Aus Hartz IV in die Selbstständigkeit Teil 2
Montag 5. April 2010 von Wolfgang
Die 8 wichtigsten Fragen zum Einstiegsgeld der BA
In „Hartz IV“ will eigentlich niemand landen. Oft ist die Sorge groß, sich daraus nicht wieder befreien zu können. Doch 2009 starteten immerhin 19.600 Bezieher von Arbeitslosengeld II in die Selbstständigkeit. Wichtige Hilfe dabei: Das Einstiegsgeld der Agentur für Arbeit. Wer es bekommt, was gezahlt wird – hier die wichtigsten Tipps.
Das so genannte Einstiegsgeld der Bundesagentur für Arbeit soll für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit fördern. Die Höhe des Einstiegsgeldes ist eine Ermessens-Leistung. Berücksichtigt wird die Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der so genannten Bedarfsgemeinschaft.
1. Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
Vereinfacht dargestellt setzt sich das…
Einstiegsgeld aus Arbeitslosengeld II plus pauschal 50 Prozent dieser Summe zusammen. Zudem kann der Zuschuss um weitere 10 Prozent für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person erhöht werden. Ein Rechenbeispiel:
Monatliche Regelleistung: 359,00 Euro
Einstiegsgeld: 179,50 Euro
Wohngeld/Miete: 250,00 Euro
Heizung: 50,00 Euro
Insgesamt: 838,50 Euro/Monat
2. Für welchen Zeitraum wird es gezahlt?
Das Einstiegsgeld kann erst einmal für sechs Monate gewährt werden. Es ist aber durchaus möglich, dass es für weitere sechs Monate bewilligt wird. Insgesamt wird es aber maximal für 24 Monate gezahlt.
3. Bin ich krankenversichert?
Wer Einstiegsgeld ergänzend zum Arbeitslosengeld II bekommt, ist weiter in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Auch die Beiträge zur Pflege- undRentenversicherung werden weiter gezahlt. Wenn kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II besteht, weil das Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht, muss sich dann aber selbst versichern.
4. Wie erhalte ich das Einstiegsgeld?
Es muss vor der Existenzgründung beim zuständigen Betreuer im Jobcenter beantragt werden. Voraussetzung ist der Bezug von Arbeitslosengeld II. Zudem sollte Ihr Geschäftskonzept für die Selbständigkeit stimmig und erfolgversprechend sein.
5. Welche Unterlagen müssen Sie zusammen mit dem Antrag einreichen?
- eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee
- einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau mit einer monatlichen Aufstellung für maximal ein Jahr
- eine fachkundige Stellungnahme von unabhängiger Seite, die Ihre Idee befürwortet (gibt es z.B. bei Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Fachverbänden)
6. Und wenn ich einen Computer brauche? Gibt es weitere Zuschüsse?
Zusätzlich zum Einstiegsgeld kann es für einmalige Investitionen wie z.B. einen Computer-Arbeitsplatz auch Darlehen oder Zuschüsse geben. Vorausgesetzt, die Investition ist für die Existenzgründung notwendig und der Fallmanager hat dem zugestimmt.
7. Wird das Einstiegsgeld versteuert?
Das Einstiegsgeld selbst ist nicht einkommenssteuerpflichtig. Doch während des Bezuges von Einstiegsgeld wird ein Großteil der erwirtschaften Gewinne gegen gerechnet. Eine steuerliche sowie buchhalterische Betreuung ist daher zu empfehlen.
8. Was passiert, wenn ich scheitere?
Das Einstiegsgeld ist kein Darlehen und muss nicht zurück gezahlt werden. Auch dann nicht, wenn man seine Selbstständigkeit wegen Erfolglosigkeit wieder aufgeben muss.
Extra-Tipp: Sämtliche Antragsformulare für das Einstiegsgeld erhalten Sie bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE oder JobCenter). Beim Abholen der Unterlagen sollten Sie darauf achten, dass Ihr Fallmanager auf dem Einstiegsgeld-Antrag der Tag der Antragstellung vermerkt und bestätigt. (Bundesagentur für Arbeit)
Tags:Selbständigkeit, Hartz IV, EinstiegsgeldVerwandte Artikel
Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 5. April 2010 um 09:43 und abgelegt unter Serien. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













