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Baugenehmigung: Startschuss fürs Eigenheim

Dienstag 6. Juli 2010 von Wolfgang

Baugenehmigung

Mit der Baugenehmigung in der Tasche kann der eigentliche Hausbau beginnen. Foto: LBS


Bei vielen Neubauten muss vor dem ersten Spatenstich ein Bauantrag eingereicht und genehmigt werden – erst dann ist das Bauvorhaben auch behördlich abgesegnet. bauen.de erläutert die wichtigsten Punkte, die jeder Bauherr kennen sollte.

Wofür braucht man eine Baugenehmigung?

Als erstes sollte man klären, ob für das Bauvorhaben – egal ob Neubau, Umbau oder Abbruch – überhaupt eine Baugenehmigung benötigt wird. Eventuell reicht eine Bauanzeige oder das Vorhaben ist sogar genehmigungsfrei. Die Regelungen hierzu fallen regional sehr unterschiedlich aus, weil das Baurecht der jeweiligen Landesbauordnung unterliegt. Wer also keinen Ärger mit der Bauaufsichtsbehörde möchte, sollte sich vor Baubeginn auf jeden Fall bei der entsprechenden Stelle oder bei einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt erkundigen. Sonst droht im…

schlimmsten Fall der Abriss.

Auf vollständige Unterlagen achten

Zusammen mit einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Planer reicht der Bauherr die Unterlagen ein. Wichtig dabei ist, auf die Vollständigkeit der Bauvorlagen zu achten: Hierzu gehören neben dem ausgefüllten Bauantrag weitere Unterlagen wie etwa eine Baubeschreibung, ein katasteramtlicher Lageplan und Bauzeichnungen, aber auch diverse Berechnungen und ein Standsicherheitsnachweis dürfen nicht fehlen. Ärgerlich ist es, wenn sich die Erteilung der Baugenehmigung aufgrund fehlender Unterlagen verzögert. Mit einem Anruf bei der zuständigen Behörde kann schnell geklärt werden, welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden.

Nach dem Prüfverfahren erfolgt die schriftliche Genehmigung

Die Bearbeitung eines Bauantrags kann mehrere Monate dauern. In dieser Zeit prüft die Behörde, ob das Bauvorhaben den Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans entspricht, dann folgt der Abgleich mit dem Bauordnungsrecht, sprich: Die Behörde prüft, ob etwa die Grenzabstände oder die Wärmeschutzverordnung eingehalten werden. Entspricht die Baumaßnahme den Vorschriften, steht der schriftlichen Baugenehmigung nichts mehr im Weg. Wichtig: Die Gültigkeit einer Baugenehmigung ist zeitlich begrenzt und erlischt, wenn innerhalb einer bestimmten Zeitspanne – je nach Bundesland zwei bis vier Jahre – nicht mit dem Bau begonnen wird. Das wäre auch schade ums Geld, schließlich beträgt die Gebühr je nach Bundesland und Baumaßnahme bis zu 25 Promille der Baukosten. (wk/bauen.de)

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 6. Juli 2010 um 11:36 und abgelegt unter Immobilien Tipps. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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