tr&#228;gt. Das kann auch der Mieter sein, wenn er nicht ausreichend heizt und l&#252;ftet. Mietminderungstabellen im Internet sollten immer mit Vorsicht betrachtet werden, da die zugrundeliegenden Gerichtsurteile Einzelfallentscheidungen sind. Deshalb ist es ratsam, beim Mieterbund oder von einem Rechtsanwalt Rat einzuholen, bevor die Miete gek&#252;rzt wird.</p>
<p><strong>Nicht &#252;bertreiben: Zu hohe Minderung macht &#196;rger</strong></p>
<p>Wegen kleinen M&#228;ngeln die Miete kr&#228;ftig zu mindern, kann f&#252;r Mieter gef&#228;hrlich sein. Denn ist eine Mietminderung der H&#246;he nach offensichtlich &#252;berzogen, werten Juristen die zu viel einbehaltene Summe als Mietr&#252;ckstand (BGH; Az.: VIII ZR 96/09). Folge: Der Vermieter kann sp&#228;testens ab zwei Monatsmieten R&#252;ckstand fristlos k&#252;ndigen.</p>
<p><strong>Wohnung zu klein: Mietk&#252;rzung nicht immer m&#246;glich</strong></p>
<p>Wenn die Wohnung kleiner ist als im Vertrag angegeben, ist das zwar &#228;rgerlich. Doch erst ab einer Abweichung von mehr als zehn Prozent rechtfertigen die fehlenden Quadratmeter eine Mietminderung. Ist die Abweichung kleiner, muss der Mieter die vertraglich vereinbarte Miete in voller H&#246;he zahlen.</p>
<p><strong>Pers&#246;nlichkeitsrechte missachtet: Mietminderung!</strong></p>
<p>Vermieter d&#252;rfen nicht einfach die Wohnung des Mieters betreten oder diesen gar aussp&#228;hen und bespitzeln. In einem besonders krassen Fall, bei dem der Vermieter seine Mieter &#252;ber einen so genannten venezianischen Spiegel im Bad aussp&#228;hen konnte, urteilte das Amtsgericht M&#252;nchen: 100 Prozent Mietminderung (Az.: 473 C 18682/06). Au&#223;erdem war die vom Mieter ausgesprochene fristlose K&#252;ndigung rechtens.</p>
<p><strong>Kinderl&#228;rm: Keine Mietk&#252;rzung</strong></p>
<p>Kinderl&#228;rm ist in der Regel kein Grund, die Miete zu k&#252;rzen. Ger&#228;usche von spielenden und tobenden Kindern werden von Gerichten in der Regel als normale Lebens&#228;u&#223;erungen angesehen. Und diese sind von den Nachbarn hinzunehmen. (wk/Immowelt)</p>

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		<title>Neue Rechte im Ratenkredit</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 13:01:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Ratenkredite]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherkreditrichtlinie]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Juni dieses Jahres ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft getreten. Damit sind Richtlinien der EU, die dem Verbraucher mehr Transparenz und Sicherheit beim Abschluss von Ratenkrediten bieten, in deutsches Recht umgesetzt worden.
Ein Ratenkredit ist ein Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer (Darlehensgeber) und einem Verbraucher (Darlehensnehmer), bei dem eine zuvor bestimmte Summe zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Juni dieses Jahres ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft getreten. Damit sind Richtlinien der EU, die dem Verbraucher mehr Transparenz und Sicherheit beim Abschluss von Ratenkrediten bieten, in deutsches Recht umgesetzt worden.</strong></p>
<p>Ein Ratenkredit ist ein Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer (Darlehensgeber) und einem Verbraucher (Darlehensnehmer), bei dem eine zuvor bestimmte Summe zur Finanzierung eines bestimmten Kaufobjekts in monatlichen Raten mit einem festgelegten Zinssatz zur&#252;ckgezahlt wird.</p>
<p>Hier die wichtigsten Bestimmungen zu den neuen Ratenkreditrechten, die f&#252;r alle Vertr&#228;ge ab einem Betrag von 200 Euro, die ab dem 11.Juni 2010 geschlossen wurden, gelten:<br />
• Ein unbefristeter Vertrag ist f&#252;r den Verbraucher mit einer K&#252;ndigungsfrist von h&#246;chstens einem Monat jederzeit k&#252;ndbar. Befristete Vertr&#228;ge k&#246;nnen ganz oder teilweise zur&#252;ckgezahlt werden, wenn es sich nicht um Vertr&#228;ge handelt, die durch Hypothek oder Grundschuld gesichert sind. Eine Vorf&#228;lligkeitsentsch&#228;digung ist dann auf 1 Prozent des vorzeitig zur&#252;ckgezahlten Betrages beschr&#228;nkt, bei einer&#8230;</p>
<p><span id="more-3890"></span>
<p>Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten auf 0,5 Prozent.<br />
• Darlehensgeber k&#246;nnen unbefristete Vertr&#228;ge nur noch dann k&#252;ndigen, wenn eine K&#252;ndigungsfrist von mindestens 2 Monaten vereinbart wurde.<br />
• Neu eingef&#252;hrt werden Muster, die der verbesserten Unterrichtung der Verbaucher bei der Darlehensauswahl dienen. Diese sind in Europa einheitlich, so dass der Verbraucher auch Angebote aus dem europ&#228;ischen Ausland einholen und vergleichen kann. Die Muster m&#252;ssen alle Kosten des Darlehens transparent auff&#252;hren.<br />
• Unabh&#228;ngig von dem Muster sollen dem Verbraucher vor Abschluss alle wesentlichen Vertragsbestandteile des Ratenkredites mitgeteilt werden. Sobald ein bestimmter Ratenkreditvertrag in die engere Wahl kommt, m&#252;ssen dem Verbraucher die Hauptmerkmale des Vertrages erl&#228;utert werden.<br />
• Auf Erl&#228;uterungen zum abzuschliessenden Vertrag hat der Kunde einen gesetzlichen Anspruch. Allerdings enpfiehlt es sich dringend, diese auch schriftlich festzuhalten, falls es zum Prozess und damit zum Bedarf von schriftlichen Beweisen kommt.<br />
• Durch Reglementierung der Werbung sollen k&#252;nftig so genannte Lockvogelangebote unterbunden werden. Dabei m&#252;ssen die Kosten des Vertrages (Zinsen und andere Geb&#252;hren) klargestellt sein und anhand eines Beispiels erl&#228;utert werden.<br />
• Kreditinstitute sind vor Abschluss des Vertrages dazu verpflichtet, die Bonit&#228;t (Kreditw&#252;rdigkeit) des Verbrauchers zu pr&#252;fen. Vergibt die Bank trotz bestehender hoher Schulden und der M&#246;glichkeit, dass der Darlehensnehmer diese nicht zur&#252;ckzahlen kann, einen weiteren Kredit, so k&#246;nnen sich daraus Schadensersatzanspr&#252;che ergeben.<br />
