Eigenbedarfskündigung auch für berufliche Nutzung
Mittwoch 12. Mai 2010 von Wolfgang

Eigentümer einer Mietwohnung können einem Mieter selbst dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn die Wohnung ausschließlich gewerblich genutzt werden soll.
Wohnungseigentümer können ihrem Mieter die Wohnung kündigen, wenn sie diese für sich selbst oder einen nahen Angehörigen benötigen. Eigenbedarfskündigungen sind allerdings nicht nur dann zulässig, wenn die Räumlichkeiten als Wohnung genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn die Wohnräume gewerblich genutzt werden sollen. Dies entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Landgericht Braunschweig (Az.: 6 S 301/09).
Im verhandelten Fall kündigte der Wohnungsbesitzer seinem Mieter, damit seine Ehefrau die Wohnung gewerblich nutzen kann. Der Mieter war…
allerdings der Meinung, eine Eigenbedarfskündigung sei nur dann zulässig, wenn die Räumlichkeiten nur zu Wohnzwecken genutzt würden.
Vor Gericht bekam letztlich der Eigentümer Recht: Bei Eigenbedarfskündigungen müsse immer abgewogen werden, wessen Interessen höher wögen. Im vorliegenden Fall sei das Interesse des Eigentümers an der Nutzung der Wohnung größer als das Interesse des Mieters, in der Mietwohnung zu verbleiben. Grund: In dem Ort gebe es keine vergleichbaren und geeigneten Räumlichkeiten für den Gewerbebetrieb der Ehefrau. Der Mieter muss also raus aus der Wohnung. (wk/Immowelt.de)
Tags:gewerblich, Eigenbedarfnutzung, immobilienVerwandte Artikel
Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 12. Mai 2010 um 05:35 und abgelegt unter Recht. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













