Zahnwurzelbehandlung: Wann sie für Patienten teuer wird
Dienstag 13. April 2010 von Wolfgang
Wurzelbehandlungen sind teuer. Zwischen 300 und 1000 Euro kann die Tiefenarbeit an den Zähnen kosten. In den meisten Fällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Zahnwurzelbehandlung. Die Bedingungen dafür sind vom Zahnarzt zu prüfen. Sind diese nicht erfüllt, müssen Patienten in die Tasche greifen. Gegen solche Überraschungen hilft eine schriftliche Vereinbarung vorab.
Die Beraterin Claudia Schlund von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erklärt: „Eine private Abrechnung bei Kassenpatienten muss grundsätzlich vorher vereinbart werden. Außerdem darf nur dann privat abgerechnet werden, wenn es sich tatsächlich nicht um eine Kassenleistung handelt.“ Nach den geltenden Behandlungsrichtlinien kommt eine gesetzliche Versicherung für die Wurzelbehandlung auf, wenn dadurch der Zahn erhalten werden kann – und der Wurzelkanal bis zur Wurzelspitze oder zumindest bis nahe daran aufzubereiten ist. Für die Behandlung von Backenzähnen gilt zusätzlich, dass…
die Therapie eine geschlossene Zahnreihe erhält, eine einseitige Freiendsituation (also z.B. zahnlos im Seitenbereich bis zum Kiefergelenk) vermeidet oder den Erhalt von Zahnersatz ermöglicht. Behandlungen mit unklaren Aussichten tragen die Krankenkassen indes nicht.
Patienten selbst können kaum beurteilen, ob die Wurzelkanalbehandlung zu Lasten ihrer Krankenkasse abgerechnet werden darf, oder ob sie stattdessen privat bezahlt werden muss. Die UPD-Beraterin empfiehlt, sich in Zweifelsfällen vorab an eine zahnärztliche Beratungsstelle zu wenden oder sich eine Zweitmeinung einzuholen. Kommt es zu einer Vereinbarung mit dem Zahnarzt, sollte der Patient diese schriftlich festhalten lassen. (wk/Unabhängige Patientenberatung Deutschland)
Tags:Wurzelbehandlung, gesetzliche krankenversicherung, ZuzahlungVerwandte Artikel
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 13. April 2010 um 14:46 und abgelegt unter Versicherungstipps. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