• Das bei Verbraucherdarlehensvertr&#228;gen geltende Widerrufsrecht von 2 Wochen gilt weiterhin. Wenn Angaben vom Darlehensgeber nachgeholt werden, die eigentlich schon bei Vertragsabschluss h&#228;tten vorliegen sollen, so verl&#228;ngert sich die Frist ab Nachholen der Angaben auf einen Monat.</p>
<p>Alter Vertrag, l&#228;ngere Fristen<br />
F&#252;r Verbraucher, die vor dem 11. Juni 2010 einen Ratenkredit abgeschlossen haben, gilt das gesetzliche K&#252;ndigungsrecht nach § 489 I Nr. 2 BGB. Hiernach k&#246;nnen Darlehen 6 Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von 3 Monaten gek&#252;ndigt werden. Um von den zurzeit niedrigen Zinsen profitieren zu k&#246;nnen, lohnt sich ein Blick in die laufenden Vertr&#228;ge. Eine K&#252;ndigung des bestehenden Ratenkredites und der Abschluss eines neuen Vertrages kann bares Geld bringen. (wk/ARAG)</p>

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		<title>Bei Erbengemeinschaften steht oft Streit ins Haus</title>
		<link>http://www.finanzratgeber-kirch.de/2010/09/01/bei-erbengemeinschaften-steht-oft-streit-ins-haus/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 13:51:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch &#252;berlegte und exakte Testamentsformulierungen kann Streit vorgebeugt werden.
So mancher Todesfall bringt richtig Leben in die Familie – in Form von Erbstreitigkeiten. Sind mehrere Personen entweder von Gesetzes wegen oder durch testamentarische Anordnung als (Mit-)Erben bestimmt, liegt eine sog. Erbengemeinschaft vor. In diesem Fall geht es oft richtig rund – vor allen Dingen, wenn das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="recht" align="left" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/09/recht-36.jpg" width="90" height="85" /><strong>Durch &#252;berlegte und exakte Testamentsformulierungen kann Streit vorgebeugt werden.</strong></p>
<p>So mancher Todesfall bringt richtig Leben in die Familie – in Form von Erbstreitigkeiten. Sind mehrere Personen entweder von Gesetzes wegen oder durch testamentarische Anordnung als (Mit-)Erben bestimmt, liegt eine sog. Erbengemeinschaft vor. In diesem Fall geht es oft richtig rund – vor allen Dingen, wenn das ererbte Verm&#246;gen aus einer Immobilie besteht. Hier k&#246;nnen gegens&#228;tzliche Interessen der Erben nicht nur zu Familienkonflikten sondern auch zu unn&#246;tigen finanziellen Einbu&#223;en f&#252;hren. ARAG Experten sagen, wie:</p>
<p>In Deutschland werden jedes Jahr rund 200 Milliarden Euro vererbt, und dies oftmals in Form von Immobilien. Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker eingesetzt, regelt dieser die Auseinandersetzung des Nachlasses. Sonst m&#252;ssen sich die&#8230;</p>
<p><span id="more-3879"></span>
<p>Erben selbst einig werden. Bei Grundst&#252;cken geschieht dies durch einen sog. Auseinandersetzungsvertrag, der notariell beurkundet werden muss.  Besteht keine Einigkeit, k&#246;nnen sich  schwerwiegende Konflikte ergeben, denn zwar ist jeder einzelne Erbe Eigent&#252;mer der Immobilie, ist aber nur in Gemeinschaft mit den anderen Erben handlungsf&#228;hig.</p>
<p>Entschlie&#223;t sich zum Beispiel eine solche Erbengemeinschaft zun&#228;chst dazu, das ererbte Haus zu behalten, kann die Verwaltung des Hauses nur &#252;ber alle eingesetzten Erben erfolgen, jede Entscheidung muss also gemeinschaftlich getroffen werden. Diese Entscheidungsfindung kann nicht nur durch geographische Distanzen, sondern auch durch unterschiedliche finanzielle Hintergr&#252;nde erschwert werden. Denn geht es etwa um Modernisierungsarbeiten oder Reparaturarbeiten, die der Instandhaltung der Immobilie dienen, kann aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses &#252;ber solche Arbeiten bestimmt werden. Das kann etwa dazu f&#252;hren, dass sich die Minderheit einer Erbengemeinschaft gegen ihren Willen dazu gezwungen sieht, Ma&#223;nahmen zu finanzieren, die die anderen Erben bef&#252;rwortet haben.</p>
<p>H&#228;ufig kommt es auch vor, dass sich innerhalb der Erbengemeinschaft gegens&#228;tzliche Interessen bez&#252;glich der ererbten Immobilie ergeben: M&#246;chte ein Erbe etwa im Haus wohnen bleiben, denkt ein anderer an einen schnellen Verkauf, der dritte w&#252;rde das Haus gerne vermieten. Zur L&#246;sung dieses Konflikts bieten sich zwei relativ praktikable L&#246;sungen an:<br />
Der Erbe, der das Haus behalten m&#246;chte, kann die beiden anderen Teile der Erbengemeinschaft auszahlen bzw. abfinden (sog. Abschichtung). K&#246;nnen diese Zahlungen nicht geleistet werden, kann die Erbengemeinschaft auf Antrag eines Erben durch Teilungsversteigerung aufgel&#246;st werden. Hierbei besteht allerdings die Gefahr, dass der Erl&#246;s durch eine Versteigerung weitaus geringer ist, als bei einem Verkauf auf dem freien Markt m&#246;glich w&#228;re. Im Sinne einer einvernehmlichen Regelung kann jeder Erbe vorab das Nachlassgericht um Vermittlung bitten und einen Aufteilungsplan vorschlagen. </p>
<p>Ein Aufteilungs- oder Auseinandersetzungsplan kann auch au&#223;ergerichtlich im Wege einer Mediation (Vermittlung) erstellt werden. Der Mediator – oft ein Rechtsanwalt – wird dabei als neutrale Person alle Gesichtspunkte der Erben ber&#252;cksichtigen und gemeinsam mit den Erben einen fairen und objektiven Vorschlag zur Konfliktl&#246;sung ausarbeiten. Da aber auch bei &#228;hnlicher Interessenlage eine Erbengemeinschaft ein enorm hohes Konfliktpotenzial bietet, sollte sich der Erblasser genau &#252;ber die Konsequenzen seiner testamentarischen Bestimmungen im Klaren sein. Oftmals ergeben sich Alternativen zur Erbengemeinschaft. Wird etwa eine Immobilie und Geld vererbt, kann jeweils einer dieser Werte an einen einzelnen Erben vergeben werden. Dabei sollten jedoch Erbteile und Teilungsanordnung einander wirtschaftlich entsprechen. Auch kann der Erblasser testamentarisch verf&#252;gen, dass die Teilung des Nachlasses ausgeschlossen sein soll (Teilungsverbot). Einvernehmlich k&#246;nnen aber die Miterben von dieser Teilungsanordnung und vom Teilungsverbot abweichen. (wk/ARAG)</p>

