Internethandel: Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung
Montag 14. Juni 2010 von Wolfgang

Foto: IHK Saarland
Ab 11. Juni 2010 gelten neue Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel
Durch die gesetzliche Neuregelung werden Unterschiede zwischen Verkäufen über Plattformen wie eBay und eigenständigen Warenshops angeglichen, dies meldet die IHK Saarland in einer Pressemitteilung.
Insbesondere Widerrufsfrist, Wertersatzregelungen und die Möglichkeit, ein Rückgaberecht einzuräumen sind hiervon betroffen. Hinzu komme, so Heike Cloß, Geschäftsführerin der IHK Saarland, dass die nunmehr gesetzliche Musterbelehrung von Gerichten nicht mehr für unwirksam eingestuft werden könne. Unterlassungserklärungen, die in…
der Vergangenheit zu Rückgabe- oder Widerrufsbelehrungen abgegeben wurden, sollten nun gekündigt werden, da sich die Rechtslage geändert hat und die Erklärung damit sinnwidrig geworden ist. Weitere Informationen können auf der Homepage der IHK Saarland unter der Kennzahl 44 abgerufen werden. (wk/IHK Saarland)
Tags:Widerrufsrecht, Rückgaberecht, Wertersatzregelung, InternethandelVerwandte Artikel
Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 14. Juni 2010 um 06:02 und abgelegt unter Recht. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