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		<title>Fragen und Antworten zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Aug 2010 08:41:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abzugsfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszimmer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[
Was bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts f&#252;r die Steuererkl&#228;rung?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Aufwendungen f&#252;r ein h&#228;usliches Arbeitszimmer auch steuerlich abziehbar sein m&#252;ssen, wenn f&#252;r die betriebliche oder berufliche T&#228;tigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verf&#252;gung steht. Bisher gab es nur die M&#246;glichkeit, Aufwendungen f&#252;r ein h&#228;usliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen, wenn das Arbeitszimmer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="recht" align="left" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/08/recht-35.jpg" width="90" height="85" /></p>
<p><strong>Was bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts f&#252;r die Steuererkl&#228;rung?</strong></p>
<p>
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Aufwendungen f&#252;r ein h&#228;usliches Arbeitszimmer auch steuerlich abziehbar sein m&#252;ssen, wenn f&#252;r die betriebliche oder berufliche T&#228;tigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verf&#252;gung steht. Bisher gab es nur die M&#246;glichkeit, Aufwendungen f&#252;r ein h&#228;usliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen, wenn das Arbeitszimmer den  &#8220;Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen T&#228;tigkeit&#8221; darstellt. Insofern wird die Regelung nun um eine weitere M&#246;glichkeit erg&#228;nzt. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium folgende Informationen bereitgestellt:</p>
<p><strong>Wer profitiert von der neuen M&#246;glichkeit?<br /></strong>Diejenigen, die in ihrem Betrieb kein Arbeitszimmer haben und im h&#228;uslichen Arbeitszimmer auch ihre betriebliche bzw. berufliche T&#228;tigkeit aus&#252;ben.</p>
<p>Auch Lehrer, die im Klassenzimmer unterrichten und denen kein&#8230;</p>
<p><span id="more-3856"></span>
<p>angemessener Arbeitsplatz in der Schule zur Verf&#252;gung steht, k&#246;nnen nun ihr h&#228;usliches Arbeitszimmer wieder steuerlich geltend machen.</p>
<p><strong>Darf der Gesetzgeber die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers nun gar nicht mehr einschr&#228;nken?<br /></strong>Doch, das darf er weiterhin. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss auch entschieden, dass nicht die gesamte Regelung in der Fassung des Steuer&#228;nderungsgesetzes 2007 verfassungswidrig ist. Damit hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Beschr&#228;nkungen der Absetzbarkeit f&#252;r h&#228;usliche Arbeitszimmer, abgesehen von den genannten Ausnahmen, auch weiterhin verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.</p>
<p><strong>Ab wann tritt das ge&#228;nderte Gesetz in Kraft?<br /></strong>Die Bundesregierung wird dem Bundestag so bald wie m&#246;glich einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag unterbreiten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, eine verfassungskonforme Neuregelung mit R&#252;ckwirkung ab 1. Januar 2007 zu treffen.</p>
<p><strong>Wie sieht die &#220;bergangszeit bis zur Neuregelung aus?<br /></strong> Das BMF hat die Finanz&#228;mter angewiesen, bis zum Inkrafttreten der Neuregelung s&#228;mtliche betroffene Steuerbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2007 im Rahmen der verfahrensrechtlichen M&#246;glichkeiten (nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO) vorl&#228;ufig durchzuf&#252;hren (BMF-Schreiben vom 12. August 2010 &#8211; IV A 3 &#8211; S 0338/07/10010-03 -).</p>
<p>Sollten vorl&#228;ufige Steuerbescheide oder Feststellungsbescheide aufgrund der sp&#228;teren gesetzlichen Neuregelung aufzuheben oder zu &#228;ndern sein, wird dies von Amts wegen vorgenommen werden; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich.<br />
Steuerpflichtige, die von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betroffen sind, k&#246;nnen sich im &#220;brigen an ihr Finanzamt wenden, wenn Aufwendungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer schon vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung bei der Steuerfestsetzung vorl&#228;ufig ber&#252;cksichtigt werden sollen. Das Finanzamt wird dann pr&#252;fen, ob eine &#196;nderung der Steuerfestsetzung in Betracht kommt. Eine &#196;nderung endg&#252;ltiger Steuerbescheide, die nicht angefochten worden waren, kommt dabei allerdings nicht in Betracht.</p>
<p><strong>Was kostet den Staat die Neuregelung?<br /></strong>Die finanziellen Auswirkungen k&#246;nnen belastbar erst auf Grundlage eines konkreten Gesetzentwurfs abgesch&#228;tzt werden.            (wk/Bundesministerium der Finanzen)</p>

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		<title>Vorsicht bei Kaffefahrten</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 11:11:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Kaffeefahrten]]></category>

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Das Angebot klingt verlockend: ein toller Gewinn mit Einladung zur Abholung, eine Ausflugsfahrt samt Verpflegung zum unschlagbar niedrigen Preis. So oder &#228;hnlich werben die Veranstalter auf den bunten Einwurfzetteln f&#252;r ihre Kaffeefahrten. Die meist in einem solchen Paket enthaltene Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung wird in den Angeboten nur am Rande erw&#228;hnt. Doch Vorsicht! Hier soll [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="recht" align="left" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/08/recht-34.jpg" width="90" height="85" /></p>
<p>Das Angebot klingt verlockend: ein toller Gewinn mit Einladung zur Abholung, eine Ausflugsfahrt samt Verpflegung zum unschlagbar niedrigen Preis. So oder &#228;hnlich werben die Veranstalter auf den bunten Einwurfzetteln f&#252;r ihre Kaffeefahrten. Die meist in einem solchen Paket enthaltene Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung wird in den Angeboten nur am Rande erw&#228;hnt. Doch Vorsicht! Hier soll meist zweitklassige Ware zu &#252;berh&#246;hten Preisen an den Mann gebracht werden. ARAG Experten sagen im Finanzratgeber Kirch, welche Rechte Teilnehmern einer solchen Fahrt zustehen und wie sie sich gegen die oft unlauteren Gesch&#228;ftspraktiken der Anbieter wehren k&#246;nnen.</p>
<p><strong>Rechtlich eine Pauschalreise</strong><br />
Die Busreise mit Mahlzeit und anschlie&#223;ender Verkaufsveranstaltung stellt meist eine Pauschalreise im&#8230;</p>
<p><span id="more-3852"></span>
<p>Sinne des Reiserechts dar. Damit kann auf die reiserechtlichen Bestimmungen des B&#252;rgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur&#252;ckgegriffen und eine Teilnahme an der Verkaufsveranstaltung vom Anbieter daher nicht erzwungen werden. H&#228;lt der Veranstalter seine im Vorfeld abgegebenen Leistungsversprechen nicht ein, so kann ein Teil des gezahlten Reisepreises zur&#252;ckverlangt werden. Oft wird sich dies aber vor dem Hintergrund des recht g&#252;nstigen Reisepreises wirtschaftlich kaum rentieren.</p>
<p><strong>Widerrufsrecht im In- und Ausland</strong><br />
Wer Waren auf einer Kaffeefahrt erwirbt und den Kauf sp&#228;ter bereut, kann den Kaufvertrag binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich widerrufen. Gr&#252;nde f&#252;r den R&#252;cktritt vom Vertrag m&#252;ssen nicht genannt werden. Die Veranstalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, K&#228;ufer &#252;ber ihr Widerrufsrecht schriftlich zu belehren. Wird &#252;ber das Widerrufsrecht erst nach Vertragsschluss belehrt, so betr&#228;gt die Widerrufsfrist sogar einen Monat. Doch aufgepasst: Kostet die Ware weniger als 40 Euro und wird auch sofort bezahlt und mitgenommen, so ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Findet eine Kaffeefahrt ins Ausland statt, so ist zu ber&#252;cksichtigen, dass f&#252;r den Kauf damit auch prinzipiell das ausl&#228;ndische Recht Anwendung findet. Ein m&#246;glicher Widerruf gegen den Kauf beurteilt sich dann ausschlie&#223;lich nach dem jeweiligen ausl&#228;ndischen Recht. Dies soll aber f&#252;r den Fall nicht gelten, wenn der Verk&#228;ufer den Verbraucher bereits in Deutschland zu der Reise ins Ausland animiert hat, um ihn dort zum Kauf zu bewegen oder wenn der Verbraucher eine Pauschalreise ins Ausland gebucht hat und der deutsche Reiseveranstalter im Urlaubsland die Teilnahme an der Verkaufsfahrt selbst organisiert hat. In diesen F&#228;llen bleibt auch ein im Ausland geschlossener Vertrag nach deutschem Recht widerrufbar.</p>
<p><strong>Unwirksamer Kaufvertrag</strong><br />
Beim Verkauf von „Wundermitteln“ etwa gegen Krebs oder Rheuma kann der Vertrag zudem unwirksam sein. Wer bei Kaffeefahrten Produkte wie Heilmittel, Magnetmatten oder Rheumadecken unter Hinweis auf deren heilende Wirkung verkauft, verst&#246;&#223;t gegen das Heilmittelwerbegesetz. Der K&#228;ufer muss allerdings im Streitfall die Werbeaussagen des Verk&#228;ufers nachweisen k&#246;nnen.</p>
<p><strong>Gewinne                                                                                                   </strong> Auch versprochene Gewinne k&#246;nnen nach § 661a BGB eingefordert und rechtlich geltend gemacht werden. Wird n&#228;mlich der Eindruck eines tats&#228;chlichen Gewinns erweckt, so muss der versprochene Gewinn auch geleistet werden. Aber auch hier gilt: Da es sich bei den versprochenen Leistungen in den meisten F&#228;llen um Ramschprodukte handelt, d&#252;rfte sich der Aufwand meistens nicht lohnen. Zudem kann sich der Veranstalter im Einzelfall strafbar nach § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) machen. Dies wird angenommen, wenn Verbraucher in gr&#246;&#223;eren Anzahlen mit bewusst unwahren und irref&#252;hrenden Versprechen angelockt werden und so der Eindruck erweckt wird, sie w&#252;rden besondere Vorteile erlangen.</p>
<p>Wer sich von diesen Informationen nicht abschrecken l&#228;sst und dennoch an einer solchen Fahrt teilnehmen m&#246;chte, der sollte folgende Verhaltensregeln beherzigen:</p>
<p>• Lassen Sie sich im Rahmen der Verkaufsveranstaltung nicht zu einem Vertragsschluss dr&#228;ngen.</p>
<p>• Sollten Sie einen Vertrag geschlossen haben, lassen Sie sich eine Kopie aush&#228;ndigen und pr&#252;fen Sie genau die Angaben zum Namen und Sitz des Verk&#228;ufers. Vorsicht bei reinen Postfachangaben!</p>
<p>• Zahlen Sie gekaufte Ware nicht bar an. Bei einem sp&#228;teren Widerruf des Vertrages muss in der Regel auf R&#252;ckzahlung der Anzahlung geklagt werden. In den wenigsten F&#228;llen wird der Betrag freiwillig vom Veranstalter erstattet. (wk/ARAG)</p>

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		<title>Arbeitszimmer wieder absetzbar</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 10:07:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[absetzbarkeit]]></category>

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Seit 2007 konnten Aufwendungen f&#252;r h&#228;usliche Arbeitszimmer nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellte. Die Regelung betraf vor allem Lehrer, die zwar zu Hause arbeiten m&#252;ssen, aber deren Arbeitsmittelpunkt nach wie vor die Schule darstellte. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nun gekippt.
Versch&#228;rfung ist verfassungswidrig
Die Kosten f&#252;r ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="recht" align="left" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/07/recht-31.jpg" width="90" height="85" /></p>
<p>Seit 2007 konnten Aufwendungen f&#252;r h&#228;usliche Arbeitszimmer nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellte. Die Regelung betraf vor allem Lehrer, die zwar zu Hause arbeiten m&#252;ssen, aber deren Arbeitsmittelpunkt nach wie vor die Schule darstellte. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nun gekippt.</p>
<p>Versch&#228;rfung ist verfassungswidrig<br />
Die Kosten f&#252;r ein h&#228;usliches Arbeitszimmer m&#252;ssen dem aktuellen Beschluss zufolge umfangreicher steuerlich absetzbar sein als bislang. Das geltende Steuerrecht sei verfassungswidrig, entschieden die obersten deutschen Richter und kippten die oben genannte Versch&#228;rfung im Steuerrecht. Laut ARAG Experten m&#252;ssen Aufwendungen nun f&#252;r h&#228;usliche Arbeitszimmer auch dann von der Steuer abgesetzt werden k&#246;nnen, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung sei, dass&#8230;</p>
<p><span id="more-3828"></span>
<p>kein anderer Arbeitsplatz zur Verf&#252;gung stehe. Der Gesetzgeber muss r&#252;ckwirkend vom 1. Januar 2007 an eine Neuregelung erlassen. (Az.: 2 BvL 13/09).</p>
<p>Vorinstanzen waren uneinig<br />
Die gro&#223;e Koalition hatte die Absetzbarkeit von h&#228;uslichen Arbeitszimmern drastisch eingeschr&#228;nkt. Arbeitnehmer und Selbst&#228;ndige konnten seither die Kosten daf&#252;r nur noch dann geltend machen, wenn es „den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen T&#228;tigkeit“ bildete. Seither konnten zum Beispiel Lehrer, Handelsvertreter und Vertriebsmitarbeiter mit diesen Aufwendungen nicht mehr ihre Steuerlast dr&#252;cken. Dagegen waren zahlreiche Klagen eingereicht worden. Das Verfassungsgericht entschied &#252;ber eine Vorlage des Finanzgerichts M&#252;nster, das die Regelung als Versto&#223; gegen die Verfassung bewertet hatte. Die Finanzgerichte Rheinland-Pfalz und Berlin-Brandenburg hatten die K&#252;rzung dagegen gebilligt.</p>
<p>Gute Nachrichten f&#252;r Lehrer<br />
Die Entscheidung betrifft vor allem Lehrer und vergleichbare Berufsgruppen, die zum Teil von zuhause aus arbeiten m&#252;ssen und denen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verf&#252;gung stellt. Im Ausgangsverfahren hatte ein Hauptschullehrer die Kosten f&#252;r sein h&#228;usliches Arbeitszimmer geltend gemacht, denn die Schule hatte ihm keinen Arbeitsplatz f&#252;r die Vorbereitung des Unterrichts zur Verf&#252;gung gestellt. (wk/ARAG)</p>

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		<title>Job-Pause f&#252;r Pflegezeit</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 09:52:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegezeit]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegezeitgesetz]]></category>

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Wer ein pflegebed&#252;rftiges Familienmitglied zu Hause betreut, profitiert vom Pflegezeitgesetz, denn seit Juli 2008 haben Berufst&#228;tige Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn sie nahe Angeh&#246;rige pflegen wollen. Hier die wichtigsten Fakten zur so genannten Pflegezeit.
Im Rahmen der gesetzlichen Pflegezeit k&#246;nnen die n&#228;chsten Angeh&#246;rigen gepflegt werden, wenn diese pflegebed&#252;rftig sind. [...]]]></description>
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<p><strong>Wer ein pflegebed&#252;rftiges Familienmitglied zu Hause betreut, profitiert vom Pflegezeitgesetz, denn seit Juli 2008 haben Berufst&#228;tige Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn sie nahe Angeh&#246;rige pflegen wollen. Hier die wichtigsten Fakten zur so genannten Pflegezeit.</strong></p>
<p>Im Rahmen der gesetzlichen Pflegezeit k&#246;nnen die n&#228;chsten Angeh&#246;rigen gepflegt werden, wenn diese pflegebed&#252;rftig sind. Das sind Ehegatten, Gro&#223;eltern, Eltern und Schwiegereltern, nicht jedoch Onkel oder Tante. Als pflegebed&#252;rftig gilt, wer von der Pflegekasse oder vom medizinischen Dienst zumindest in die Pflegestufe I eingruppiert worden ist, also im erheblichem Ma&#223;e Hilfe z.B. bei der Ern&#228;hrung, der K&#246;rperpflege oder Mobilit&#228;t f&#252;r mindestens sechs Monate braucht. Ist der Antrag auf eine Pflegestufe abgelehnt worden, kann gegen den Einstufungsbescheid der Pflegekasse schriftlich innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden.</p>
<p>Eine bis zu sechsmonatige Auszeit vom Beruf zur Pflege ist allerdings nur in Unternehmen m&#246;glich, die &#8230;</p>
<p><span id="more-3795"></span>
<p>regelm&#228;&#223;ig mehr als 15 Besch&#228;ftigte haben. Die Sozialversicherungsbeitr&#228;ge werden dann von der Pflegeversicherung &#252;bernommen, aber kein Gehalt. Der Besch&#228;ftigte kann auch nur eine teilweise Freistellung verlangen. Dann muss er mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren, in welchem Umfang die Arbeitszeit gek&#252;rzt und wie die Zeit verteilt werden soll. Die Teilfreistellung darf der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gr&#252;nden ablehnen, etwa wenn im Schichtsystem gearbeitet wird und die gew&#252;nschte Teilzeitt&#228;tigkeit dazu f&#252;hren w&#252;rde, dass der Arbeitgeber sein Schichtsystem umstellen m&#252;sste.</p>
<p>Der Besch&#228;ftige muss die Pflegezeit seinem Arbeitgeber zehn Arbeitstage vorher schriftlich ank&#252;ndigen und ihm gleichzeitig mitteilen, wie lange und in welchem Umfang er die Auszeit nehmen m&#246;chte. Der Arbeitgeber darf die Freistellung nicht verweigern. Bei einer akuten Pflegesituation k&#246;nnen sich Arbeitnehmer zudem sofort bis zu zehn Tage unbezahlt freistellen lassen, um die Pflege eines Angeh&#246;rigen zu organisieren oder dessen Versorgung sicherzustellen. Bei einer solchen pl&#246;tzlich auftretenden Pflegesituation ist es laut ARAG Experten auch egal wie gro&#223; der Betrieb ist; der Arbeitgeber kann diese Pflegezeit nicht verweigern.</p>
<p><strong>Damit die Besch&#228;ftigten (darunter fallen auch Auszubildende und arbeitnehmer&#228;hnliche Personen wie etwa Heimarbeiter) keine Angst um ihre Arbeitspl&#228;tze haben m&#252;ssen, genie&#223;en sie w&#228;hrend ihrer Pflegezeit einen Sonderk&#252;ndigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverh&#228;ltnis von der Ank&#252;ndigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bzw. Pflegezeit grds. weder ordentlich noch au&#223;erordentlich k&#252;ndigen. In besonderen F&#228;llen kann eine K&#252;ndigung jedoch von der zust&#228;ndigen Beh&#246;rde f&#252;r zul&#228;ssig erkl&#228;rt werden.<br /></strong> (wk/ARAG)</p>

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		<title>Mietminderung bei Wohnfl&#228;chenunterschreitung</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 04:48:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH-Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Flächenabweichung]]></category>
		<category><![CDATA[Mietminderung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnflächenunterschreitung]]></category>

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Vereinbarung der Wohnfl&#228;che durch Absprachen im Vorfeld des Vertragsschlusses
Der Bundesgerichtshof hat am 23.6.2010 entschieden, dass ein Mangel einer Mietwohnung aufgrund einer Fl&#228;chenabweichung auch dann vorliegen kann, wenn der schriftliche Mietvertrag keine Angaben zu der Wohnfl&#228;che enth&#228;lt.
In dem entschiedenen Fall mietete die Kl&#228;gerin vom Beklagten eine Dachgeschosswohnung in Mannheim. Der schriftliche Mietvertrag enth&#228;lt keine Angaben zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="recht" align="left" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/06/recht-29.jpg" width="90" height="85" /></p>
<p><strong>Vereinbarung der Wohnfl&#228;che durch Absprachen im Vorfeld des Vertragsschlusses</strong></p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat am 23.6.2010 entschieden, dass ein Mangel einer Mietwohnung aufgrund einer Fl&#228;chenabweichung auch dann vorliegen kann, wenn der schriftliche Mietvertrag keine Angaben zu der Wohnfl&#228;che enth&#228;lt.</p>
<p>In dem entschiedenen Fall mietete die Kl&#228;gerin vom Beklagten eine Dachgeschosswohnung in Mannheim. Der schriftliche Mietvertrag enth&#228;lt keine Angaben zur Gr&#246;&#223;e der Wohnung, diese sind in dem verwendeten Vordruck auch nicht vorgesehen. Die Wohnung war von einer Immobilienmaklerin mit folgender Annonce in der Zeitung angeboten worden: &#8220;MA-Waldhof, 3 ZKB-DG, Balkon, ca. 76 m², Parkett, EBK, DM 890,- + NK&#8221;. Vor Abschluss des Mietvertrages wurden der Mieterin eine&#8230;</p>
<p><span id="more-3774"></span>
<p>Grundrissskizze sowie eine detaillierte Wohnfl&#228;chenberechnung &#252;bergeben, in der die Gesamtgr&#246;&#223;e der Wohnung mit 76,45 Quadratmetern ausgewiesen wird. Die Mieterin hat mit der Begr&#252;ndung, die Wohnung habe lediglich eine Wohnfl&#228;che von 53,25 Quadratmetern, unter anderem die R&#252;ckzahlung &#252;berzahlter Miete geltend gemacht. Das Amtsgericht hat der Zahlungsklage teilweise stattgegeben. Das Landgericht hat auf die Berufung des Beklagten die Klage abgewiesen.</p>
<p>Die dagegen gerichtete Revision der Mieterin hatte Erfolg. Der unter anderem f&#252;r das Wohnraummietrecht zust&#228;ndige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass angesichts der Geschehnisse bis zur Unterzeichnung des Mietvertrages alleine dem Fehlen von Angaben zur Wohnungsgr&#246;&#223;e in dem Vertragstext, die dort auch nicht vorgesehen waren, nicht entnommen werden kann, dass sich die Parteien bei Abschluss des Vertrages bez&#252;glich der Wohnfl&#228;che nicht vertraglich binden wollten. Die vom Berufungsgericht festgestellten Gesamtumst&#228;nde lassen vielmehr darauf schlie&#223;en, dass die Parteien den schriftlichen Vertrag in der beiderseitigen, dem jeweiligen Vertragspartner erkennbaren Vorstellung geschlossen haben, die Wohnung weise die zuvor angegebene Wohnfl&#228;che auf. Dies begr&#252;ndet eine konkludente Vereinbarung &#252;ber die Wohnungsgr&#246;&#223;e. Liegt – wie im entschiedenen Fall – eine Wohnfl&#228;chenunterschreitung um mehr als zehn Prozent vor, f&#252;hrt dies zu einer Mietminderung gem&#228;&#223; § 536 BGB* (st. Rspr.; vgl. zuletzt Urteil vom 10. M&#228;rz 2010 – VIII ZR 144/09, Pressemitteilung Nr. 53/2010).</p>
<p>Die Sache ist an das Landgericht zur&#252;ckverwiesen worden, weil weitere Feststellungen unter anderem zu einer vom Vermieter zur Aufrechnung gestellten Betriebskostennachforderung zu treffen sind.</p>
<p><strong>§ 536 BGB: Mietminderung bei Sach- und Rechtsm&#228;ngeln</strong></p>
<p><strong>Hat die Mietsache zur Zeit der &#220;berlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgem&#228;&#223;en Gebrauch aufhebt, oder entsteht w&#228;hrend der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter f&#252;r die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. F&#252;r die Zeit, w&#228;hrend der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt au&#223;er Betracht.</strong></p>
<p>Urteil vom 23. Juni 2010 – VIII ZR 256/09</p>
<p>AG Mannheim &#8211; Urteil vom 7. November 2007 – 17 C 460/06</p>
<p>LG Mannheim &#8211; Urteil vom 24. September 2008 – 4 S 189/07</p>

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		<title>Urteil gegen Abzocke mit wertlosen Mietangebots-Listen</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Jun 2010 04:34:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
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Unseri&#246;se Firmen, die Mietinteressenten Geld f&#252;r Listen mit vermeintlichen Wohnungsangeboten abnehmen, m&#252;ssen dieses an die geprellten Verbraucher zur&#252;ckzahlen.
Die Abzocke auf Kosten von Wohnungssuchenden hat in einem Bereich ein Ende: Zahlt ein Mietinteressent einem Unternehmen Geld f&#252;r eine Liste mit vermeintlichen Mietangeboten, so kann er die gezahlte Summe zur&#252;ckfordern, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="recht" align="left" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/06/recht-27.jpg" width="90" height="85" /></p>
<p><strong>Unseri&#246;se Firmen, die Mietinteressenten Geld f&#252;r Listen mit vermeintlichen Wohnungsangeboten abnehmen, m&#252;ssen dieses an die geprellten Verbraucher zur&#252;ckzahlen.</strong></p>
<p>Die Abzocke auf Kosten von Wohnungssuchenden hat in einem Bereich ein Ende: Zahlt ein Mietinteressent einem Unternehmen Geld f&#252;r eine Liste mit vermeintlichen Mietangeboten, so kann er die gezahlte Summe zur&#252;ckfordern, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 153/09).</p>
<p>Im verhandelten Fall zahlten mehrere Wohnungssuchende zwischen 179 und 189 Euro, um Zugang zu einer Internet-Datenbank mit vermeintlichen g&#252;nstigen und provisionsfreien Mietwohnungen zu erhalten. Oft werden die in solchen Listen offerierten Wohnungsangebote allerdings einfach frei zug&#228;nglichen Quellen wie Tageszeitungen und Immobilienportalen wie Immowelt.de entnommen. Meist wissen die&#8230;</p>
<p><span id="more-3756"></span>
<p>Eigent&#252;mer gar nicht dar&#252;ber Bescheid, dass ihre Wohnungen in solchen Datenbanken gelistet werden und die Wohnungen sind schon l&#228;ngst wieder vermietet.</p>
<p>Die klagenden Mietwohnungs-Interessenten f&#252;hlen sich geprellt und klagten auf R&#252;ckzahlung ihres Geldes. Sie bekamen jetzt letztinstanzlich vor dem Bundesgerichtshof Recht. Die detaillierten Listen stellen n&#228;mlich eine Nachweis-Maklert&#228;tigkeit dar. Makler d&#252;rfen jedoch nur dann Geld verlangen, wenn auch tats&#228;chlich ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Ein „Service-Entgelt“ f&#252;r die Bereitstellung von Listen sei gem&#228;&#223; dem Wohnungsvermittlungsgesetz laut der Richter nicht zul&#228;ssig. (wk/Immowelt.de)</p>

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		<title>Keine Chance f&#252;r Abo-Fallen</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 05:10:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abo-Falle]]></category>
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		<description><![CDATA[Klick und schnapp – schon sitzen Internetnutzer in der Abo-Falle. In den letzten Monaten haben sich die F&#228;lle, in denen Internetsurfer Opfer dubioser Anbieter wurden, wieder geh&#228;uft. Wie sich Verbraucher ohne b&#246;ses Erwachen durchs Netz klicken kann lesen sie hier.
In den meisten F&#228;llen unerw&#252;nschter Abonnements suchen die Betroffenen nach einer Gratissoftware oder einer -dienstleistung, wie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="geld-1" align="left" src="http://www.finanzratgeber-kirch.de/wp-content/uploads/2010/06/geld-1-8.jpg" width="133" height="105" />Klick und schnapp – schon sitzen Internetnutzer in der Abo-Falle. In den letzten Monaten haben sich die F&#228;lle, in denen Internetsurfer Opfer dubioser Anbieter wurden, wieder geh&#228;uft. Wie sich Verbraucher ohne b&#246;ses Erwachen durchs Netz klicken kann lesen sie hier.</p>
<p>In den meisten F&#228;llen unerw&#252;nschter Abonnements suchen die Betroffenen nach einer Gratissoftware oder einer -dienstleistung, wie etwa den kostenlosen Versand von SMS. &#220;ber Suchmaschinen oder Verlinkungen gelangen sie auf Internetseiten, die den gew&#252;nschten Download bzw. die Dienstleistung auf den ersten Blick umsonst erm&#246;glichen. Zuvor muss aber h&#228;ufig noch eine Registrierung durchgef&#252;hrt werden, bei der Name, Anschrift sowie die E-Mail-Adresse abgefragt werden. Flattert dann in den n&#228;chsten Tagen eine Rechnung ins Haus – oft direkt mit einer Mahnung verkn&#252;pft – ist die &#220;berraschung gro&#223;: Die Abo-Falle hat zugeschnappt!</p>
<p><strong>Webseiten im Fadenkreuz</strong><br />
Die Verbraucherzentralen sind l&#228;ngst alarmiert und warnen vor einschl&#228;gigen Seiten. J&#252;ngst r&#252;ckte die&#8230;</p>
<p><span id="more-3747"></span>
<p>Internetseite opendownload.de ins Fadenkreuz der Justiz. Mit Urteil vom 14.01.2010 – Az: 10 S 53/09 – stellten die Richter am LG Mannheim fest, dass zwischen den Betreibern von opendownload.de und den Seitenbenutzern kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Grund hierf&#252;r ist nach Ansicht der Richter bereits die unzureichende Information &#252;ber die entstehenden Kosten. Da es sich bei der angebotenen Software um eine im Internet frei erh&#228;ltliche Gratissoftware handelte, konnte der Nutzer nach Ansicht des Gerichts auch davon ausgehen, dass Nutzung der Webseite kostenlos war. Deshalb entschied das Gericht, dass opendownload.de die entstandenen Anwaltsgeb&#252;hren tragen muss.</p>
<p><strong>Daten nicht leichtfertig preisgeben</strong><br />
Aus Sicht der Verbraucher ist das Urteil zu begr&#252;&#223;en. Betroffene wissen jetzt, dass sie sich gegen die Abzocke im Internet erfolgreich und ohne finanzielle Risiken zur Wehr setzen k&#246;nnen. Noch besser ist es aber, bereits im Vorfeld einige Grundregeln zu beherzigen, um erst gar nicht in die F&#228;nge solcher Betreiber zu geraten.<br />
• Daten niemals leichtfertig preisgeben: Dies gilt f&#252;r Daten aller Art, insbesondere f&#252;r Adresse und Kontoverbindung. Einige Gl&#252;ckspielunternehmen fragen beispielsweise nach der Kontoverbindung, damit sp&#228;ter der Gewinn &#252;berwiesen werden kann.<br />
• Je mehr Daten abverlangt werden, desto vorsichtiger sollten Internetnutzer sein. Denn wozu werden die Angaben eigentlich ben&#246;tigt, wenn die Leistung doch kostenlos sein soll?</p>
<p><strong>K&#252;hlen Kopf bewahren</strong><br />
Wer dennoch in die Abo-Falle gegangen ist, sollte nicht gleich in Panik geraten. Durch Eingabe der Betreiberseite in Suchmaschinen l&#228;sst sich schnell herausfinden, ob es sich um eine einschl&#228;gige Abzockseite handelt. Auch ist es wichtig, den gew&#228;hlten Weg auf die Internetseite zu rekonstruieren. Nicht selten n&#228;mlich ver&#228;ndert sich die Gestaltung der Internetseite bez&#252;glich der Information &#252;ber die Kostenfolge – je nach dem, ob der Nutzer die Seite direkt oder &#252;ber eine Verzinkung erreicht hat. Von der urspr&#252;nglichen Seite sollten Screenshots angefertigt werden. Damit kann in einem eventuellen Gerichtsverfahren dokumentiert werden, dass &#252;ber die Kostenpflichtigkeit nicht hinreichend informiert wird. Mit den speziellen ARAG-Musterschreiben lassen sich die Forderungen der Internetunternehmen abwehren. Denn in den meisten F&#228;llen verfolgen die Firmen ihre Forderungen nicht weiter, wenn sie auf Widerstand sto&#223;en. Erst wenn dem unfreiwilligen Abonnenten ein gerichtlicher Mahnbescheid bzw. eine Klage zugestellt wird, sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.</p>
<p>Exkurs: Der Gesetzgeber hat bereits auf diese Missbrauchsf&#228;lle reagiert und im Juli 2009 eine neue Widerrufsregelung verabschiedet. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt bei einer Dienstleistung, die &#252;ber das Internet erbracht wird (z. B. Erstellung eines Horoskops, Teilnahme an einem Intelligenztest, Ahnenforschung, M&#246;glichkeit zum Download von Freeware oder Kochrezepten) erst dann, wenn beide Parteien den Vertrag vollst&#228;ndig erf&#252;llt haben. Der Verk&#228;ufer muss also seine komplette Dienstleistung erbracht haben und der K&#228;ufer auch den daf&#252;r vorgesehenen Preis bezahlt haben. Wer also noch nicht gezahlt hat, kann immer noch sein Widerrufsrecht aus&#252;ben. Entgegenstehende AGB Regelungen der Unternehmer sind unwirksam. (wk/ARAG)</p>

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